Der steuerliche Status als Grenzgänger ermöglicht es Arbeitnehmern, die in Frankreich wohnen und in Deutschland innerhalb der Grenzzone arbeiten, nur in Frankreich besteuert zu werden – vorausgesetzt, sie kehren nahezu täglich an ihren Wohnsitz in Frankreich zurück.
Doch was passiert, wenn dieser Arbeitnehmer zusätzlich in Frankreich arbeitet? Verliert er dann seinen steuerlichen Vorteil als Grenzgänger? Die Antwort finden Sie hier:
Ja, eine Mehrfachbeschäftigung ist möglich – unter bestimmten Bedingungen
📍 Damit Ihre deutschen Einkünfte weiterhin in Frankreich besteuert werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Sie arbeiten in der deutschen Grenzzone,
• Sie wohnen in der französischen Grenzzone,
• Sie kehren täglich an Ihren Wohnsitz zurück (mit einer Toleranzgrenze von bis zu 45 Abwesenheitstagen pro Jahr oder 20 % der Arbeitszeit, wenn Sie weniger als ein Jahr beschäftigt sind).
Wenn Sie zusätzlich einer Beschäftigung in Frankreich nachgehen, verlieren Sie nicht automatisch den Grenzgänger-Status – vorausgesetzt, Sie erfüllen weiterhin die oben genannten Bedingungen für Ihre Tätigkeit in Deutschland.
⚠️ Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Leiharbeitnehmer – für sie gelten andere steuerliche Bestimmungen.