Gute Nachrichten für nicht-europäische Grenzgänger, die an einer Beschäftigung in Belgien interessiert sind: Frontaliers Grand Est bietet eine eigene Seite zur Arbeitserlaubnis an!
Ziel: Sie einfach und konkret durch die notwendigen Schritte zu führen – je nach Ihrer persönlichen Situation.
👉 Hier geht’s direkt zur Seite: Arbeitserlaubnis in Belgien
Wichtig: Eine französische Arbeitserlaubnis berechtigt Sie nicht dazu, in Belgien zu arbeiten! ❌
Warum eine eigene Informationsseite?
Weil die belgische Arbeitserlaubnis von mehreren Faktoren abhängt:
- Ihrer Staatsangehörigkeit,
- der Art der angestrebten Beschäftigung,
- und der Region, in der Sie arbeiten (Flandern, Wallonien oder Brüssel).
Auf der Seite finden Sie:
- Fälle, in denen keine Arbeitserlaubnis erforderlich ist (z. B. für EU-Bürger oder kurzfristige Einsätze),
- die verschiedenen Arten von Arbeitserlaubnissen in Belgien: Einheitliche Genehmigung, Arbeitserlaubnis B, befristete Genehmigungen usw.,
- Direktlinks zu den zuständigen regionalen Behörden (für Wallonien, Flandern und Brüssel),
- und klare Informationen für Arbeitgeber, die ausländische Arbeitnehmer einstellen möchten.