Wichtige Gespräche laufen derzeit über die Berechnung der Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger ab 2025. Derzeit arbeiten die Sozialpartner an einer Reform, die die Einführung eines spezifischen Koeffizienten für die Berechnung der Arbeitslosenansprüche vorsieht. Dieses neue Berechnungsmodell könnte ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Es ist wichtig hervorzuheben, dass noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Diese Diskussionen finden im Rahmen der Verhandlungen innerhalb der Unédic statt, der Organisation, die in Frankreich für die Arbeitslosenversicherung zuständig ist. Sobald eine Einigung zwischen den Sozialpartnern erzielt wird, muss diese noch im Rahmen des üblichen Gesetzgebungsprozesses abgestimmt werden.
Derzeit bleiben mehrere Fragen offen: das genaue Einführungsdatum und die Umsetzung der Reform. Es ist noch unklar, ob sie nur neue Grenzgänger betrifft, die arbeitslos werden, oder ob sie auch auf bereits registrierte Arbeitssuchende angewendet wird.
Es ist nicht notwendig, uns bezüglich dieses Themas zu kontaktieren, da auch wir – wie die Grenzgänger – auf weitere Informationen warten. Wir werden die Entwicklungen genau verfolgen und über alle offiziellen Neuigkeiten informieren, sobald sie bekannt werden.