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Entsendung nach Frankreich: Die Vorabmeldung
Jeder außerhalb Frankreichs niedergelassene Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet, muss eine Vorabmeldung über SIPSI vornehmen, einen Vertreter benennen und — für bestimmte Tätigkeiten — die Kammern kontaktieren.
Aktualisiert: Juli 2026Das Wesentliche
- Vorabmeldung der Entsendung über das Portal SIPSI, vor Beginn der Leistung.
- Benennung eines Vertreters des Arbeitgebers in Frankreich während der gesamten Dauer.
- Für reglementierte Tätigkeiten: Kontakt mit der Industrie- und Handelskammer (CCI) oder der Handwerkskammer (CMA).
Die Vorabmeldung (SIPSI)
Jeder außerhalb Frankreichs niedergelassene Arbeitgeber, der Arbeitnehmer vorübergehend nach Frankreich entsendet, muss vor Beginn seines Einsatzes eine Vorabmeldung an die Arbeitsaufsicht des Leistungsorts übermitteln — online über das Portal SIPSI (sipsi.travail.gouv.fr).
Das entsendende Unternehmen gibt insbesondere an:
- die Daten des Arbeitgebers (Kontakt, Registernummer, Geschäftsführung);
- die Identität der entsandten Arbeitnehmer und deren Entgelt;
- Ort, Art und Dauer der Leistung;
- die Identität des Vertreters des Arbeitgebers in Frankreich.
Reglementierte Tätigkeiten
Für bestimmte reglementierte Tätigkeiten kann eine Meldung der Dienstleistungsfreiheit erforderlich sein. Empfehlenswert ist der vorherige Kontakt mit der CCI oder der Handwerkskammer (CMA) der Region, in der die Leistung erbracht wird.
Bereitzuhaltende Unterlagen
- die A1-Bescheinigung für jeden entsandten Arbeitnehmer;
- Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweis;
- die SIPSI-Meldung und die Kontaktdaten des Vertreters in Frankreich.