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Welche Rechte haben die Hinterbliebenen im Todesfall des/der Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit?

Mise à jour le 08/07/2024

Im Todesfall des/der Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit werden die Bestattungskosten bis zu einer gewissen Höhe erstattet (1/24stel der jährlich festgesetzten Obergrenze der Veranlagung der Sozialversicherungsbeiträgen).

Unter gewissen Umständen können folgende Personen Anspruch auf eine Rente haben:
  • der/die nichtgeschiedene Ehepartner/-in des Verstorbenen,
  • der/die Lebensgefährte/-in oder der/die Partnerin, die durch eine zivilrechtliche eheähnliche Lebensgemeinschaft (PACS) gebunden sind,
  • der/die geschiedene Partner/-in, wenn er/sie Unterhaltszahlungen erhalten hat,
  • der/die getrennte Partner/-in, wenn er/sie Unterhaltszahlungen erhalten hat,
  • die Kinder des/der Verstorbenen bis zur Vollendung Ihres 20. Lebensjahres.

Der Gesamtbetrag der überwiesenen Renten darf 85% des Jahresgrundgehalts des/der verstorbenen Versicherten nicht überschreiten.

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