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Diplome und reglementierte Berufe in Luxemburg

31/10/2025
Mahaut Cremel

Sie sind Grenzgänger und möchten einer reglementierten Tätigkeit in Luxemburg nachgehen? Der erste Schritt besteht darin, Ihre im Ausland erworbenen Diplome anerkennen zu lassen. Keine Sorge – dieser Artikel erklärt Ihnen, wie Sie Ihren Antrag vorbereiten und einreichen können.

Die betroffenen Berufe

Die Ausübung bestimmter Berufe in Luxemburg – sogenannter reglementierter Berufe – erfordert die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Diplomen.

Zu den betroffenen Berufen gehören:
• die freiberuflichen, kaufmännischen und handwerklichen Berufe,
• die sozialpädagogischen Berufe und
• die Gesundheitsberufe.

Es ist ebenfalls zu beachten, dass für nicht reglementierte Berufe keine Anerkennung eines im Ausland erworbenen Hochschuldiploms erforderlich ist.
Wenn Sie Ihr Diplom jedoch auf dem Arbeitsmarkt aufwerten möchten, können Sie dennoch ein Anerkennungsverfahren beantragen. Dies kann von praktischem Vorteil sein – insbesondere, um Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer zu haben.

Achtung: Qualifikationen, die außerhalb der Europäischen Union erworben wurden, müssen zusätzlich zum Diplom drei Jahre Berufserfahrung im Herkunftsland nachweisen, um anerkannt zu werden.

Darüber hinaus ist es wesentlich, dass Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung den Anforderungen entsprechen, die für den Zugang zum jeweiligen Beruf in Luxemburg erforderlich sind.

Die Vorbereitung Ihres Antragsdossiers

Jeder Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ist mit der Zahlung einer Gebühr von 75 Euro pro Diplom oder sonstigem Abschluss verbunden.

Ihr Dossier muss die folgenden Nachweise enthalten:

Vorgehensweise zur Einreichung des Antrags

Sie können Ihren Antrag über das online verfügbare Formular einreichen unter der Adresse: : : http://www.edulink.lu/uyzd, oder indem Sie eine PDF-Datei per E-Mail an reconnaissance@men.lu senden.
Alternativ ist es auch möglich, Ihren Antrag postalisch einzureichen, indem Sie das Formular für den Hochschulbereich verwenden, das Sie hier herunterladen können: Abteilung für Diplomanerkennung 

Postanschrift:

Abteilung für Diplomanerkennung

L-2926 Luxemburg

Tatsächliche Adresse:

Abteilung für Diplomanerkennung

29, rue AldringenL-1118 Luxemburg

Luxemburg

Sobald Ihr vollständiges Dossier eingereicht wurde, antwortet der Dienst für die Anerkennung von Diplomen in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Wochen, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Eingang. Das Anerkennungszertifikat wird Ihnen anschließend per Post zugesandt.

Es ist zu beachten, dass Sie nach Erteilung der Anerkennung einen Antrag stellen können, um den betreffenden Beruf auszuüben.

Rechtsmittel gegen eine Ablehnung der Anerkennung

Im Falle einer Ablehnung der Anerkennung können Sie zunächst einen Gnadenantrag beim Bildungsminister stellen.
Sollte dieser abgelehnt werden, kann ein gerichtliches Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, unter Hinzuziehung eines Anwalts.

Démission pour reconversion professionnelle

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