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Rechte für Hinterbliebene

Mise à jour le 12/03/2026

Französische Renten

Beim Tod Ihres Ehepartners können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil seiner Altersrente beziehen, die sogenannte Hinterbliebenenrente (pension de réversion).

Bedingungen

Nur der überlebende Ehepartner (und/oder der geschiedene, nicht wiederverheiratete Ehepartner) hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Der überlebende Ehepartner muss ein Mindestalter erreicht haben:

  • 55 Jahre und älter für die Grundversorgung (CNAV/Carsat) bei Todesfällen ab dem 1. Januar 2009.
  • 51 Jahre für Personen, die vor dem 1. Januar 2009 verwitwet sind (Übergangsbestimmung).

Für die Agirc-Arrco (Zusatzrente) beträgt das Mindestalter 55 Jahre (keine Altersvoraussetzung, wenn der Tod auf eine Krankheit oder einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist oder wenn der hinterbliebene Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten mindestens zwei unterhaltsberechtigte Kinder hat).

Für die Grundhinterbliebenenrente gelten Einkommensvoraussetzungen. Wenn das Einkommen des Begünstigten (oder des Haushalts) bestimmte Obergrenzen überschreitet, kann die Höhe der Rente gekürzt oder sogar gestrichen werden. Für die Agirc-Arrco gibt es keine Einkommensvoraussetzungen.

Die Ehe muss vor dem Tod geschlossen worden sein, und der hinterbliebene Ehepartner darf nicht wieder geheiratet haben.

Beträge

Die Hinterbliebenenrente entspricht 54 % der (Grund-)Altersrente, die der Verstorbene bezogen hat oder hätte beziehen können. Sie kann um 10 % erhöht werden, wenn der Begünstigte mindestens drei Kinder hatte oder großgezogen hat.

Ein pauschaler Zuschlag für unterhaltsberechtigte Kinder kann hinzukommen. Ein Zuschlag für eine Pflegekraft (sofern der verstorbene Versicherte diesen bereits erhalten hat) kann gezahlt werden.

Schritte

Die Hinterbliebenenrente muss bei der Kasse beantragt werden, die die Rente des Verstorbenen gezahlt hat (oder hätte zahlen müssen), oder bei der Kasse am Wohnort des hinterbliebenen Ehepartners.

Sie können einen einzigen Antrag für alle Systeme über den Online-Dienst „Demander ma réversion” (Meine Hinterbliebenenrente beantragen) stellen, der auf dem Portal  info-retraite.fr verfügbar ist.

Kontakt

Tel.: 3960 (kostenloser Service + Gesprächsgebühr, montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr)

Aus dem Ausland: +33 9 71 10 39 60

Weitere Informationen erhalten Sie bei Info Retraite (die Grund- und Zusatzrenten zusammenfasst) : Info Retraite – Accueil

Deutsche Renten

Im Falle des Todes des Versicherten oder des Beziehers einer deutschen Altersrente kann der überlebende Ehepartner eine Witwenrente beziehen.

Das Gesetz unterscheidet zwischen altem und neuem Recht:

Für Witwen/Witwer, deren Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben sind, gilt das alte Recht.
Für Witwen/Witwer, deren Ehepartner nach dem 1. Januar 2002 verstorben sind, gilt das neue Recht.
In den ersten drei Monaten nach dem Tod erhält der überlebende Ehepartner eine Altersrente in Höhe des Betrags, den der Verstorbene erhalten hätte.

Die beiden Arten von Witwenrenten

Es gibt zwei Arten von Renten, die dem hinterbliebenen Ehepartner gezahlt werden, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur Altersversicherung geleistet hat:

Die große Witwen oder Witwerrente

Sie wird dem überlebenden Ehepartner gezahlt, wenn dieser mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

Der überlebende Ehepartner hat das 45. Lebensjahr vollendet (wird schrittweise auf 47 Jahre angehoben) oder er hat Unterhalt für einen Minderjährigen zu leisten oder er ist erwerbsunfähig.
Die Ehe hat länger als ein Jahr gedauert (mit Ausnahmen).
Der überlebende Ehepartner ist nicht wieder verheiratet.
Für Personen, die nach altem Recht anspruchsberechtigt sind: Die Höhe der Rente entspricht 60 % der Altersrente, die der Verstorbene bezogen hätte.

Für Personen, die unter das neue Recht fallen: Die Höhe der Rente entspricht 55 % der Altersrente, die der Verstorbene bezogen hätte.

Die hohe Witwenrente wird auf unbestimmte Zeit gezahlt, es sei denn, der überlebende Ehepartner heiratet erneut.

Kleine Witwen oder Witwerrente

Sie wird an den überlebenden Ehepartner gezahlt, wenn dieser keinen Anspruch auf die hohe Witwenrente hat.

Für Personen, die nach altem Recht anspruchsberechtigt sind: Die Rente wird bis zum Alter von 45 Jahren gezahlt.
Für Personen, die nach neuem Recht anspruchsberechtigt sind: Die Rente wird zwei Jahre lang gezahlt.

Sie entspricht (nach altem und neuem Recht) 25 % der Rente, die der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes bezogen hätte.

Bei beiden Rentenarten wird das Einkommen des überlebenden Ehepartners bei der Berechnung der Witwen-/Witwerrente berücksichtigt. Je höher sein Einkommen ist, desto geringer fällt die Rente aus.

Bei geschiedenen Ehepartnern gelten besondere Bestimmungen.

Die Waisenrente

Waisen, die ihren Vater oder ihre Mutter verloren haben, haben ebenfalls Anspruch auf eine „Waisenrente”, die bis zum Alter von 18 Jahren (27 Jahren bei Studium oder länger bei Behinderung) gezahlt wird.

Hinterbliebene von Grenzgängern müssen ihren Antrag auf Hinterbliebenenrente bei der CARSAT ihres Wohnortes stellen.

Schritte

Wenn die Person eine gemischte Berufslaufbahn hatte

Reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle Ihres Wohnortes ein (in Frankreich ist dies die CARSAT). Diese leitet den Antrag an die verschiedenen betroffenen ausländischen Kassen weiter.

➡️ In Frankreich kann der Antrag entweder per Post gestellt werden, indem Sie das Cerfa-Formular « Demande unique de retraite de base de réversion » (Einmaliger Antrag auf Hinterbliebenenrente) ausfüllen und an die CARSAT senden, wobei Sie Ihre Beschäftigung im Ausland angeben, oder online über Ihr compte retraite in 5 Schritten auf der Website

Wenn die Person ausschließlich eine deutsche Berufslaufbahn hatte

➡️ Der Antrag ist über formulaire R0500 an die Deutsche Rentenversicherung zu richten.

Démission pour reconversion professionnelle

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