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Ein Praktikum in Frankreich absolvieren

Mise à jour le 01/09/2026

Lesezeit ~6 Min. Frankreich Entgelt · Konvention · Versicherung · Visum

Sie studieren in Deutschland, Luxemburg, Belgien oder der Schweiz und kommen für ein Praktikum nach Frankreich? Der französische Rahmen ist einer der strengsten in Europa: dreiseitige Konvention zwingend, gesetzliches Entgelt ab zwei Monaten, Urlaubsregeln — und ein klares Verbot von Praktika außerhalb eines Studiengangs.

4,50 €/Std.Mindestentgelt 2026, ab mehr als 2 Monaten Praktikum
2 Monate44 Tage oder 309 Std.: die Schwelle zur Entgeltpflicht
6 MonateHöchstdauer je Studienjahr und je Einrichtung

Das Wichtigste

  • Ein Praktikum ist in Frankreich eine in einen Studiengang eingebettete Praxisphase mit dem Ziel eines Abschlusses: Praktika außerhalb eines Studiengangs sind verboten.
  • Ein Praktikant ist kein Beschäftigter: er darf keine Dauerstelle besetzen, hat keine Leistungspflicht und darf keine Überstunden machen.
  • 35 Stunden pro Woche, 7 Stunden pro Tag: die gesetzliche Arbeitszeit gilt.
  • Dreiseitige Konvention zwingend: Praktikant, aufnehmende Einrichtung, Bildungseinrichtung.
  • Sie haben dieselben Vorteile wie die Beschäftigten: Fahrtkostenzuschuss, Kantine oder Essensgutscheine, Angebote der Personalvertretung, Schutz vor Belästigung.

Wie viel bekommen Sie?

Das Entgelt wird zwingend, sobald das Praktikum zwei Monate innerhalb eines Studienjahres übersteigt — also 44 Tage tatsächlicher Anwesenheit bei 7 Std./Tag oder 309 Stunden bei einem unterbrochenen Praktikum.

Dauer des PraktikumsEntgelt
Mehr als 2 Monate (44 Tage oder 309 Std.)Pflicht: mindestens 4,50 € brutto je Praktikumsstunde im Jahr 2026 (15 % der Stundenbeitragsbemessungsgrenze)
2 Monate oder weniger, zusammenhängend oder aufgeteiltKeine gesetzliche Pflicht

Die Zahlung erfolgt monatlich auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden: der Betrag kann also von Monat zu Monat schwanken, sofern die Konvention keine Verstetigung vorsieht. Bei einer Unterbrechung wird anteilig gekürzt.

Prüfen Sie den Branchentarifvertrag des Betriebs. Manche sehen höhere Beträge als das gesetzliche Minimum vor — oder eine Vergütung unabhängig von der Praktikumsdauer.

Dauer: so wird gerechnet

Die Dauer darf 6 Monate pro Schul- oder Studienjahr bei derselben aufnehmenden Einrichtung nicht übersteigen. Gerechnet wird nach tatsächlicher Anwesenheit:

  • jeder Block von 7 Stunden — zusammenhängend oder über mehrere Tage verteilt — zählt als ein Praktikumstag;
  • 22 Anwesenheitstage ergeben einen vollen Monat;
  • die Grenze von 6 Monaten ist bei 924 Stunden tatsächlicher Anwesenheit erreicht.

Am Ende muss Ihnen die Einrichtung eine Bescheinigung mit der Gesamtdauer und gegebenenfalls dem Gesamtbetrag des Entgelts aushändigen. Sie selbst geben Ihrer Hochschule eine Bewertung der Praktikumsqualität. Übernimmt der Betrieb Sie anschließend, wird das Praktikum auf Probezeit und Betriebszugehörigkeit angerechnet.

Urlaub, Abwesenheit und Abbruch

Praktikum über 2 Monate: die Konvention muss die Möglichkeit von Urlaub und genehmigten Abwesenheiten vorsehen — deren Bezahlung bleibt dagegen freiwillig. Praktikum bis 2 Monate: Urlaub ist nicht verpflichtend.

Die Beendigungsregeln stehen in der Konvention; fehlen sie, gilt der Code de l’éducation. Zulässige Gründe: Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Vaterschaft oder Adoption, Verstoß gegen die Konvention, Beendigung durch die aufnehmende Einrichtung. Ein Abbruch ohne legitimen Grund — von beiden Seiten — kann Schadensersatz auslösen.

Was in der Konvention stehen muss

  • die übertragenen Tätigkeiten und die zu erwerbenden Kompetenzen, im Einklang mit den Ausbildungszielen;
  • Beginn, Ende und Dauer des Praktikums;
  • der Abschnitt des Studiengangs, in den das Praktikum fällt;
  • die Anwesenheitszeiten und die Bedingungen genehmigter Abwesenheit;
  • Betreuung und Bewertung;
  • etwaige gewährte Vorteile;
  • der Sozialversicherungsschutz des Praktikanten;
  • Rechte und Pflichten jeder Partei.

Ihr Sozialversicherungsschutz

Alles hängt an der Höhe des Entgelts, verglichen mit der Schwelle von 15 % der Stundenbeitragsbemessungsgrenze — 4,50 €/Std. im Jahr 2026.

Entgelt bis 4,50 €/Stunde

Befreiung von Sozialabgaben, insbesondere von CSG und CRDS.

Krankenversicherung: Sie behalten Ihre bisherige Versicherung als Studierender oder Familienangehöriger in Ihrem Wohnsitzstaat. Für notwendige Behandlungen sorgt Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC/EKVK) für eine Übernahme zu denselben Bedingungen und Tarifen wie bei französischen Versicherten.

Arbeitsunfall: eine Pauschalbeitrag zur Unfallversicherung zahlt Ihre Bildungseinrichtung oder die zuständige Schulbehörde, sofern Sie an einer Einrichtung in der Europäischen Union eingeschrieben sind.

Entgelt über 4,50 €/Stunde

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie CSG und CRDS werden ausschließlich auf den Teil oberhalb der Schwelle von 4,50 €/Std. berechnet.

Krankenversicherung: Sie sind im französischen régime général versichert.

Arbeitsunfall: zuständig ist die CPAM Ihres Wohnorts für die gesamte Praktikumsdauer. Meldung und Beitragszahlung obliegen der aufnehmenden Einrichtung.

Sie sind kein Staatsangehöriger eines EU-Staats

Entgelt über der Schwelle: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge auf den übersteigenden Teil. Sie werden im régime général versichert, wenn Sie die Voraussetzungen für Geldleistungen der Krankenversicherung erfüllen.

Entgelt auf oder unter der Schwelle: Beitragsfreiheit — aber der französische Betrieb hat dann keine Deckungspflicht. Sie müssen eine private Versicherung für Krankheit, Mutterschaft, Invalidität und Tod abschließen.

Steuern: wo erklären?

Wohnen Sie im Ausland, sind Praktikumseinkünfte nach den meisten von Frankreich geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen nicht in Frankreich, sondern nur in Ihrem Wohnsitzstaat steuerpflichtig — also keine Erklärung und kein Quellensteuerabzug in Frankreich. Für Deutschland gilt: das Entgelt ist dort zu erklären. Fragen Sie im Zweifel Ihr Wohnsitzfinanzamt.

Wohnen Sie in Frankreich, ist das Entgelt grundsätzlich steuerpflichtig, aber bis zur Höhe eines Jahres-Bruttomindestlohns befreit — unabhängig davon, ob Sie steuerlich zum Haushalt Ihrer Eltern gehören. Nur der übersteigende Teil wird versteuert. Den maßgeblichen Betrag nach der Mindestlohnerhöhung vom 1. Juni 2026 nennt impots.gouv.fr.

Formalitäten für Drittstaatsangehörige

Ein ausländischer Studierender kann unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit ein Praktikum in Frankreich machen — sofern der Aufenthalt rechtmäßig ist und das Praktikum zu einem Studiengang in seinem Wohnsitzland gehört. Zwei Schritte:

1. Die Praktikumskonvention validieren lassen

Die Konvention muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein — von Betrieb, Bildungseinrichtung und Praktikant. Übersteigt die Dauer 90 Tage, muss die französische Verwaltung sie validieren, auf Initiative des Betriebs oder der Bildungseinrichtung.

Online-Einreichung mindestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn beim Innenministerium: administration-etrangers-en-france.interieur.gouv.fr. Bei Zustimmung erhalten Sie die visierte Konvention vor der Einreise. Achtung: Schweigen der Verwaltung während 30 Tagen (oder 15 Tagen bei einem europäischen oder zwischenstaatlichen Kooperationsprogramm) gilt als Ablehnung.

2. Das passende Visum beantragen

Praktikum unter 90 Tagen: Visum für kurzen Aufenthalt. Praktikum über 90 Tage: Langzeitvisum mit Aufenthaltstitelwirkung, Vermerk „stagiaire“ (VLS-TS), nach der Ankunft online zu validieren.

Unterlagen bei einer französischen konsularischen Vertretung: von der Präfektur visierte Praktikumskonvention, Kopie des gültigen Passes, Nachweise über Unterkunft und Mittel. Online-Antrag: service-public.fr.

In Frankreich validieren Sie Ihr Visum online bei der OFII: mit einem VLS-TS ist weder ein Gang zur Präfektur noch ein zusätzlicher Aufenthaltstitel nötig.

Wo suchen Sie Ihr Praktikum?

Angaben geprüft am 01.09.2026. Quellen: service-public.fr — gratification de stage (Stand 01.01.2026), Code de l’éducation (Art. L. 124-1 ff.), französisches Innenministerium.
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