Sie sind Grenzgänger und möchten einer reglementierten Tätigkeit in Luxemburg nachgehen? Der erste Schritt besteht darin, Ihre im Ausland erworbenen Diplome anerkennen zu lassen. Keine Sorge – dieser Artikel erklärt Ihnen, wie Sie Ihren Antrag vorbereiten und einreichen können.
Die betroffenen Berufe
Die Ausübung bestimmter Berufe in Luxemburg – sogenannter reglementierter Berufe – erfordert die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Diplomen.
Zu den betroffenen Berufen gehören:
• die freiberuflichen, kaufmännischen und handwerklichen Berufe,
• die sozialpädagogischen Berufe und
• die Gesundheitsberufe.
Es ist ebenfalls zu beachten, dass für nicht reglementierte Berufe keine Anerkennung eines im Ausland erworbenen Hochschuldiploms erforderlich ist.
Wenn Sie Ihr Diplom jedoch auf dem Arbeitsmarkt aufwerten möchten, können Sie dennoch ein Anerkennungsverfahren beantragen. Dies kann von praktischem Vorteil sein – insbesondere, um Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer zu haben.
Achtung: Qualifikationen, die außerhalb der Europäischen Union erworben wurden, müssen zusätzlich zum Diplom drei Jahre Berufserfahrung im Herkunftsland nachweisen, um anerkannt zu werden.
Darüber hinaus ist es wesentlich, dass Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung den Anforderungen entsprechen, die für den Zugang zum jeweiligen Beruf in Luxemburg erforderlich sind.
Die Vorbereitung Ihres Antragsdossiers
Jeder Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ist mit der Zahlung einer Gebühr von 75 Euro pro Diplom oder sonstigem Abschluss verbunden.
Ihr Dossier muss die folgenden Nachweise enthalten:
- den Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit, der dem angestrebten Beruf entspricht:
- Gleichwertigkeit für handwerkliche Tätigkeiten (Word, 79 KB); oder
- Gleichwertigkeit für kaufmännische Tätigkeiten (Word, 79 KB); oder
- Gleichwertigkeit für sozialpädagogische Berufe (Word, 80 KB); oder
- Gleichwertigkeit für Gesundheitsberufe (Word, 82 KB);
- Ein Lebenslauf, der Ihren schulischen Werdegang, Ihre beruflichen Erfahrungen sowie Geburtsdatum und -ort angibt;
- Eine Kopie der Diplome / Zertifikate / Zeugnisse der letzten drei Schuljahre;
- Eine Kopie der Arbeitszeugnisse für die Berufe, für die eine Anerkennung beantragt wird;
- Eine Kopie des Personalausweises;
- Der Nachweis der Zahlung einer Gebühr an die Registrierungsbehörde;
- Für sozialpädagogische Berufe: die Nachweise der letzten drei Ausbildungsjahre;
- Für Staatsangehörige von Drittstaaten: eine Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis.
- Wenn die Dokumente nicht auf Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen sie von einem beeidigten Übersetzer beglaubigt übersetzt werden.
 
Vorgehensweise zur Einreichung des Antrags
Sie können Ihren Antrag über das online verfügbare Formular einreichen unter der Adresse: : : http://www.edulink.lu/uyzd, oder indem Sie eine PDF-Datei per E-Mail an reconnaissance@men.lu senden.
Alternativ ist es auch möglich, Ihren Antrag postalisch einzureichen, indem Sie das Formular für den Hochschulbereich verwenden, das Sie hier herunterladen können: Abteilung für Diplomanerkennung 
Postanschrift:
Abteilung für Diplomanerkennung
L-2926 Luxemburg
Tatsächliche Adresse:
Abteilung für Diplomanerkennung
29, rue AldringenL-1118 Luxemburg
Luxemburg
Sobald Ihr vollständiges Dossier eingereicht wurde, antwortet der Dienst für die Anerkennung von Diplomen in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Wochen, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Eingang. Das Anerkennungszertifikat wird Ihnen anschließend per Post zugesandt.
Es ist zu beachten, dass Sie nach Erteilung der Anerkennung einen Antrag stellen können, um den betreffenden Beruf auszuüben.
Rechtsmittel gegen eine Ablehnung der Anerkennung
Im Falle einer Ablehnung der Anerkennung können Sie zunächst einen Gnadenantrag beim Bildungsminister stellen.
Sollte dieser abgelehnt werden, kann ein gerichtliches Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, unter Hinzuziehung eines Anwalts.
 
 
 
 
 
             
                                 
         
 
 
                                
