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Entsendung nach Deutschland: Die Steuern

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitgeber · Entsendung · Deutschland

Entsendung nach Deutschland: Die Steuern

Wo wird das Gehalt Ihres nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers besteuert? Das deutsch-französische Abkommen und die 183-Tage-Regel bestimmen, ob die Besteuerung im Wohnsitzland bleibt oder nach Deutschland wechselt.

Aktualisiert: Juli 2026

Das Wesentliche

  • Anzuwenden ist das Abkommen zwischen dem Wohnsitzstaat und Deutschland (Tätigkeitsstaat), nicht dem Sitzstaat des Unternehmens.
  • Grundsatz: Besteuerung dort, wo gearbeitet wird (Deutschland).
  • Ausnahme — die 183-Tage-Regel: Besteuerung bleibt im Wohnsitzstaat bei drei kumulativen Bedingungen.

Welches Abkommen?

Für einen nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer gilt das Abkommen zwischen Deutschland (Tätigkeitsort) und dem Wohnsitzstaat. Für einen in Frankreich ansässigen Arbeitnehmer ist das das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen.

Die 183-Tage-Regel

Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Er kann jedoch im Wohnsitzstaat steuerpflichtig bleiben, wenn die drei folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Aufenthalt in Deutschland höchstens 183 Tage im maßgeblichen Zeitraum;
  2. das Entgelt wird von einem in Deutschland nicht ansässigen Arbeitgeber gezahlt;
  3. das Entgelt wird nicht von einer Betriebsstätte in Deutschland getragen.
Punkt der Wachsamkeit: Die drei Bedingungen sind kumulativ. Fehlt eine (mehr als 183 Tage, Weiterbelastung an eine deutsche Einheit…), wird das Gehalt in Deutschland steuerpflichtig, grundsätzlich ab dem ersten Tag.
Grenzgängerstatus: Das deutsch-französische Abkommen sieht eine Sonderregelung für Grenzgänger vor, die von der 183-Tage-Regel abweichen kann. Im Einzelfall zu prüfen.

Häufige Fragen

Welches Abkommen gilt bei Entsendung nach Deutschland?
Das Abkommen zwischen Deutschland (Tätigkeitsort) und dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers. Für einen in Frankreich Ansässigen das deutsch-französische Abkommen.
Bleibt mein Arbeitnehmer im Wohnsitzland steuerpflichtig?
Ja, wenn die drei Bedingungen der 183-Tage-Regel erfüllt sind: höchstens 183 Tage in Deutschland, Entgelt von einem dort nicht ansässigen Arbeitgeber, keine Betriebsstätte trägt die Kosten.
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