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Eigenkündigung in Luxemburg

Mise à jour le 23/07/2026

Die Eigenkündigung in Luxemburg

Die Eigenkündigung in Luxemburg: Kündigungsfrist je nach Betriebszugehörigkeit, Form des Schreibens und Folgen für das Arbeitslosengeld — für Grenzgänger.

Aktualisiert am 22.07.2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Jeder Arbeitnehmer kann kündigen, ohne sich rechtfertigen zu müssen.
  • Kündigungsfrist je nach Betriebszugehörigkeit: 1, 2 oder 3 Monate (die Hälfte der Frist des Arbeitgebers).
  • Schriftliches Schreiben, per Einschreiben oder persönliche Übergabe gegen Unterschrift.
  • Eine Eigenkündigung ist nach Zustellung unwiderruflich (außer Zustimmung des Arbeitgebers).
  • Eigenkündigung = keine Abfindung; beim Arbeitslosengeld droht eine Sperrzeit.

Die Eigenkündigung in Luxemburg muss auf einem klaren, ernsthaften und eindeutigen Willen beruhen. Rechtsgrundlage: Code du travail, Buch I, Titel II, Kapitel IV, Abschnitt 1.

1 / 2 / 3 Monate
Frist nach Betriebszugehörigkeit
Schriftlich
Einschreiben oder Übergabe
Sperrzeit
Risiko beim Arbeitslosengeld

Die Kündigungsfrist bei Eigenkündigung

Außer bei schwerem Fehlverhalten des Arbeitgebers müssen Sie eine Frist nach Ihrer Betriebszugehörigkeit einhalten:

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
Weniger als 5 Jahre1 Monat
5 bis unter 10 Jahre2 Monate
10 Jahre und mehr3 Monate
Wann beginnt die Frist?Am 15. des Monats, wenn das Schreiben vor dem 15. abgeht (Poststempel maßgeblich); am 1. des Folgemonats, wenn es ab dem 15. abgeht. Es ist eine feste Frist: Krankheit verlängert sie nicht.

Das Kündigungsschreiben

Bringen Sie Ihren Willen, mit Frist zu kündigen, klar zum Ausdruck, dann:

  • Versand per Einschreiben; oder
  • persönliche Übergabe, wobei der Arbeitgeber die Zweitschrift als Empfangsbestätigung unterschreibt.
⚠ Vorsicht vor der „erzwungenen Kündigung“Eine mündliche oder erzwungene Eigenkündigung wird in der Regel nicht anerkannt. Unterschreiben Sie nie unter Druck ein Kündigungsschreiben: Werden Sie hinausgedrängt, kann es sich um eine verdeckte Kündigung handeln, die umgedeutet werden kann. Eine ordnungsgemäße Eigenkündigung ist zudem nach Zustellung unwiderruflich.

Folgen: Abfindung und Arbeitslosengeld

⚠ Nach einer Eigenkündigung: keine AbfindungBei einer Eigenkündigung erhalten Sie keine Abfindung (auch nach 5 Jahren nicht). Wägen Sie die Folgen für das Arbeitslosengeld gut ab, bevor Sie kündigen.
Grenzgänger: Sperrzeit bei der Agentur für ArbeitAls in Deutschland wohnender Grenzgänger entscheidet die Agentur für Arbeit über Ihr Arbeitslosengeld. Nach einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund verhängt sie in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen (§ 159 SGB III), in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Mit einem wichtigen Grund (z. B. ausbleibender Lohn) kann die Sperrzeit entfallen. Klären Sie Ihren Fall vorab mit der Agentur für Arbeit.
Die Ausnahme: schweres Fehlverhalten des ArbeitgebersBegeht Ihr Arbeitgeber ein schweres Fehlverhalten (ausbleibender Lohn, schwerer Verstoß …), können Sie den Vertrag fristlos zu seinen Lasten auflösen. Dann können Sie Schadensersatz und unter Umständen Arbeitslosengeld beanspruchen. Lassen Sie sich juristisch absichern.

Ihre Rechte während der Kündigungsfrist

Urlaub, Freistellung, Frau nach MutterschaftNicht genommener Urlaub wird am Ende der Frist ausgezahlt. Der Arbeitgeber kann eine Freistellung gewähren (Sie können dann anderswo anfangen). Eine Arbeitnehmerin kann ohne Frist zum Ende ihres Mutterschaftsurlaubs kündigen, um ihr Kind zu erziehen.
⚠ Nicht eingehaltene Frist = Entschädigung an den ArbeitgeberGehen Sie ohne Einhaltung der Frist, drohen eine Ausgleichsentschädigung in Höhe des Gehalts der nicht geleisteten Zeit (außer bei schwerem Fehlverhalten des Arbeitgebers).

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für eine Eigenkündigung in Luxemburg?
1 Monat bei weniger als 5 Jahren, 2 Monate von 5 bis unter 10 Jahren, 3 Monate ab 10 Jahren. Die Frist beginnt am 15. des Monats oder am 1. des Folgemonats, je nach Versanddatum.
Habe ich nach einer Eigenkündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Als in Deutschland wohnender Grenzgänger entscheidet die Agentur für Arbeit. Nach einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund droht in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen (§ 159 SGB III). In Luxemburg gibt es zudem keine Abfindung bei Eigenkündigung.
Muss eine Eigenkündigung schriftlich sein?
Ja, in der Praxis: per Einschreiben oder persönliche Übergabe gegen Unterschrift. Eine mündliche oder erzwungene Kündigung wird grundsätzlich nicht anerkannt.
Kann ich meine Eigenkündigung zurücknehmen?
Nein. Nach Zustellung ist die Eigenkündigung unwiderruflich, außer der Arbeitgeber akzeptiert die Rücknahme.

Vor der Eigenkündigung: Machen Sie den Check mit unseren Juristen — kostenlos.

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Siehe auch: die Kündigung mit Frist und die Kündigung des Arbeitsvertrags.

Rechtsgrundlage — Code du travail: Art. L.124-4 (Eigenkündigung: Frist und Form); Art. L.124-3 (Berechnung und Beginn der Frist) — Buch I, Titel II, Kapitel IV. Deutsche Sperrzeit: § 159 SGB III. Information geprüft am 22.07.2026, mit Richtwertcharakter, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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