Für ein begonnenes Studium brauchen Sie in Belgien keine Äquivalenzentscheidung: die Hochschule prüft selbst, was Sie schon geleistet haben, und legt Ihr Einstiegsniveau fest. Anders liegt es, wenn Sie ein abgeschlossenes ausländisches Hochschuldiplom anerkennen lassen wollen — dann gibt es ein eigenes Verfahren mit Gebühr und Frist, und es ist ein anderes als das für Sekundarzeugnisse.
Das Wichtigste
- Zwei verschiedene Fragen, zwei verschiedene Wege. «Ich will weiterstudieren» ist eine Frage an die Hochschule. «Ich will mein Diplom anerkannt haben» ist eine Frage an den Dienst für die akademische Anerkennung der Föderation Wallonie-Brüssel.
- Für EU-Bürger ist kein Vorverfahren nötig, um sich zu bewerben. Sie reichen Ihre Unterlagen bei der Hochschule ein, die den Vergleich anstellt und Ihnen ein Einstiegsniveau zuweist — zweites oder drittes Bachelor-Jahr, Master oder Doktorat.
- Der Umfang der Anrechnung ist geregelt, nicht beliebig. Der Prüfungsausschuss (jury) entscheidet im Rahmen des décret Paysage über die Anrechnung erworbener Kenntnisse. Eine vollständige Anrechnung ist möglich, aber nicht garantiert.
- Medizinische und paramedizinische Studiengänge folgen Sonderregeln — dort greifen zusätzlich Quoten und Zugangsprüfungen, auch bei einem Wechsel mitten im Studium.
- Die Gebühr der akademischen Anerkennung hängt am Herkunftsland des Diploms und beträgt 150 € oder 400 €. Sie ist nicht rückzahlbar; die Bearbeitung dauert mindestens vier bis zwölf Wochen ab Vollständigkeit.
Welcher Weg für welche Situation
| Ihre Situation | Wer entscheidet | Kosten |
|---|---|---|
| Studium begonnen, ich will in Belgien weitermachen | Die Hochschule, über den jury | Keine Verfahrensgebühr |
| Hochschulabschluss, ich will ihn anerkennen lassen | Dienst für akademische Anerkennung der FWB | 150 € oder 400 € |
| Sekundarzeugnis, ich beginne den ersten Zyklus | Service des équivalences (Sekundarbereich) | 150 € |
| Reglementierter Beruf | Die jeweilige Berufsbehörde | Eigenes Verfahren |
Was Sie der Hochschule vorlegen
- Notenspiegel aller abgelegten Prüfungen mit ECTS-Punkten und Noten.
- Modulbeschreibungen mit Stundenumfang und Inhalten — hier entscheidet sich die Anrechnung.
- Das Diploma Supplement, falls Ihre Heimathochschule es ausstellt.
- Einen Französischnachweis, wenn Ihre Dokumente nicht auf Französisch vorliegen.
Häufige Fragen
Gilt das auch für Flandern?
Ich habe in Belgien zweimal dasselbe Jahr nicht bestanden. Kann ich weitermachen?
Bringt die akademische Anerkennung mir einen Studienplatz?
Die Anlaufstellen
- equivalences.cfwb.beÄquivalenz und akademische Anerkennung: Formulare und Gebühren
- enseignement.beDas Bildungsportal der Föderation Wallonie-Brüssel
- ares-ac.beDie Akademie für Forschung und Hochschulbildung: Studiengangverzeichnis
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