Arbeitgeber · Entsendung · Deutschland
Entsendung nach Deutschland: Die Vorabmeldung
Bevor Sie einen Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, sind mehrere Formalitäten zu erledigen: Zoll-Meldung je nach Branche, Handwerksgenehmigung, Zustellungsbevollmächtigter und bereitzuhaltende Unterlagen.
Aktualisiert: Juli 2026Das Wesentliche
- Zoll-Meldung vor Beginn der Leistung über das Meldeportal — für die betroffenen Branchen.
- Genehmigung der Handwerkskammer, wenn die Tätigkeit dem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) unterliegt.
- Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten und Bereithaltung der Unterlagen.
Die Zoll-Meldung
Der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet, muss die Entsendung vor Beginn der Leistung beim Zoll über das Portal meldeportal-mindestlohn.de anmelden. Diese Meldepflicht besteht für die im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und im Mindestlohngesetz (MiLoG) genannten Branchen: Baugewerbe, Personen- und Güterbeförderung/Logistik, Gastgewerbe, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft, Sicherheit, Forstwirtschaft, Messebau u. a. Ein Zustellungsbevollmächtigter ist in Deutschland zu benennen.
Die Handwerksgenehmigung (Handwerkskammer)
Fällt Ihre Tätigkeit unter die Anlage A der Handwerksordnung, ist eine Anzeige bei der zuständigen Handwerkskammer erforderlich. EU-/EWR-Betriebe dürfen vorübergehend und gelegentlich Leistungen erbringen, müssen aber eine Qualifikationsbescheinigung vorlegen (bzw. mindestens ein Jahr Berufsausübung in den letzten zehn Jahren nachweisen).
Für eine handwerkliche Tätigkeit kommt eine Anzeige bei der Handwerkskammer hinzu (§ 9 EU/EWR-HwV), zusammen mit einer EU-Bescheinigung des Herkunftsstaates. Die Kammer bestätigt den Eingang innerhalb eines Monats; diese Bestätigung hat keine aufschiebende Wirkung, Sie dürfen also nicht auf sie warten. Die Anzeige wird jährlich erneuert.
Handwerkskammer — geprüft am 26.08.2026
Bereitzuhaltende Unterlagen
- die A1-Bescheinigung für jeden entsandten Arbeitnehmer;
- Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Arbeitszeitnachweis;
- Nachweis der Zoll-Meldung und ggf. die Handwerksgenehmigung.