Eine bestimmte Anzahl von handwerksberufen sind reglementierte Berufe: Berufe im Bauwesen (Berufe des Rohbaus, des Ausbaus und der Fertigstellung: Maurer, Fliesenverleger, Heizungsbauer, Dachdecker, Zimmermann, Gipser –Plattenbauer, Maler, Glaser), Karosseriebauer, Elektriker, Mechaniker. Die Liste ist der Site des CIEP zu entnehmen. Diese Tätigkeiten können die Sicherheit und die Gesundheit des Verbrauchers beeinträchtigen, wenn sie nicht ordnungsgemäß ausgeübt werden.
Die Ausübung dieser Berufe ist einer Genehmigung und der Erlangung spezifischer Abschlüsse untergeordnet. Wenn Sie den Wunsch haben, sich als selbstständiger Handwerker niederzulassen, müssen Sie ausdrücklich im Besitz einer Qualifikation im betreffenden Bereich sein.Haben Sie den Wunsch, in einem Unternehmen als abhängiger Arbeitnehmer zu arbeiten, wird Ihr Arbeitgeber Ihre Qualifikationen bewerten. Sie können Bescheinigung beim CIEP (ENIC-NARIC-Zentrum Frankreich erfragen, um Ihrem Arbeitgeber Ihre Qualifikationen zu belegen.
Die Anerkennung der Qualifikationen
In Frankreich müssen die Personen, die einer reglementierten handwerklichen Tätigkeit nachgehen, Inhaber eines Beruflichen Befähigungszeugnisses oder eines Facharbeiterbriefs.
- Die Bewerber aus der EU müssen im Besitz eines Abschlusses oder einer zugelassenen Berufsbezeichnung eines vergleichbaren oder höheren Niveaus für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit in einem Staat der EU oder des EWR sein, sofern der Zugang oder die Ausübung dieser Tätigkeit auf seinem Hoheitsgebiet reglementiert ist.
- In Ermangelung von Abschlüssen oder zugelassenen Berufsbezeichnungen sind die Bewerber verpflichtet, eine Berufserfahrung von die Jahren nachzuweisen, die in der Eigenschaft als Selbstständiger oder abhängiger Beschäftigter bei der Ausübung eines dieser Berufes erworben wurde.
Formalitäten
Die Formalitäten für die Anerkennung der Qualifikation und die Eintragung werden bei der Handwerkskammer am Ort, an dem Sie die Tätigkeit ausüben möchten, erledigt.
Liste der Handwerkskammern auf dem Portal der Handwerkskammer:
https://www.artisanat.fr/
Die Handwerkskammer kann die Übermittlung zusätzlicher Informationen über die Ausbildung oder die Berufserfahrung beim Centre International d’Etudes Pédagogiques (CIEP – Internationales Zentrum für pädagogische Studien) erfragen. In diesem Fall ist der Antragsteller verpflichtet, zusätzliche Gebühren zu begleichen.
Werden spürbare Unterschiede nachgewiesen, kann die befasste Handwerkskammer den Bewerber auffordern, eine Ausgleichsmaßnahme zu absolvieren. Dem Antragsteller steht es in diesem Fall frei, zwischen einem Anpassungslehrgang mit einer Dauer von maximal drei Jahren oder einer Befähigungsprüfung auszuwählen.
Die Handwerkskammern zeichnen verantwortlich für die Eintragung in das Répertoire des Métiers (Berufsverzeichnis). Das Centre de Formalité des Entreprises (CFE- Zentrum für Formalitäten der Unternehmen) ermöglicht es, über einen Link alle Formalitäten für die Gründung Ihres Unternehmens zu erledigen (https://www.artisanat.fr).