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Welche Formalitäten sind für die Geltendmachung der Ansprüch erforderlich?

Mise à jour le 22/07/2026

Unfallversicherung · Meldung

Welche Formalitäten sind für die Geltendmachung erforderlich?

Ein Arbeits- oder Wegeunfall muss der luxemburgischen Unfallversicherung (AAA) gemeldet werden — meist durch den Arbeitgeber, unterstützt durch ein ärztliches Attest.

Die Schritte

  1. Unfall sofort dem Arbeitgeber melden. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über den Unfall.
  2. Arbeitgeber meldet der AAA. Der Arbeitgeber übermittelt die Unfallanzeige an die Assurance accident (AAA), grundsätzlich innerhalb kurzer Frist.
  3. Ärztliches Erstattest. Der behandelnde Arzt stellt ein Attest über die festgestellten Verletzungen aus, das der AAA zugeht.
  4. Belege aufbewahren. Als Grenzgänger bewahren Sie Rechnungen und Nachweise über Behandlungen in Deutschland auf.

Berufskrankheit

Eine Berufskrankheit kann auch vom Versicherten selbst oder vom Arzt bei der AAA angezeigt werden. Der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit wird geprüft.

Wer meldet den Arbeitsunfall?

In der Regel der Arbeitgeber. Melden Sie den Unfall daher unverzüglich Ihrem Arbeitgeber.

Was mache ich mit Behandlungen in Deutschland?

Bewahren Sie alle Rechnungen und Atteste auf und reichen Sie sie über die Koordinierung Ihrer Kasse ein.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: AAA (aaa.lu), CNS (cns.lu), guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

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