Fragst du dich, ob du Anspruch auf die Aktivitätsprämie hast, auch wenn du auf der anderen Seite der Grenze arbeitest? Gute Nachrichten: Manche Grenzgänger können tatsächlich davon profitieren, um ihr Einkommen aufzubessern.
In diesem Artikel findest du alle wichtigen Informationen, um herauszufinden, ob du berechtigt bist und wie du den Antrag stellen kannst.
Bedingungen für den Anspruch auf den Aktivitätsbonus
Um als Grenzgänger Anspruch auf den Aktivitätsbonus zu haben, müssen Sie die folgenden kumulativen Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen 18 Jahre oder älter sein.
- Sie müssen Franzose oder Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sein oder seit mindestens 5 Jahren über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen.
- Sie müssen einer beruflichen Tätigkeit nachgehen (angestellt, selbstständig, Beamter) oder Arbeitslosengeld im Rahmen von Kurzarbeit/technischer Arbeitslosigkeit in Frankreich beziehen.
- Sie müssen über ein geringes Einkommen innerhalb Ihres Haushalts verfügen.
- Sie müssen in Frankreich dauerhaft und tatsächlich wohnen, mindestens 9 Monate im Jahr.
Als Grenzgänger hat der Umstand, dass der Arbeitsvertrag im Ausland abgeschlossen wurde und die berufliche Tätigkeit dort ausgeübt wird, keinerlei Einfluss auf den Anspruch auf den Aktivitätsbonus. Für die Berechnung dieser Leistung werden tatsächlich die im Ausland erzielten Einkünfte berücksichtigt. Alle drei Monate müssen Sie Ihre Einkünfte deklarieren.
Ebenso gibt es kein Problem, wenn Ihre Steuern und Sozialabgaben an ein ausländisches System gezahlt werden: dies beeinflusst Ihre Anspruchsberechtigung nicht.
Achtung: Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie ebenfalls den Aktivitätsbonus erhalten, sofern Sie im Kalenderjahr weniger als 3 Monate außerhalb Frankreichs verbracht haben. Übersteigt Ihr Auslandsaufenthalt 3 Monate, können Sie den Aktivitätsbonus nur für die vollen Monate erhalten, die Sie in Frankreich verbracht haben.
Es ist auch zu beachten, dass bestimmte spezifische Situationen besonderen Bedingungen unterliegen:
- Temporär nach Frankreich entsandte Arbeitnehmer sind nicht anspruchsberechtigt für den Aktivitätsbonus.
- Für Studierende oder Auszubildende muss das monatliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit mehr als 1.104,25 € betragen, um Anspruch auf den Bonus zu haben.
Höhe des Aktivitätsbonus
Die Höhe Ihres Aktivitätsbonus hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere:
- Von der Höhe Ihrer eigenen Einkünfte und der gesamten Einkünfte Ihres Haushalts, für die Sie verantwortlich sind.
- Von der Zusammensetzung Ihres Haushalts.
Die im Ausland erzielten Einkünfte aus einer Tätigkeit in einem Grenzland werden bei der Berechnung Ihrer Einkünfte und der Ihres Haushalts berücksichtigt.
Für alle anspruchsberechtigten Grenzgänger beträgt der pauschale Grundbetrag des Aktivitätsbonus im Jahr 2025 633,21 € für eine alleinstehende Person ohne unterhaltsberechtigte Kinder. Dieser Betrag kann je nach den oben genannten Faktoren erhöht werden.
Außerdem bietet die CAF einen Online-Simulator an, mit dem Grenzgänger ebenfalls ihre Ansprüche auf den Aktivitätsbonus schätzen können: https://wwwd.caf.fr/wps/portal/caffr/simulateurpa/
Schritte zum Erhalt des Aktivitätsbonus
Wenn Sie ein anspruchsberechtigter Grenzgänger für den Aktivitätsbonus sind und bereits Leistungen beziehen, können Sie Ihren Antrag direkt online auf der Website der CAF stellen:https://www.caf.fr/redirect/s/Redirect?page=monCompteFormulairePrimeDActivite