Luxemburg
3 Verfahren
Stand 2026
Luxemburg kennt kein einziges Anerkennungsverfahren, sondern drei — und welches für Sie gilt, hängt nicht von Ihrem Abschluss ab, sondern davon, was Sie damit vorhaben: studieren, sich bewerben oder einen reglementierten Beruf ausüben.
3getrennte Verfahren, drei Behörden
2 EbenenSekundarabschluss und Hochschulabschluss
0automatische Gleichstellung
Das Wichtigste
- Für den Zugang zu einem Studium in Luxemburg brauchen Sie die Gleichwertigkeitsanerkennung Ihres Sekundarabschlusses durch das Bildungsministerium.
- Für die Verwendung eines Hochschultitels in Luxemburg ist die Eintragung in das Titelregister beim Hochschulministerium vorgesehen — sie bescheinigt, dass Ihr Diplom echt und einem luxemburgischen Niveau zuzuordnen ist.
- Für einen reglementierten Beruf — Gesundheitswesen, Recht, Bauwesen, Lehramt — kommt eine Berufszulassung der jeweils zuständigen Fachbehörde hinzu. Ohne sie dürfen Sie nicht arbeiten, auch mit eingetragenem Titel.
- Für eine Stelle in der Privatwirtschaft ist in der Regel keines dieser Verfahren gesetzlich verlangt — Arbeitgeber fragen die Eintragung aber häufig ab, weil sie Ihren Abschluss einordnet.
- Der öffentliche Dienst verlangt die Anerkennung praktisch immer, und zwar vor der Bewerbung.
Welches Verfahren für welches Ziel?
| Ihr Ziel | Was Sie brauchen |
|---|---|
| In Luxemburg studieren | Gleichwertigkeit des Sekundarabschlusses (Bildungsministerium) |
| Sich in der Privatwirtschaft bewerben | Meist nichts Zwingendes — die Eintragung im Titelregister hilft trotzdem |
| Einen Hochschultitel führen | Eintragung im Titelregister (Hochschulministerium) |
| Im öffentlichen Dienst arbeiten | Niveaugleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses |
| Einen reglementierten Beruf ausüben | Berufszulassung der Fachbehörde, zusätzlich zum Titel |
Der Reflex, der Wochen spart. Klären Sie zuerst, ob Ihr Zielberuf in Luxemburg reglementiert ist. Ist er es, laufen zwei Verfahren parallel — und das zweite beginnt erst, wenn das erste abgeschlossen ist. Wer das nacheinander entdeckt, verliert einen Bewerbungszyklus.
Die Unterlagen
- Abschlusszeugnis und Notenübersicht aller Studienjahre;
- beglaubigte Übersetzung ins Französische oder Deutsche durch einen gerichtlich zugelassenen Übersetzer;
- Diploma Supplement oder Europass-Zeugniserläuterung, wenn Ihre Einrichtung es ausstellt — es erspart Rückfragen;
- Ausweisdokument und Nachweis der Studiendauer in Jahren und Semestern.
Im Detail
- Zugang zum ersten StudienzyklusGleichwertigkeit des Sekundarabschlusses
- Hochschulstudien fortsetzenAnrechnung erbrachter Leistungen und Zugang zum Master
- SprachtestsWelches Niveau in welcher der drei Amtssprachen
Weiter zum Thema
- Anerkennung der DiplomeDie drei Wege und die Vier-Monats-Frist
- Studium in LuxemburgEinschreibung, Sprachen, Studienbeihilfe
Ist Ihr Beruf in Luxemburg reglementiert?Das entscheidet über alles Weitere. Unsere Juristinnen und Juristen prüfen es kostenlos.
Frage stellen