Der Sommer naht und Sie arbeiten in Belgien? Vorsicht: Die belgischen Regelungen zum bezahlten Urlaub unterscheiden sich deutlich vom französischen Arbeitsrecht. Zwischen Urlaubsgeld, Urlaubsjahr und Betriebszugehörigkeit – hier erfahren Sie, worauf Sie Anspruch haben … und was passiert, wenn Sie während des Urlaubs krank werden oder Ihre Urlaubstage nicht rechtzeitig nehmen.
Das Grundprinzip: Urlaub auf Basis des Vorjahres
In Belgien richtet sich Ihr Urlaubsanspruch nach dem sogenannten Urlaubsjahr.
👉 Urlaubsjahr = Das Jahr, in dem Sie Urlaub nehmen (z. B. 2025).
👉 Referenzjahr = Das Vorjahr, in dem Sie gearbeitet haben (z. B. 2024).
🔎 Konkret heißt das: Die Urlaubstage, auf die Sie 2025 Anspruch haben, basieren auf Ihrer tatsächlichen Arbeitsleistung im Jahr 2024.
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Für einen Vollzeitbeschäftigten, der das gesamte vorherige Kalenderjahr gearbeitet hat, gilt folgender gesetzlicher Urlaubsanspruch: 4 Wochen bezahlter Urlaub pro Jahr.
- 6-Tage-Arbeitswoche: 24 Urlaubstage bei voller Jahresarbeitszeit
- 5-Tage-Arbeitswoche: 20 Urlaubstage bei voller Jahresarbeitszeit
Wenn Sie nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben, wird der Anspruch anteilig berechnet.
Muss ich eine Mindestbetriebszugehörigkeit haben?
Für Arbeitnehmer, die im Vorjahr nicht gearbeitet haben (etwa bei Arbeitsbeginn oder Wiedereinstieg), gibt es einen Anspruch auf Europaurlaub nach drei Monaten Betriebszugehörigkeit. Dieser Urlaub ist auf 5 Tage (bei einer 5-Tage-Woche) begrenzt und wird vorausgenommen, das heißt, er wird auf zukünftige Urlaubsansprüche angerechnet.
Das zusätzlich gezahlte Urlaubsgeld bei diesem Urlaub ist ein Vorschuss auf das doppelte Urlaubsgeld des Folgejahres (wenn Sie z. B. 2025 Europaurlaub nehmen, wird dies auf das Urlaubsgeld 2026 angerechnet).
Es erfolgt dann ein Ausgleich: Der im Jahr 2025 gezahlte Vorschuss auf das doppelte Urlaubsgeld wird vom Urlaubsgeld 2026 abgezogen (das einfache Urlaubsgeld, also Ihr reguläres Gehalt während des Urlaubs, bleibt unberührt). Die Korrektur bezieht sich nur auf den Vorschuss.
Urlaubsgeld: eine besondere Form der Bezahlung
In Belgien spricht man nicht von „bezahltem Urlaub“ wie in Frankreich, sondern vom Urlaubsgeld.
- Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber das Urlaubsgeld.
- Für Arbeiter wird das Urlaubsgeld durch das Landesamt für Jahresurlaub (ONVA) oder eine branchenspezifische Urlaubskasse ausgezahlt.
👉 Das einfache Urlaubsgeld entspricht der Lohnfortzahlung während des Urlaubs.
👉 Das doppelte Urlaubsgeld ist eine Art „Urlaubsbonus“, der meist vor dem Sommer ausgezahlt wird.
Achtung: Arbeiter erhalten ihr Urlaubsgeld nicht direkt vom Arbeitgeber. Die ONVA zahlt einfaches + doppeltes Urlaubsgeld meist im Mai oder Juni aus. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Bankverbindung der ONVA mitteilen – die Zahlung erfolgt nicht automatisch!
https://frontaliers-grandest.eu/vous-avez-travaille-lannee-derniere-comme-ouvrier-en-belgique/
Das Geld wird auf Ihr Konto überwiesen. Die Urlaubstage müssen dann mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden – es erfolgt jedoch keine weitere Lohnzahlung, da das Urlaubsgeld bereits ausgezahlt wurde.
Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
Wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden und die Vorschriften einhalten (ärztliches Attest, sofortige Mitteilung etc.), haben Sie Anspruch auf eine Nachholung der Urlaubstage.
⚠️ Wichtig: Sie müssen Ihren Arbeitgeber sofort informieren und ab dem ersten Krankheitstag ein gültiges Attest vorlegen.
Wenn Sie Ihre nicht genommenen Urlaubstage nach dem aktuellen Urlaubszeitraum nehmen möchten, brauchen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers. Der Urlaubszeitraum wird nicht automatisch verlängert.
Was passiert, wenn ich meinen Urlaub nicht nehme?
Gesetzliche Urlaubstage müssen im Urlaubsjahr, also bis spätestens 31. Dezember, genommen werden.
Wenn Sie sie nicht rechtzeitig nehmen, verfallen sie, es sei denn, Sie können einen triftigen Grund (höhere Gewalt, nicht von Ihnen verschuldet) nachweisen.