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Entsendung nach Belgien: Die Vorabmeldung

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitgeber · Entsendung · Belgien

Entsendung nach Belgien: Die Vorabmeldung

Jeder ausländische Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer nach Belgien entsendet, muss vor der Beschäftigung eine LIMOSA-Meldung vornehmen, eine Verbindungsperson benennen und mehrere Unterlagen bereithalten.

Aktualisiert: Juli 2026

Das Wesentliche

  • LIMOSA-Meldung verpflichtend, vor der Beschäftigung der Arbeitnehmer in Belgien.
  • Benennung einer Verbindungsperson in Belgien für den Kontakt mit der Aufsicht.
  • A1-Bescheinigung und Sozialunterlagen bereitzuhalten.

Die LIMOSA-Meldung

Der ausländische Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach Belgien entsendet — oder sein Bevollmächtigter —, muss vor der Beschäftigung eine LIMOSA-Meldung online vornehmen. Sie nennt insbesondere:

  • Angaben zum Arbeitnehmer;
  • Angaben zum Arbeitgeber;
  • Arbeitsort, Dauer der Entsendung und Arbeitszeiten;
  • die Identität der Verbindungsperson (eine natürliche Person).

Nach der Meldung wird sofort eine Empfangsbestätigung (LIMOSA-1) ausgestellt; jeder Arbeitnehmer muss sie dem belgischen Auftraggeber vor Beginn der Tätigkeit vorlegen.

Punkt der Wachsamkeit: Ohne LIMOSA-Meldung drohen Sanktionen — auch für den belgischen Auftraggeber, der das Vorliegen der Meldung prüfen muss. Die Meldung ist vor dem ersten Arbeitstag vorzunehmen.

Bereitzuhaltende Unterlagen

  • die A1-Bescheinigung für jeden entsandten Arbeitnehmer;
  • Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Arbeitszeitnachweis;
  • die LIMOSA-1-Bestätigung und die Kontaktdaten der Verbindungsperson.

Häufige Fragen

Wo wird eine Entsendung nach Belgien gemeldet?
Über die LIMOSA-Meldung, online, vor der Beschäftigung der Arbeitnehmer in Belgien. Eine Empfangsbestätigung (LIMOSA-1) wird ausgestellt.
Braucht es eine Verbindungsperson in Belgien?
Ja. Der Arbeitgeber benennt eine natürliche Person als Verbindungsperson für den Kontakt mit der belgischen Aufsicht und die Bereithaltung der Unterlagen.
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