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Welche Risiken werden durch Unfallversicherung abgedeckt?

Mise à jour le 22/07/2026

Unfallversicherung · Deckung

Welche Risiken deckt die Unfallversicherung ab?

Die luxemburgische Unfallversicherung (AAA) schützt Sie als Grenzgänger bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten — ohne eigenen Beitrag.

Die drei abgedeckten Risiken

ArbeitsunfallEin Unfall, der während oder aufgrund der beruflichen Tätigkeit eintritt.
WegeunfallEin Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz — für Grenzgänger auch die Strecke von Deutschland nach Luxemburg.
BerufskrankheitEine Krankheit, die anerkannt durch die berufliche Tätigkeit verursacht wird.

Was übernimmt die AAA?

Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber — für Sie ist der Schutz beitragsfrei. Übernommen werden insbesondere die Heilbehandlung zu 100 %, ein Ersatz des Verdienstausfalls sowie bei bleibenden Folgen eine Rente.

Als Grenzgänger aus Deutschland

Sie sind über Ihre Tätigkeit in Luxemburg bei der AAA versichert. Die Heilbehandlung können Sie mit der Bescheinigung Ihrer luxemburgischen Kasse auch in Deutschland in Anspruch nehmen (Koordinierung über Ihre deutsche Krankenkasse).

Zahle ich als Grenzgänger Beiträge zur Unfallversicherung?

Nein. Die Beiträge zur AAA trägt ausschließlich der Arbeitgeber.

Ist mein Weg von Deutschland nach Luxemburg abgesichert?

Ja, ein Unfall auf dem direkten Arbeitsweg gilt als Wegeunfall und ist über die AAA abgedeckt.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: AAA (aaa.lu), CNS (cns.lu), guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

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