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Anerkennung der Diplome in Luxemburg

Mise à jour le 03/09/2026

Luxemburg 3 Verfahren Stand 2026

Luxemburg kennt kein einziges Anerkennungsverfahren, sondern drei — und welches für Sie gilt, hängt nicht von Ihrem Abschluss ab, sondern davon, was Sie damit vorhaben: studieren, sich bewerben oder einen reglementierten Beruf ausüben.

3getrennte Verfahren, drei Behörden
2 EbenenSekundarabschluss und Hochschulabschluss
0automatische Gleichstellung

Das Wichtigste

  • Für den Zugang zu einem Studium in Luxemburg brauchen Sie die Gleichwertigkeitsanerkennung Ihres Sekundarabschlusses durch das Bildungsministerium.
  • Für die Verwendung eines Hochschultitels in Luxemburg ist die Eintragung in das Titelregister beim Hochschulministerium vorgesehen — sie bescheinigt, dass Ihr Diplom echt und einem luxemburgischen Niveau zuzuordnen ist.
  • Für einen reglementierten Beruf — Gesundheitswesen, Recht, Bauwesen, Lehramt — kommt eine Berufszulassung der jeweils zuständigen Fachbehörde hinzu. Ohne sie dürfen Sie nicht arbeiten, auch mit eingetragenem Titel.
  • Für eine Stelle in der Privatwirtschaft ist in der Regel keines dieser Verfahren gesetzlich verlangt — Arbeitgeber fragen die Eintragung aber häufig ab, weil sie Ihren Abschluss einordnet.
  • Der öffentliche Dienst verlangt die Anerkennung praktisch immer, und zwar vor der Bewerbung.

Welches Verfahren für welches Ziel?

Ihr ZielWas Sie brauchen
In Luxemburg studierenGleichwertigkeit des Sekundarabschlusses (Bildungsministerium)
Sich in der Privatwirtschaft bewerbenMeist nichts Zwingendes — die Eintragung im Titelregister hilft trotzdem
Einen Hochschultitel führenEintragung im Titelregister (Hochschulministerium)
Im öffentlichen Dienst arbeitenNiveaugleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses
Einen reglementierten Beruf ausübenBerufszulassung der Fachbehörde, zusätzlich zum Titel
Der Reflex, der Wochen spart. Klären Sie zuerst, ob Ihr Zielberuf in Luxemburg reglementiert ist. Ist er es, laufen zwei Verfahren parallel — und das zweite beginnt erst, wenn das erste abgeschlossen ist. Wer das nacheinander entdeckt, verliert einen Bewerbungszyklus.

Die Unterlagen

  • Abschlusszeugnis und Notenübersicht aller Studienjahre;
  • beglaubigte Übersetzung ins Französische oder Deutsche durch einen gerichtlich zugelassenen Übersetzer;
  • Diploma Supplement oder Europass-Zeugniserläuterung, wenn Ihre Einrichtung es ausstellt — es erspart Rückfragen;
  • Ausweisdokument und Nachweis der Studiendauer in Jahren und Semestern.

Im Detail

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