Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Berufskrankheit
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit übernimmt die luxemburgische Unfallversicherung (AAA) Heilbehandlung und Verdienstausfall — bei bleibenden Folgen zusätzlich eine Rente.
Während der Arbeitsunfähigkeit
Heilbehandlung zu 100 %
Arzt, Krankenhaus, Medikamente, Heilmittel und Prothesen im Zusammenhang mit dem Unfall werden vollständig übernommen — ohne Eigenbeteiligung.
Ersatz des Verdienstausfalls
Wie bei Krankheit wird Ihr Einkommen fortgezahlt: zunächst durch den Arbeitgeber, anschließend durch die Gesundheitskasse (CNS) für Rechnung der AAA.
Bei bleibenden Folgen
Unfallrente
Bleiben dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen zurück, kann eine Rente gewährt werden. Ihre Höhe richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und dem früheren Einkommen.
Als Grenzgänger
Die Leistungen werden Ihnen auch bei Wohnsitz in Deutschland ausgezahlt. Die Heilbehandlung erfolgt über die Koordinierung mit Ihrer deutschen Krankenkasse.
Muss ich die Behandlungskosten selbst tragen?
Nein. Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit übernimmt die AAA die Heilbehandlung zu 100 %.
Bekomme ich eine Rente?
Nur bei bleibenden Beeinträchtigungen. Die Rentenhöhe hängt vom Grad der Beeinträchtigung und Ihrem Einkommen ab.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: AAA (aaa.lu), CNS (cns.lu), guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.