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Individuellen Bildungserlaub

Mise à jour le 07/07/2026

Der individuelle Bildungsurlaub ermöglicht es jeder Person, die im Großherzogtum Luxemburg im Privatsektor einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn insgesamt 80 Tage Bildungsurlaub (Höchstdauer) in Anspruch zu nehmen.

Dieser individuelle Bildungsurlaub dient dazu, Zeit zu finden, um individuell an Fortbildungskursen teilzunehmen, sich auf Prüfungen vorzubereiten und daran teilzunehmen oder eine schriftliche Arbeit (Mémoire) zu verfassen.

Zu beachten: Die Fortbildungen können sowohl im Großherzogtum Luxemburg als auch im Ausland angeboten werden.

Voraussetzungen

Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt des Urlaubsantrags seit mindestens 6 Monaten bei einer im Großherzogtum Luxemburg tätigen Gesellschaft oder einem Unternehmen beschäftigt sein.
  • Die Fortbildungen müssen angeboten werden von:
    • den Berufskammern und der Chambre des salariés (Arbeitnehmerkammer),
    • privaten Vereinigungen, die individuell von der Ministerin für nationale Bildung und Berufsausbildung zugelassen wurden,
    • Institutionen mit dem Status einer öffentlichen oder privaten Schule, die von den staatlichen Behörden anerkannt sind und Zeugnisse ausstellen, die von denselben Behörden anerkannt werden.

Dauer und Berechnungsmodalitäten der Anzahl der Tage

Der Stundenumfang der Fortbildung wird nach einer mehrstufigen Berechnungsmethode in Tage umgerechnet. Zunächst werden die Fortbildungsstunden auf Basis von acht Stunden pro Tag für einen Vollzeitbeschäftigten in Arbeitstage umgerechnet. Anschließend wird diese Anzahl von Tagen durch drei geteilt, um die Anzahl der Bildungsurlaubstage zu bestimmen. Die erhaltene Zahl wird gegebenenfalls auf die nächstniedrigere ganze Zahl abgerundet.

Die Mindestdauer des Bildungsurlaubs beträgt 1 Tag. Daher muss sich die betreffende Person für eine Fortbildung mit mindestens 24 Unterrichtsstunden einschreiben, um Anspruch auf den individuellen Urlaub zu haben (24 Stunden / 8 = 3 Arbeitstage / 3 = 1 Tag Bildungsurlaub).

Jeder Arbeitnehmer verfügt über insgesamt 80 Tage Bildungsurlaub, die über die gesamte berufliche Laufbahn verteilt werden können. Diese Tage können in Teilabschnitten genutzt werden, wobei innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren höchstens 20 Tage in Anspruch genommen werden dürfen.

Lohnfortzahlung

Der Arbeitnehmer hat für jeden gewährten Urlaubstag Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung, die vom Arbeitgeber gezahlt wird und dem durchschnittlichen Tageslohn entspricht. Diese Entschädigung darf das Vierfache des sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeitnehmer nicht überschreiten.

Verfahren

Der Arbeitnehmer muss zwei Monate vor Beginn des beantragten Urlaubs einen Antrag beim Service de la formation professionnelle (Dienststelle für Berufsausbildung) des Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse (MENEJ) einreichen und den Antrag von seinem Arbeitgeber begutachten lassen.

Das Antragsformular für die Gewährung dieses Urlaubs finden Sie unter folgendem Link: http://www.services-publics.lu/fpgun-iep/jsp/activate_service.action?serviceType=MENJE_CIF_DEMANDE_CONGE&lang=DE

Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular postalisch an folgende Adresse:

Ministère de l’Éducation Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse
Service de la formation professionnelle
L-2326 Luxembourg

Erforderliche Unterlagen:

Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • eine Einschreibebescheinigung für die Fortbildung mit Angabe der Gesamtstundenzahl (Unterricht, Prüfungen usw.);
  • eine Bescheinigung über die Anmeldung bei der Sozialversicherung;
  • für Arbeitnehmer eine Kopie des Arbeitsvertrags.

Der Antragsteller und sein Arbeitgeber müssen grundsätzlich mindestens 2 Wochen vor Beginn des Urlaubs eine Antwort auf den Antrag erhalten.

Der Urlaub kann vom Arbeitgeber einmalig verschoben werden, wenn die Abwesenheit ein Hindernis für den ordnungsgemäßen Betriebsablauf des Unternehmens darstellt.

Für mehr Informationen:

Service de la formation professionnelle
29, rue Aldringen,
L-2926 Luxembourg
Tel.: (+352) 247 85932
E-Mail : cif@spf.lu
Webseite : www.men.public.lu

Formulare und die Liste der zugelassenen Fortbildungsinstitutionen können auf der Website www.lifelong-learning.lu heruntergeladen werden.

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