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36 Fragen, beantwortet von unseren Juristinnen und Juristen

Sie wohnen in Frankreich,
Sie arbeiten in Deutschland.

Die Fragen und Antworten stammen von den Juristinnen und Juristen von Frontaliers Grand Est. Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung und noch nicht juristisch geprüft — im Zweifelsfall gilt die französische Fassung, oder fragen Sie uns direkt.

Grenzgänger in Deutschland unterliegen dem deutschen Arbeitsrecht, werden unter bestimmten Voraussetzungen aber in Frankreich besteuert. Diese 36 Fragen erklären, was für Grenzgänger in Deutschland bei Steuern, Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und Rente gilt.

Bereich 1

Steuern für Grenzgänger in Deutschland

Wie erhalte ich den Status als Grenzgänger?
– Sie wohnen in den Departements Bas-Rhin (67), Haut-Rhin (68) oder Moselle (57) und – Sie arbeiten in einer Stadt in Deutschland, die weniger als 30 km Luftlinie von der französischen Grenze entfernt liegt, oder im Saarland: [url]]) und – Sie verlassen die Grenzzone im Rahmen Ihrer Arbeit an nicht mehr als 45 Tagen pro Jahr und – Sie kehren in der Regel täglich nach Hause zurück.
Wie gebe ich meine Überstunden an?
Wie wird mein CSG-Satz ermittelt?
Sie benötigen den Steuerbescheid des Jahres N-1, den des Jahres N-2 sowie den des Jahres N-3. Der Bruttobetrag Ihrer deutschen Rente muss in Frankreich erklärt werden. Der deutsche Rentenversicherungsträger (die Deutsche Rentenversicherung) kann auf Anfrage eine Übersicht der im Laufe des Jahres gezahlten Beträge zusenden: Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (eservice-drv.de). Steuerpflichtige, die eine deutsche Rente erklärt und darauf CSG gezahlt haben, können einen Teil oder den gesamten gezahlten CSG-Betrag von den deutschen Renten abziehen, die sie im folgenden Jahr erklären. Hier die Schritte:
  1. Sie müssen Ihren letzten Steuerbescheid heranziehen: Unten rechts auf der ersten Seite finden Sie die Zahl der Anteile (parts) und das Ihnen zugeordnete Referenzsteuereinkommen.
  2. Sobald der CSG-Satz ermittelt ist, müssen Sie anschließend in Ihrer Online-Erklärung in der Zusammenfassung die Übernahme auf das Formular 2047 aktivieren.
Wie muss ich meine deutsche Rente aus einer früheren Beschäftigung in der Privatwirtschaft angeben?
Diese Renten sind im Wohnsitzland steuerpflichtig. Sie haben keinen Anspruch auf die Steuergutschrift für ausländische Einkünfte; füllen Sie daher die Registerkarte Nr. 6 „Revenus imposables ouvrant droit à un crédit d’impôt égal à l’impôt français“ nicht aus. Tragen Sie also nichts in das Feld 8TK des Formulars 2042 ein. Um Ihre Rente aus dem Privatsektor zu erklären, verwenden Sie das Formular 2047 und übertragen Sie den Betrag auf das Formular 2042. Wenn Sie das Formular 2047 in Ihrer Online-Erklärung erstmals öffnen, kreuzen Sie das erste Feld „Traitements, salaires, pensions et rentes imposables en France“ an. Falls Sie eine französische und eine deutsche Rente beziehen, müssen Sie außerdem das Feld „Revenus de sources étrangères imposables aux contributions sociales“ ankreuzen. Anschließend kreuzen Sie bei der Art der Einkünfte „privé“ an (siehe Frage „Unterliegt meine deutsche Rente der CSG-CRDS?“ für weitere Einzelheiten). Die Felder 1AM/1BM und 8TX/8QX/8TH/8QH/8TV/8QV stehen dann zur Verfügung.
Wie muss ich meine deutsche Rente aus einer früheren Beschäftigung im öffentlichen Dienst angeben?
Renten, die der deutsche Staat an eine in Frankreich wohnhafte Person zahlt, sind in Frankreich nur steuerpflichtig, wenn die begünstigte Person die französische Staatsangehörigkeit besitzt und nicht gleichzeitig die deutsche. Wenn Sie deutsch oder deutsch-französisch sind, wird diese Rente in Deutschland besteuert, muss aber dennoch in der französischen Steuererklärung angegeben werden: Formular 2047 (rosa Blatt, Feld 6) und Formular 2042, Feld 1 AL (und folgende, je nach erklärender Person – blaues Blatt), mit Übertrag in 8TK. Um Ihre in Frankreich steuerpflichtige Rente aus dem öffentlichen Sektor zu erklären, verwenden Sie das Formular 2047 und übertragen Sie den Betrag auf das Formular 2042. Wenn Sie das Formular 2047 in Ihrer Online-Erklärung erstmals öffnen, kreuzen Sie das erste Feld „Traitements, salaires, pensions et rentes imposables en France“ an (Feld 1). Falls Sie eine französische und eine deutsche Rente beziehen, müssen Sie außerdem das Feld „Revenus de sources étrangères imposables aux contributions sociales“ ankreuzen. Anschließend kreuzen Sie bei der Art der Einkünfte „public“ an (siehe Frage „Unterliegt meine deutsche Rente der CSG-CRDS?“ für weitere Einzelheiten). Die Felder 1AM/1BM und 8TX/8QX/8TH/8QH/8TV/8QV stehen dann zur Verfügung.
Muss ich meinen Minijob angeben?
Der Minijob ist steuerpflichtig. – Wenn Sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Grenzgängerstatus erfüllen, werden die Einkünfte aus Ihrem Minijob in Frankreich besteuert. Diese Regel hängt nicht mit den Mini-/Midijobs zusammen, sondern mit dem Grenzgängerstatus. Die auszufüllenden Erklärungen: Steuererklärung Grenzgänger Deutschland (frontaliers-grandest.eu) Für den Grenzgängerstatus müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Grenzgängerstatus in Deutschland: Voraussetzungen – Frontaliers Grand Est (frontaliers-grandest.eu)   – Wenn Sie den steuerlichen Grenzgängerstatus nicht haben, werden die Einkünfte aus Ihrem Minijob nach den deutschen Steuervorschriften in Deutschland besteuert. Sie müssen diese Einkünfte dennoch in Frankreich erklären, da Sie in Frankreich wohnen (Erklärungspflicht). Sie werden nicht doppelt besteuert. Sie müssen sie als nicht steuerpflichtige Einkünfte aus ausländischer Quelle erklären, die aber für die Berechnung des Steuersatzes in der Erklärung 2042 und in der 2047 berücksichtigt werden.
Muss ich mein deutsches Gehalt in Frankreich angeben?
Die Steuerregelung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland als Arbeitnehmer tätig sind, beruht auf einer besonderen Vereinbarung. Je nach Ihrer Situation sind Ihre Einkünfte entweder in Frankreich oder in Deutschland steuerpflichtig.
  • Wenn Sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Grenzgängerstatus erfüllen, werden die Einkünfte aus Ihrer Beschäftigung in Frankreich besteuert. Diese Regel hängt mit dem Grenzgängerstatus zusammen.
  • Wenn Sie den steuerlichen Grenzgängerstatus nicht haben, werden die Einkünfte aus Ihrer Beschäftigung nach den deutschen Steuervorschriften in Deutschland besteuert. Sie müssen diese Einkünfte dennoch in Frankreich erklären, da Sie in Frankreich wohnen (Erklärungspflicht). Sie werden nicht doppelt besteuert. Sie müssen sie als nicht steuerpflichtige Einkünfte aus ausländischer Quelle erklären, die aber für die Berechnung des effektiven Steuersatzes in der Erklärung 2042 und in der 2047 berücksichtigt werden.
Sie müssen also jedes Jahr Steuererklärungen abgeben: die 2042 sowie die 2042 C oder die 2047 (je nach Art Ihrer in Deutschland erzielten Einkünfte). Außerdem müssen Sie für jedes Bankkonto, das Sie in Deutschland unterhalten, eine Erklärung 3916 abgeben; diese Erklärung ist wichtig, denn bei Nichtbeachtung kann ein Bußgeld von 1 500 Euro pro Konto verhängt werden.
Brauche ich eine Steueridentifikationsnummer, wenn ich meine Steuern in Frankreich zahle?
Ja, Sie brauchen eine, und zwar auch dann, wenn Sie Ihre Steuern in Frankreich zahlen. Denn seit dem 1er Januar 2023 muss jede in Deutschland beschäftigte Person eine Steuer-ID haben. Für das Verfahren empfehlen wir Ihnen, unseren Artikel zu lesen: [url]]
Ich erfülle die Voraussetzungen für den steuerlichen Grenzgängerstatus – wie vermeide ich eine Doppelbesteuerung?
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden (Quellensteuer in Deutschland + Besteuerung in Frankreich), müssen Sie sich ein Formular N 5011 beschaffen (Antrag auf eine Freistellungsbescheinigung für die Vergütungen französischer Grenzgänger); es ist beim Finanzamt in Frankreich oder beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt in Deutschland erhältlich. Das zweisprachige Formular N 5011 wird zur Erlangung der Freistellungsbescheinigung in drei Exemplaren ausgestellt. In dieser Reihenfolge müssen Sie: 1. das Formular von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen: Name und Adresse des Arbeitgebers in dem Staat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, mit Angabe des Datums, ab dem die Beschäftigung innerhalb der Grenzzone aufgenommen wurde; 2. das von Ihnen selbst und von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Formular beim Finanzamt Ihres Wohnorts einreichen, damit die zuständige französische Verwaltung es nach Prüfung abstempeln kann. Die französische Verwaltung behält das Exemplar Nr. 1; 3. Das ebenfalls unterschriebene und abgestempelte Exemplar Nr. 2 wird der für den Sitz des Unternehmens zuständigen deutschen Finanzverwaltung zur Prüfung und Ausstellung der Freistellungsbescheinigung übergeben. Diese ist drei Jahre gültig. Das Exemplar Nr. 3 bleibt bei der Grenzgängerin bzw. dem Grenzgänger.  
  • Von diesem Zeitpunkt an darf der Arbeitgeber keine Lohnsteuer mehr einbehalten.
Unterliegt meine deutsche Rente dem Beitrag von 1,3 % für Elsass-Mosel?
Wer in Frankreich wohnt und eine französische sowie eine deutsche Rente bezieht, unterliegt der Sozialversicherung des Wohnsitzlandes, also Frankreichs. Wenn Sie die Voraussetzungen für das regionale System Alsace-Moselle (régime local) erfüllen, wird der Krankenversicherungsbeitrag von 1,3 % auf die Gesamtheit Ihrer Renten berechnet, der französischen und der ausländischen. Sie müssen angeben, wie hoch Ihre deutschen Renten sind (einschließlich der Zusatzrente), sonst riskieren Sie den Ausschluss aus dem régime local. Der Beitrag von 1,3 % für das regionale Krankenversicherungssystem Alsace-Moselle gilt für Altersrenten, sofern die Person in den 5 Jahren vor dem Renteneintritt oder in 10 Jahren innerhalb der 15 Jahre vor dem Renteneintritt bzw. der Beendigung der Tätigkeit davon profitiert hat. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, unterliegen auch Ihre deutschen Renten diesem Beitrag. Zu den Voraussetzungen siehe die Frage: „Welche Voraussetzungen gelten für die Unterstellung unter das régime local Alsace–Moselle?“
Unterliegt meine deutsche Rente der CSG-CRDS?
Wie werden in Frankreich die Beträge steuerlich behandelt, die einem Grenzgänger in Deutschland für eine betriebliche Altersvorsorge vom Gehalt abgezogen werden? Müssen diese Beträge in die in Frankreich zu erklärenden Einkünfte einbezogen und damit in Frankreich besteuert werden?
Allgemeine Regel Grundsätzlich ist das Bruttoarbeitsentgelt in voller Höhe in Frankreich zu erklären. Von diesem Betrag können nur die Beiträge zu obligatorischen Renten- und Vorsorgesystemen abgezogen werden. Zahlungen im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung fallen grundsätzlich nicht darunter und müssten daher in das steuerpflichtige Einkommen einbezogen werden. Ausnahme Nach deutschem Steuerrecht können Zahlungen in eine betriebliche Altersversorgung als aufgeschobenes Entgelt (Entgeltumwandlung) eingeordnet werden. In diesem Fall sind sie nicht in dem Bruttoentgelt enthalten, das auf der deutschen Lohnabrechnung erscheint. Die steuerliche Behandlung in Frankreich hängt aber unmittelbar davon ab, wie diese Zahlungen in das deutsche Bruttoentgelt einbezogen werden. Erklärung in Frankreich
  • Erscheinen die in die betriebliche Altersversorgung gezahlten Beträge nicht im Grundbruttoentgelt auf der deutschen Lohnabrechnung, so müssen sie in Frankreich nicht erklärt werden. Sie dürfen sie also nicht zum Bruttoentgelt hinzurechnen. Sie nehmen Ihr Gehalt abzüglich der Sozialabgaben.
  • Erscheinen diese Abzüge umgekehrt im deutschen Bruttoentgelt auf der Lohnabrechnung, so sind sie in die in Frankreich zu erklärenden Einkünfte einzubeziehen und dort steuerpflichtig.
Welche Voraussetzungen gelten für die Anwendung des lokalen Rechts von Elsass-Mosel?
Die Voraussetzungen für das régime local sind beim Übergang in die Rente andere. Beim Übergang in die Rente ist Ihre Zugehörigkeit zum Régime local verpflichtend, wenn Sie die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie haben in den 5 Jahren vor Ihrem Renteneintritt oder in 10 Jahren innerhalb der 15 Jahre vor Ihrem Renteneintritt dem Régime local unterlegen,
  • und Sie waren im Sinne des Rentenrechts während des längsten Teils Ihrer Laufbahn im (französischen) allgemeinen Arbeitnehmersystem versichert. Wenn Ihre Grenzgängerlaufbahn den längsten Teil Ihrer Laufbahn ausmacht, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
  Beim Übergang in die französische Rente wird kein Wohnsitzkriterium (Alsace-Moselle) berücksichtigt, um zu bestimmen, ob die Rentnerin oder der Rentner das régime local in Anspruch nehmen kann.

Bereich 2

Arbeitsrecht

Unter welchen Umständen darf ich mit sofortiger Wirkung kündigen?
Sie können mit sofortiger Wirkung und damit ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie der Auffassung sind, dass das Arbeitsverhältnis wegen eines schwerwiegenden Fehlverhaltens Ihres Arbeitgebers nicht fortgesetzt werden kann. Beispiele für schwerwiegendes Fehlverhalten (nicht abschließende Aufzählung): Nichtzahlung des Gehalts über 2 Monate trotz einer ersten Aufforderung, sexuelle Belästigung oder Mobbing, Gewalt usw. Auch hier müssen Sie Ihren Vertrag schriftlich kündigen:
  • entweder per Einschreiben mit Rückschein
  • oder durch persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens gegen Unterschrift auf 2 Exemplaren.
Gibt es in Deutschland einen Mindestlohn?
Das deutsche Recht sieht in der Tat einen Mindestlohn vor, der 13,90 € brutto pro Stunde beträgt (Stand 1er Januar 2026)
  • Alle Beschäftigten im Land, ob sozialabgabenpflichtig oder nicht, müssen grundsätzlich diesen Mindestlohn erhalten.
Von diesem Anspruch auf den Mindestlohn können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein:
  • Langzeitarbeitslose
  • Praktikantinnen und Praktikanten
  • Minderjährige ohne Berufsqualifikation
  • Auszubildende im dualen System
  • Ehrenamtliche und bestimmte besondere Formen von Arbeitsverhältnissen
Ich möchte meine Probezeit beenden – welche Regeln gelten?
Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber beendet werden, ohne dass die Entscheidung begründet werden muss.   Die gesetzlichen Bestimmungen sehen eine verpflichtende Kündigungsfrist von zwei Wochen vor. Ein Tarifvertrag kann jedoch kürzere Fristen vorsehen.
Ich habe einen unbefristeten Vertrag und möchte kündigen – welches Verfahren muss ich einhalten?
Bei einer Kündigung mit Kündigungsfrist müssen Sie Ihren Vertrag schriftlich kündigen:
  • entweder per Einschreiben mit Rückschein
  • oder durch persönliche Übergabe Ihres Schreibens gegen Unterschrift auf 2 Exemplaren
Sie sind nicht verpflichtet, die Gründe Ihrer Kündigung in diesem Schreiben zu nennen, und Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht dazu zwingen, sie ihm mitzuteilen.   Abgesehen von einem schwerwiegenden Fehlverhalten des Arbeitgebers müssen Sie eine Kündigungsfrist einhalten. Diese beträgt grundsätzlich 4 Wochen, Ihr Tarifvertrag oder Ihr Arbeitsvertrag kann jedoch eine andere Frist vorsehen. Ihr Vertrag kann nur zum 15. des Monats oder zum letzten Tag des Monats enden.
Ist Sonntagsarbeit erlaubt?
Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten: Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr, also 24 Stunden lang, nicht beschäftigt werden dürfen.   Die Vorschriften sehen jedoch eine Reihe von Ausnahmen vor, insbesondere für die Arbeit im Gastgewerbe; dabei müssen den Beschäftigten Ersatzruhezeiten garantiert werden.
Wie lang ist die Arbeitszeit in Deutschland?
Das deutsche Arbeitszeitgesetz legt die Höchstarbeitszeit auf 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche fest. Diese Dauer kann auf 10 Stunden pro Tag verlängert werden, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums von 6 Monaten im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden pro Werktag gearbeitet werden (dieser Zeitraum kann je nach Tarifvertrag kürzer sein).
Wie lang sind die Mindestruhezeiten pro Tag und pro Woche?
Alle Beschäftigten müssen eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen 2 Arbeitstagen erhalten. Zusammen mit der Sonntagsruhe muss den Beschäftigten somit eine wöchentliche Ruhezeit von 35 Stunden zur Verfügung stehen (11 + 24 = 35 Stunden).
In welcher Form muss eine Kündigung mit Kündigungsfrist mitgeteilt werden?
Das deutsche Recht schreibt vor, dass die Kündigung schriftlich mitzuteilen ist; das Schreiben muss die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers oder der Personalleitung tragen. Sofern Ihr Tarifvertrag nichts anderes vorsieht, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Ihnen die Gründe für diese Entscheidung darzulegen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, wenn Ihr Arbeitsvertrag oder Ihr Tarifvertrag keine Frist vorsieht:
  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 2 Jahren: 4 Wochen
  • Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren: 1 Monat
  • Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren: 2 Monate
  • Betriebszugehörigkeit von 8 Jahren: 3 Monate
  • Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren: 4 Monate
  • Betriebszugehörigkeit von 12 Jahren: 5 Monate
  • Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren: 6 Monate
  • Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren: 7 Monate
Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen, sobald Sie von Ihrer Kündigung Kenntnis erhalten (persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens oder Einwurf in Ihren Briefkasten). Ihr Vertrag kann nur zum 15. des Monats oder zum letzten Tag des Monats enden.  

Bereich 3

Sozialversicherung

Ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland. Mein Vertrag endet (zum Beispiel ein befristeter Vertrag), während ich in Deutschland bereits im Mutterschutz bin. Wer übernimmt meinen Mutterschutz nach Vertragsende?
Solange Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie in der deutschen Sozialversicherung versichert. Ihr Mutterschutz unterliegt daher für die Dauer Ihres Vertrags dem deutschen System. Er wird auch von Deutschland übernommen, wenn Ihr Vertrag während dieses Zeitraums endet.

👉 Sie erhalten also weiterhin Mutterschaftsgeld von Ihrer deutschen Krankenkasse.

Ich bin in Deutschland versichert und wohne in Frankreich – habe ich Anspruch auf die deutsche Pflegeversicherung?
Wenn Sie in Deutschland versichert sind (zum Beispiel, weil Sie ausschließlich ein deutsches Gehalt oder eine deutsche Rente beziehen), zahlen Sie Beiträge in die deutsche Pflegeversicherung. Eine kleine Besonderheit gibt es allerdings: Sie können Geldleistungen (Pflegegeld) erhalten, Sachleistungen (zum Beispiel häusliche Hilfe) können von Deutschland auf französischem Gebiet jedoch nicht übernommen werden. Wenden Sie sich in Frankreich gerne an ein kommunales Sozialzentrum (Centre Communal d’Action Sociale) oder an Ihr Departement, um Ihre Ansprüche mit Unterstützung einer Sozialarbeiterin oder eines Sozialarbeiters prüfen zu lassen.

Bereich 4

Praktikum

Ich erhalte während meines Praktikums in Deutschland eine Vergütung – ist diese steuerpflichtig?
Wenn das Praktikum nicht länger als 6 Monate dauert, sind Sie im Wohnsitzstaat steuerpflichtig, das heißt in Frankreich. Sie (oder Ihre Eltern, wenn Sie noch zu deren steuerlichem Haushalt gehören) müssen den Betrag Ihrer Praktikumsvergütung in der französischen Steuererklärung angeben. Die erhaltenen Beträge sind nur für den Teil steuerpflichtig, der einen Jahres-SMIC übersteigt.
Ich absolviere ein Praktikum in Deutschland im Rahmen meines Studiums – wie ist es mit meiner Unfallversicherung?
Die Absicherung richtet sich nach der Höhe Ihrer Praktikumsvergütung. Liegt sie bei höchstens 15 % der Stundenobergrenze der Sozialversicherung, so behält Ihre Bildungseinrichtung den Schutz für Arbeitsunfälle während des Praktikums bei. Übersteigt sie diese Schwelle von 15 %, so muss das aufnehmende Unternehmen die Unfallversicherung für Sie übernehmen.
Ich absolviere ein Praktikum in Deutschland im Rahmen meines Studiums – wie ist es mit meiner Krankenversicherung?
Als studentische Praktikantin oder studentischer Praktikant müssen Sie nicht in der deutschen Sozialversicherung versichert sein. Sie behalten während des Praktikums im Ausland Ihre studentische Krankenversicherung, und zwar über die Europäische Krankenversicherungskarte. Diese ist auf der Website Ameli.fr zu beantragen. Sie ermöglicht die Übernahme der während des Aufenthalts medizinisch notwendigen Behandlungen.
Habe ich Anspruch auf eine Vergütung für mein Praktikum in Deutschland?
In Deutschland besteht für ein Pflichtpraktikum keine gesetzliche Pflicht zur Vergütung. Diese ist mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln. Bei einem freiwilligen Praktikum außerhalb des Ausbildungsgangs ist der Mindestlohn ab dem ersten Beschäftigungstag zu zahlen, wenn das Praktikum länger als 3 Monate dauert.

Bereich 5

Ausbildung

Kann ein Berufsausbildungsvertrag im Ausland absolviert werden?
Als Arbeitssuchende oder Arbeitssuchender über 26 Jahre können Sie mit einem Arbeitgeber in Frankreich einen Professionalisierungsvertrag (contrat de professionnalisation) abschließen. Dieser Vertrag kann teilweise im Ausland durchgeführt werden, für eine Dauer, die ein Jahr und höchstens die Hälfte der Gesamtdauer des Vertrags nicht übersteigen darf. Während Ihres Auslandsaufenthalts kann der Professionalisierungsvertrag ruhend gestellt werden. Das französische Unternehmen kann Sie auch der aufnehmenden Einrichtung im Ausland zur Verfügung stellen.
Ich mache eine Ausbildung an einem CFA in der Region Grand Est – kann ich die praktische Ausbildung in einem Unternehmen in Deutschland absolvieren?
Ja, das ist möglich. Eine Ausbildung in Deutschland ermöglicht es Ihnen, einen französischen Abschluss der Stufe 3 oder 4 (CAP, BP, Bac Pro) oder einen Abschluss der Stufe 5 (BTS) zu erwerben. Sie ermöglicht Ihnen nicht, unmittelbar einen deutschen Abschluss zu erwerben. Eine ergänzende Ausbildung kann verlangt werden. Für Informationen zu Ausbildungsangeboten, zur Finanzierung und zur Antragstellung können Sie sich an eine Projektbeauftragte für „grenzüberschreitende Ausbildung“ bei der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken wenden.
Wo muss ich als Auszubildender in Deutschland meine Steuern zahlen?
Als Auszubildende oder Auszubildender in Deutschland unterliegen Sie denselben Steuervorschriften wie Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Deutschland. Wenn Sie in der Grenzzone wohnen (Bas-Rhin, Haut-Rhin oder Moselle) und Ihr Unternehmen in der Grenzzone liegt (weniger als 30 km Luftlinie von der französischen Grenze) oder im Saarland, zahlen Sie Ihre Steuern in Frankreich.
Wie bin ich während meiner Ausbildung in Deutschland krankenversichert?
Während Ihrer Ausbildung in Deutschland unterliegen Sie den Sozialabgaben wie Beschäftigte in Deutschland (Krankheit, Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit). Um sich in Frankreich behandeln lassen zu können, müssen Sie sich bei der Krankenkasse in Deutschland ein Formular S1 beschaffen und es an Ihre CPAM in Frankreich übermitteln.

Bereich 6

Weiterbildung

Ich habe meine Stelle als Grenzgänger verloren – kann ich im Ausland erworbene Weiterbildungsansprüche nutzen?
Ihre Ansprüche auf Weiterbildung im Ausland entfallen, sobald Sie nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen, und sie sind nicht nach Frankreich übertragbar. In Deutschland, Belgien und Luxemburg gibt es – anders als in Frankreich – keine Übertragbarkeit von Weiterbildungsansprüchen. Als Arbeitssuchende oder Arbeitssuchender haben Sie Anspruch auf Weiterbildungsleistungen.
Ich arbeite in einem Nachbarland (Deutschland, Belgien, Luxemburg). Welche Weiterbildungsansprüche habe ich? Kann ich mein französisches Weiterbildungskonto (CPF) nutzen?
Wenn Sie auf der anderen Seite der Grenze arbeiten, unterliegen Sie dem Weiterbildungssystem des Beschäftigungslandes. Ihre Weiterbildungsansprüche entstehen also in dem Land, in dem Sie arbeiten. Sie wohnen in Frankreich, speisen aber Ihr CPF-Konto (Weiterbildungskonto) nicht, solange Sie im Ausland arbeiten. Sie können daher das französische Weiterbildungssystem nicht in Anspruch nehmen.
Kann ich als Grenzgänger die Regelung „Kündigung zur beruflichen Neuorientierung“ nutzen?
Die Kündigung zur beruflichen Neuorientierung (démission pour reconversion professionnelle) steht Grenzgängerinnen und Grenzgängern genauso offen wie Beschäftigten, die in Frankreich arbeiten. Die Voraussetzungen sind streng, und Sie müssen die einzelnen Schritte einhalten, um davon profitieren zu können. Bevor Sie kündigen, müssen Sie prüfen, ob Sie die besonderen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen: – zum Zeitpunkt der Kündigung in einem privatrechtlichen unbefristeten Arbeitsvertrag (CDI) beschäftigt sein, – mindestens 5 Jahre durchgehende abhängige Beschäftigung bei einem oder mehreren Arbeitgebern nachweisen können, – ein gut vorbereitetes berufliches Neuorientierungsprojekt haben, das als real und ernsthaft anerkannt wird. Darüber hinaus muss eine Stelle der Berufsberatung (Conseil en évolution professionnelle) Ihr Projekt zwingend vor Ihrer Kündigung bestätigen.

Bereich 7

Anerkennung der Qualifikationen

Ich habe ein französisches Diplom und möchte in Deutschland im Bereich der Kleinkindbetreuung arbeiten – welche Schritte sind nötig?
Sie müssen über eine Qualifikation im Bereich der frühkindlichen Bildung verfügen. Sie können sich an die Anerkennungsstelle in Deutschland wenden und bei der zuständigen Einrichtung des Landes, in dem Sie arbeiten möchten, eine Zeugnisbewertung (Bescheinigung über die Vergleichbarkeit Ihres Abschlusses) beantragen. Dieser Schritt kann Ihnen unter Umständen zeigen, welchem deutschen Abschluss Ihr französischer entspricht, und einem deutschen Arbeitgeber helfen, Ihre erworbenen Kompetenzen besser einzuschätzen.

Bereich 8

Studium

Ich wohne im Elsass und möchte meine Kinder in Rheinland-Pfalz einschulen – ist das möglich?
Das Landesschulgesetz sieht vor, dass Familien ohne Wohnsitz in Rheinland-Pfalz grundsätzlich keinen Anspruch auf den Schulbesuch im Land geltend machen können. Jede Schulleitung (Grund- und weiterführende Schulen) entscheidet frei über die Aufnahme nicht ortsansässiger Kinder. Die zuständige französische Schulbehörde (Académie) muss einen Antrag an die Schule richten, damit das schulpflichtige Kind seine Schulzeit an einer Einrichtung in Deutschland fortsetzen kann. Die Schulleitung kann frei zustimmen oder ablehnen.
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