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Sie möchten sich in Frankreich als Handwerker niederlassen

Mise à jour le 30/01/2026

Eine bestimmte Anzahl von handwerksberufen sind reglementierte Berufe: Berufe im Bauwesen (Berufe des Rohbaus, des Ausbaus und der Fertigstellung: Maurer, Fliesenverleger, Heizungsbauer, Dachdecker, Zimmermann, Gipser –Plattenbauer, Maler, Glaser), Karosseriebauer, Elektriker, Mechaniker. Die Liste ist der Site des CIEP zu entnehmen. Diese Tätigkeiten können die Sicherheit und die Gesundheit des Verbrauchers beeinträchtigen, wenn sie nicht ordnungsgemäß ausgeübt werden.

Die Ausübung dieser Berufe ist einer Genehmigung und der Erlangung spezifischer Abschlüsse untergeordnet. Wenn Sie den Wunsch haben, sich als selbstständiger Handwerker niederzulassen, müssen Sie ausdrücklich im Besitz einer Qualifikation im betreffenden Bereich sein.Haben Sie den Wunsch, in einem Unternehmen als abhängiger Arbeitnehmer zu arbeiten, wird Ihr Arbeitgeber Ihre Qualifikationen bewerten. Sie können Bescheinigung beim CIEP (ENIC-NARIC-Zentrum Frankreich erfragen, um Ihrem Arbeitgeber Ihre Qualifikationen zu belegen.

Die Anerkennung der Qualifikationen

Bedingungen

In Frankreich müssen Personen, die eine reglementierte handwerkliche Tätigkeit ausüben, im Besitz eines Befähigungszeugnisses oder eines Befähigungsnachweises sein.

  • Bewerber aus der EU müssen über ein gleichwertiges oder höheres Diplom oder einen gleichwertigen Befähigungsnachweis für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit in einem EU- oder EWR-Staat verfügen, wenn dieser den Zugang zu oder die Ausübung dieser Tätigkeit in seinem Hoheitsgebiet regelt.
  • In Ermangelung von anerkannten Abschlüssen oder Befähigungsnachweisen müssen die Bewerber eine dreijährige tatsächliche Berufserfahrung nachweisen, die sie als Selbständiger oder Arbeitnehmer bei der Ausübung eines dieser Berufe erworben haben.

Formalitäten

Die Formalitäten für die Anerkennung der Qualifikation und die Eintragung werden bei der Handwerkskammer am Ort, an dem Sie die Tätigkeit ausüben möchten, erledigt.

Liste der Handwerkskammern auf dem Portal der Handwerkskammer:
https://www.artisanat.fr/

Die Handwerkskammer kann die Übermittlung zusätzlicher Informationen über die Ausbildung oder die Berufserfahrung beim Centre International d’Etudes Pédagogiques (CIEP – Internationales Zentrum für pädagogische Studien) erfragen. In diesem Fall ist der Antragsteller verpflichtet, zusätzliche Gebühren zu begleichen.

Werden spürbare Unterschiede nachgewiesen, kann die befasste Handwerkskammer den Bewerber auffordern, eine Ausgleichsmaßnahme zu absolvieren. Dem Antragsteller steht es in diesem Fall frei, zwischen einem Anpassungslehrgang mit einer Dauer von maximal drei Jahren oder einer Befähigungsprüfung auszuwählen.

Die Handwerkskammern zeichnen verantwortlich für die Eintragung in das Répertoire des Métiers (Berufsverzeichnis). Das Centre de Formalité des Entreprises (CFE- Zentrum für Formalitäten der Unternehmen) ermöglicht es, über einen Link alle Formalitäten für die Gründung Ihres Unternehmens zu erledigen (https://www.artisanat.fr).

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