Sie sind mit einer Situation von Belästigung am Arbeitsplatz in Deutschland konfrontiert oder kennen vielleicht jemanden, der davon betroffen ist?
Dieser Artikel hat zum Ziel, Ihnen auf klare Weise die verschiedenen Arten von Belästigung zu erklären, die nach deutschem Recht anerkannt sind, die Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer sowie die Möglichkeiten, um solche Verhaltensweisen zu stoppen.
Definition und Formen der Belästigung
Belästigung hat in Deutschland keine gesetzliche Definition: Im Falle eines Verfahrens wird der Richter daher nicht prüfen, ob Belästigung vorliegt, sondern ob arbeitsrechtliche Pflichten verletzt wurden (z. B. Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern) oder ob rechtlich geschützte Interessen auf unzulässige Weise beeinträchtigt wurden (Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung, ethnischer Herkunft usw.).
Arbeitsplatzbelästigung kann jedoch als ein Prozess definiert werden, der durch häufiges und anhaltendes negatives oder schädliches Verhalten gegenüber einer Person gekennzeichnet ist, das von dieser als unerwünscht wahrgenommen wird und bei ihr ein Gefühl der Hilflosigkeit oder Unfähigkeit zur Selbstverteidigung auslöst. Die Folgen können schwerwiegend sein und Beschäftigung, Arbeitsqualität, körperliche und psychische Gesundheit sowie das Privatleben beeinträchtigen.
Die Arten der Belästigung sind sehr vielfältig, dazu gehören unter anderem:
Soziale Belästigung
Diese Art der Belästigung zeigt sich durch Ausschluss oder Ablehnung des Opfers innerhalb des Teams oder des beruflichen Umfelds. Ziel ist es, die Person zu isolieren und ihre soziale Integration zu verringern.
Verbale und nonverbale Belästigung
Hierbei handelt es sich um Einschüchterungen oder Spott, die keine körperliche Gewalt beinhalten, aber die Würde des Opfers beeinträchtigen. Diese Verhaltensweisen können sich auf Herkunft, Alter, Geschlecht oder andere persönliche Merkmale beziehen.
Körperliche Belästigung
Dazu zählen alle körperlichen Gewalthandlungen wie Schlagen, Stoßen oder andere aggressive Gesten sowie die Zerstörung oder Beschädigung persönlicher Gegenstände des Opfers.
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung kann verbal (suggerierende Kommentare, unangemessene Bemerkungen) oder physisch (unerwünschte Berührungen, anstößige Gesten) erfolgen. Sie zielt darauf ab, das Opfer zu demütigen, einzuschüchtern oder zu kontrollieren.
Achtung: Zur Erinnerung – diese Arten der Belästigung sind nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt.
Prävention von Belästigung am Arbeitsplatz
Es ist ebenfalls zu beachten, dass das Fehlen einer spezifischen gesetzlichen Definition von Belästigung in einigen deutschen Vorschriften nicht bedeutet, dass solche Verhaltensweisen toleriert oder straffrei bleiben. Nach deutschem Arbeitsrecht ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheit, Sicherheit und Würde seiner Arbeitnehmer zu gewährleisten sowie die erforderlichen Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu ergreifen.
Daher kann auch ohne automatische rechtliche Einstufung als „Belästigung“ jedes Verhalten, das die Würde eines Arbeitnehmers verletzt, ein feindliches Arbeitsklima schafft oder seine Gesundheit beeinträchtigt, auf Grundlage der Schutzpflicht sanktioniert werden.
Ich bin Opfer von Belästigung – was tun?
Beweise aufbewahren
Es wird empfohlen, eine Akte anzulegen und alle Elemente aufzubewahren, die als Beweismittel dienen könnten (E-Mails, Nachrichten, Zeugenaussagen, interne Notizen usw.), sowie Kontakt mit den zuständigen Stellen (siehe unten) aufzunehmen, die rechtliche, psychologische oder administrative Unterstützung bieten können.
Wen kontaktieren?
• Betriebsrat: Interne Instanz zur Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer und zur Intervention bei beruflichen Konflikten.
• Deutsch-französischer Justizkontaktpunkt (Kehl): Bietet kostenlose Rechtsberatung für grenzüberschreitende Fälle an — Kontakt: justice@cec-zev.eu.
• Konflikthotline Baden-Württemberg e.V.: Neutrale Hotline für Zuhören und Unterstützung bei Konflikten und Belästigung am Arbeitsplatz — Kontakt: https://konflikthotline-bw.de/startseite.
• DGB Karlsruhe (Deutscher Gewerkschaftsbund): Gewerkschaft, die vertrauliche Beratung für belästigte Arbeitnehmer anbietet — Tel.: 0721 931210.
• Ver.di Mittelbaden-Nordschwarzwald: Gewerkschaft, die Unterstützung über die Mobbing-Hotline Baden-Württemberg anbietet — Tel.: 0711 / 892 44 300.
• ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kostenlose rechtliche Unterstützung durch auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte — https://www.arbeitnehmerhilfe.de/arbeitnehmerhilfe.html.
• Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Begleitung und Hilfe bei der Meldung von Diskriminierungsfällen — https://www.antidiskriminierungsstelle.de.