Muster im Hintergrund Muster im Hintergrund
Suche

Menü

Menü

Finden Sie uns auf

Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Welche Formalitäten sind für den Bezug der Altersrente erforderlich?

Mise à jour le 15/06/2021

Antrag 

In Deutschland  wie in Luxemburg ist die Rentensozialversicherung pflichtig.

Als luxemburgischer Arbeitnehmer werden Ihre Rentensozialbeiträge direkt vom Arbeitgeber von Ihrem Gehalt abgezogen und ans Centre Commun de la Sécurité Sociale bezahlt.

Die Leistungen aus der Pensionversicherung werden nur auf Antrag des Versicherten gewährt !

Der Grenzgänger, der seine gesamte Berufstätigkeit in Luxemburg ausgeübt hat, muss seinen Antrag in Deutschland einreichen. Wenn der Grenzgänger jedoch von Seiten der luxemburgischen Krankenkasse Krankengeld erhalten hat, kann er seinen Antrag auch bei der luxemburgischen Kasse einreichen.

Im Falle eines Antrages in Luxemburg: die Rente wird nur auf Antrag des Versicherten anhand eines Formulars von den Pensionskassen und den Krankenkassen gezahlt. Der Antrag muss etwa zwei Monate vor Anspruchsberechtigung bei der zuletzt zuständigen Kasse eingereicht werden.

Das europäische Recht liegt den Grundsatz von gleichzeitiger Kapitalisierung der europäischen Rente. Darüber hinaus ist es möglich die gleichzeitige Kapitalisierung der allen europäischen Renten auszusetzen. So können Sie Ihre deutsche Rente mit Alter 67 Jahren kapitalisieren und inzwischen eine luxemburgische Rente ab Ihren 65 Jahren erhalten.

Zuständige deutsche Rentenversicherungskassen

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung – Bund,  – Regional (z.B. Saarland, Hessen) sowie  – Knappschaft-Bahn-See. Daneben gibt es noch die landwirtschaftlichen Alterskassen und ein separates Alterssicherungssystem für Beamte.

Wiederspruch

Der Antragssteller erhält einen Präsidialbescheid über die Gewährung oder die Ablehnung des Pensionsantrags.

Gegen diesen Bescheid kann der Antragssteller Widerspruch erheben, welcher durch den Vorstand der CNAP entschieden wird. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann vor dem Schiedsgericht der sozialen Sicherheit Einspruch eingelegt werden. Gegen das Urteil des Schiedsgerichtes kann Berufung vor dem Obersten Schiedsgericht der sozialen Sicherheit eingelegt werden.

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt