Sind Sie Grenzgänger und haben Fragen zu Ihrem Jahresurlaub? Dann ist dieser Artikel genau das Richtige für Sie 👇.
In Frankreich
Ein Arbeitnehmer, der in Frankreich arbeitet, hat Anspruch auf 30 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr, das entspricht 5 Wochen. Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Jahres erwirbt der Arbeitnehmer für jeden gearbeiteten Monat 2,5 Werktage Urlaub. Es ist keine Mindestarbeitsdauer erforderlich, um Urlaubsansprüche zu erwerben: Sie können Ihren Urlaub sofort nach Einstellung nehmen, vorbehaltlich der Bestimmungen zur Festlegung der Urlaubszeiten in Ihrem Unternehmen und der Reihenfolge der Abreise (Familiensituation, Dienstalter usw.).
In Deutschland
Ein Arbeitnehmer, der in Deutschland arbeitet, hat Anspruch auf 24 Werktage (der Samstag gilt als Werktag) bezahlten Urlaub pro Jahr. Bei einer Neueinstellung muss der Arbeitnehmer mindestens 6 Monate arbeiten, um den vollen Urlaubsanspruch zu erwerben. Wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf dieser 6-monatigen Wartezeit endet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf anteiligen Urlaub, d. h. ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat im Unternehmen. Nach Ablauf dieser 6 Monate entsteht der volle Urlaubsanspruch zu Beginn jedes Kalenderjahres.
In Belgien
Ein Arbeitnehmer, der in Belgien arbeitet, hat Anspruch auf 4 Wochen Urlaub pro Jahr. In Belgien werden die Urlaubstage, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat, anhand der im vorhergehenden Kalenderjahr geleisteten (und gleichgestellten) Arbeitstage, dem sogenannten “Urlaubsjahr”, berechnet: Die Urlaubsdauer ist also proportional zu den im Urlaubsjahr geleisteten Arbeitstagen. Wer im vorhergehenden Jahr nicht genug gearbeitet hat, um einen vollen Urlaubsanspruch zu erwerben, kann unter bestimmten Bedingungen verschiedene vom belgischen Recht vorgesehene Regelungen in Anspruch nehmen (Zusatzurlaub, Jugendurlaub oder Seniorenurlaub).
In Luxemburg
Ein Arbeitnehmer, der in Luxemburg arbeitet, hat Anspruch auf 26 Werktage Urlaub pro Jahr. Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Jahres wird der Urlaub mit einem Zwölftel pro vollen Arbeitsmonat, also 2,167 Tagen pro Monat, berechnet. Monatsbruchteile von mehr als 15 Kalendertagen zählen als voller Monat. Bei einer Neueinstellung entsteht der Urlaubsanspruch nach 3 ununterbrochenen Arbeitsmonaten beim selben Arbeitgeber (außer in Ausnahmefällen, z. B. wenn der Vertrag im Laufe des Jahres endet).
In der Schweiz
Ein Arbeitnehmer, der in der Schweiz arbeitet, hat Anspruch auf 20 Werktage Urlaub pro Jahr, das entspricht 4 Wochen. Jugendliche unter 21 Jahren haben Anspruch auf mindestens eine zusätzliche Woche, also mindestens 5 Wochen Urlaub. Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Jahres erwirbt der Arbeitnehmer anteiligen Urlaub entsprechend der im Jahr geleisteten Arbeitszeit (d. h. 1,67 Tage pro gearbeiteten Monat). Es ist keine Mindestarbeitsdauer erforderlich, um Urlaubsansprüche zu erwerben. Bereits im ersten Beschäftigungsjahr muss dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben werden, mindestens 2 aufeinanderfolgende Wochen Urlaub zu nehmen.
Schöne Ferien und denken Sie daran, sich zu entspannen 😊