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Entsendung nach Belgien: Die Vorabmeldung
Jeder ausländische Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer nach Belgien entsendet, muss vor der Beschäftigung eine LIMOSA-Meldung vornehmen, eine Verbindungsperson benennen und mehrere Unterlagen bereithalten.
Aktualisiert: Juli 2026Das Wesentliche
- LIMOSA-Meldung verpflichtend, vor der Beschäftigung der Arbeitnehmer in Belgien.
- Benennung einer Verbindungsperson in Belgien für den Kontakt mit der Aufsicht.
- A1-Bescheinigung und Sozialunterlagen bereitzuhalten.
Die LIMOSA-Meldung
Der ausländische Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach Belgien entsendet — oder sein Bevollmächtigter —, muss vor der Beschäftigung eine LIMOSA-Meldung online vornehmen. Sie nennt insbesondere:
- Angaben zum Arbeitnehmer;
- Angaben zum Arbeitgeber;
- Arbeitsort, Dauer der Entsendung und Arbeitszeiten;
- die Identität der Verbindungsperson (eine natürliche Person).
Nach der Meldung wird sofort eine Empfangsbestätigung (LIMOSA-1) ausgestellt; jeder Arbeitnehmer muss sie dem belgischen Auftraggeber vor Beginn der Tätigkeit vorlegen.
Bereitzuhaltende Unterlagen
- die A1-Bescheinigung für jeden entsandten Arbeitnehmer;
- Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Arbeitszeitnachweis;
- die LIMOSA-1-Bestätigung und die Kontaktdaten der Verbindungsperson.