Vor der Erbringung einer Leistung auf dem belgischen Hoheitsgebiet ist der ausländische Arbeitgeber verpflichtet, sich auf der Website www.limosa.be einzuschreiben und ein Konto zu eröffnen. Diese Plattform ermöglicht die Erfassung aller Arbeitnehmer, die in Belgien entsendet sind.
Für einen abhängig Beschäftigten oder einen Selbstständigen sind die nachstehenden Daten zu erfassen :
- Ort, an dem die Leistungen in Belgien erbracht werden (bis zu fünf Beschäftigungsorten in einer Erklärung),
- Identifikationsdaten des belgischen Kunden oder Auftraggebers (bis zu zehn belgische Kunden in einer Erklärung),
- Entsendezeitraum (maximal 24 Monate pro Erklärung),
- Identifikationsdaten des Arbeitnehmers oder Selbstständigen (bis zu zehn Arbeitnehmer in einer Erklärung),
- Arbeitszeit
Zusätzliche Daten für einen abhängigen Arbeitnehmer
Für einen abhängigen Arbeitnehmer werden die zusätzliche Angaben gefordert :
- Identifikationsdaten des Arbeitgebers,
- Kontaktdaten und Identifizierung der Verbindungsperson (ihr Name, Vorname, Geburtsdatum, ihre Anschrift und E-Mail-Adresse, Telefonnummer und die Eigenschaft, in der diese Verbindungsperson tätig wird). Diese Person wird mit der Gewährleistung der Verbindung mit den belgischen Behörden beauftragt und kann im Bedarfsfall Unterlagen übermitteln und Stellungnahmen erhalten. Wurde eine Erklärung bereits für diesen Arbeitgeber eingereicht, übernimmt das System die Daten der letzten Verbindungsperson, Sie können sie bestätigen oder ändern.
- im Fall der Zeitarbeit die Zulassungsnummer des ausländischen Zeitarbeitsunternehmens. Der zu meldende Arbeitgeber ist der gesetzliche Arbeitgeber. Folglich muss das Zeitarbeitsunternehmens, das einen Zeitarbeitsvertrag mit dem entsendeten Zeitarbeiter schloss, gemeldet werden.
- Zum Zwecke der Entsendung von Arbeitnehmern in Belgien muss ein ausländisches Zeitarbeitsunternehmen über eine Zulassung der Region verfügen, in der die Leistung erbracht wird.
- die Art der Leistungen (Liste der Sektoren: Bau – Fleischverarbeitung – Landwirtschaft – Reinigung – ICT – Finanzinstitute und Versicherungen – Strom-, Gas- und Wasserproduktion und -versorgung – Gesundheitsversorgung und soziale Dienste – Hotel- und Gaststättengewerbe – Instandhaltungspersonal – Metallbauten – elektrische Anlagen – Petrochemie – Transport und Vertrieb – Holz- und Möbelindustrie – Handel mit anderen Konsumgütern – sonstige)
Für die Aktivitäten in der Baubranche (CP Nr. 124) ist der Arbeitgeber verpflichtet mitzuteilen, ob er seinen Arbeitnehmern eine Prämie zahlt, die mit „Timbres Fidélité” (Treueprämien) in Belgien vergleichbar ist.