FAQ
24 Fragen, beantwortet von unseren Juristinnen und Juristen
Homeoffice als Grenzgänger.
Die Fragen und Antworten stammen von den Juristinnen und Juristen von Frontaliers Grand Est. Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung und noch nicht juristisch geprüft — im Zweifelsfall gilt die französische Fassung, oder fragen Sie uns direkt.
Homeoffice als Grenzgänger ist möglich, aber an Schwellen gebunden: Wird zu viel von Frankreich aus gearbeitet, wechseln Besteuerung und Sozialversicherung. Diese 24 Fragen zeigen, wie viele Tage Homeoffice als Grenzgänger pro Land zulässig sind.
Bereich 1
Homeoffice als Grenzgänger in Belgien
Wie wird die Schwelle von 49,99 % Homeoffice für die Sozialversicherung berechnet?
Kann ich als angestellter Grenzgänger mit einer selbstständigen Nebentätigkeit im Wohnsitzland die 49,9 % in Anspruch nehmen?
- Personen, die neben dem Homeoffice weitere Tätigkeiten im Wohnsitzland ausüben (zum Beispiel eine selbstständige Nebentätigkeit), auch wenn dieses Land das multilaterale Abkommen unterzeichnet hat;
- Personen, die neben dem Homeoffice in ihrem Wohnsitzland noch in einem weiteren Land arbeiten;
- Personen, die für mehrere Arbeitgeber arbeiten, die nicht im selben Staat ansässig sind;
- Selbstständige.
Kann Homeoffice vom Arbeitgeber angeordnet oder vom Arbeitnehmer verlangt werden?
Kann Ihr Homeoffice beendet werden?
Wie viele Homeoffice-Tage sind möglich, um in Belgien steuerpflichtig zu bleiben?
- Personen mit steuerlichem Grenzgängerstatus können 30 Homeoffice-Tage in Anspruch nehmen. Wird diese Grenze von 30 Tagen überschritten (Arbeit außerhalb der belgischen Grenzzone), entfällt der Status für das betreffende Jahr; beim zweiten Überschreiten geht er endgültig verloren.
- Für Personen ohne steuerlichen Grenzgängerstatus gilt kein Kontingent: Besteuerung in Frankreich ab dem 1.Homeoffice-Tag.
Welche Kriterien müssen beim Homeoffice erfüllt sein, um weiterhin der belgischen Sozialversicherung zu unterliegen?
Bereich 2
Deutschland
Wie wird die Schwelle von 49,99 % Homeoffice für die Sozialversicherung berechnet?
Kann ich als angestellter Grenzgänger mit einer selbstständigen Nebentätigkeit im Wohnsitzland die 49,9 % in Anspruch nehmen?
- Personen, die neben dem Homeoffice weitere Tätigkeiten im Wohnsitzland ausüben (zum Beispiel eine selbstständige Nebentätigkeit), auch wenn dieses Land das multilaterale Abkommen unterzeichnet hat;
- Personen, die neben dem Homeoffice in ihrem Wohnsitzland noch in einem weiteren Land arbeiten;
- Personen, die für mehrere Arbeitgeber arbeiten, die nicht im selben Staat ansässig sind;
- Selbstständige.
Kann Homeoffice vom Arbeitgeber angeordnet oder vom Arbeitnehmer verlangt werden?
Kann Ihr Homeoffice beendet werden?
Wo bin ich steuerpflichtig, wenn ich im Homeoffice arbeite?
Welche Kriterien müssen beim Homeoffice erfüllt sein, um weiterhin der deutschen Sozialversicherung zu unterliegen?
Bereich 3
Luxemburg
Wie wird die Schwelle von 49,99 % Homeoffice für die Sozialversicherung berechnet?
Kann ich als angestellter Grenzgänger mit einer selbstständigen Nebentätigkeit im Wohnsitzland die 49,9 % in Anspruch nehmen?
- Personen, die neben dem Homeoffice weitere Tätigkeiten im Wohnsitzland ausüben (zum Beispiel eine selbstständige Nebentätigkeit), auch wenn dieses Land das multilaterale Abkommen unterzeichnet hat;
- Personen, die neben dem Homeoffice in ihrem Wohnsitzland noch in einem weiteren Land arbeiten;
- Personen, die für mehrere Arbeitgeber arbeiten, die nicht im selben Staat ansässig sind;
- Selbstständige.
Kann Homeoffice vom Arbeitgeber angeordnet oder vom Arbeitnehmer verlangt werden?
Kann Ihr Homeoffice beendet werden?
Wie viele Homeoffice-Tage sind möglich, um in Luxemburg steuerpflichtig zu bleiben?
Welche Kriterien müssen beim Homeoffice erfüllt sein, um weiterhin der luxemburgischen Sozialversicherung zu unterliegen?
Bereich 4
Schweiz
Wie wird die Schwelle von 49,99 % Homeoffice für die Sozialversicherung berechnet?
Kann ich als angestellter Grenzgänger mit einer selbstständigen Nebentätigkeit im Wohnsitzland die 49,9 % in Anspruch nehmen?
- Personen, die neben dem Homeoffice weitere Tätigkeiten im Wohnsitzland ausüben (zum Beispiel eine selbstständige Nebentätigkeit), auch wenn dieses Land das multilaterale Abkommen unterzeichnet hat;
- Personen, die neben dem Homeoffice in ihrem Wohnsitzland noch in einem weiteren Land arbeiten;
- Personen, die für mehrere Arbeitgeber arbeiten, die nicht im selben Staat ansässig sind;
- Selbstständige.
Kann Homeoffice vom Arbeitgeber angeordnet oder vom Arbeitnehmer verlangt werden?
Kann Ihr Homeoffice beendet werden?
Wie viele Homeoffice-Tage sind möglich, um in der Schweiz steuerpflichtig zu bleiben?
Welche Kriterien müssen beim Homeoffice erfüllt sein, um weiterhin der schweizerischen Sozialversicherung zu unterliegen?
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