Deutschland
anabin · ZAB · Kammern
Stand 2026
In Deutschland hängt die Anerkennung von zwei Faktoren ab, die nichts miteinander zu tun haben: der Art Ihres Abschlusses — schulisch, akademisch oder beruflich — und dem Bundesland, in dem Sie ihn verwenden wollen. Bildung ist Länderhoheit, und das merkt man an jedem Schritt.
anabindie Datenbank, mit der jede Prüfung beginnt
16Bundesländer, teils eigene Zuständigkeiten
3 WegeSchulabschluss, Hochschulabschluss, Berufsabschluss
Das Wichtigste
- Erster Schritt immer: die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Dort steht, wie Ihre Einrichtung und Ihr Abschluss in Deutschland eingeordnet werden. Das ist kostenlos und beantwortet die Hälfte der Fragen.
- Schulabschluss: die Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslands prüft, ob Ihr Zeugnis eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Ohne diese Feststellung kein Studienplatz.
- Hochschulabschluss: für nicht reglementierte Berufe genügt in der Regel eine Zeugnisbewertung der ZAB — sie ist keine Gleichstellung, aber der Nachweis, den Arbeitgeber kennen.
- Berufsabschluss: zuständig sind die IHK (kaufmännische und industrielle Berufe) und die HWK (Handwerk). Sie entscheiden über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Ausbildungsberuf.
- Reglementierte Berufe — Pflege, Medizin, Recht, Lehramt, Bauwesen: hier ist eine förmliche Anerkennung der Landesbehörde vorgeschrieben, bevor Sie arbeiten dürfen. Die Frist von vier Monaten läuft erst ab vollständigen Unterlagen.
Wer ist zuständig?
| Ihr Abschluss | Stelle | Ergebnis |
|---|---|---|
| Schulzeugnis | Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslands | Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung |
| Hochschuldiplom, nicht reglementierter Beruf | ZAB | Zeugnisbewertung mit Niveauzuordnung |
| Ausbildungsberuf | IHK oder HWK | Gleichwertigkeitsbescheid |
| Reglementierter Beruf | Landesbehörde des jeweiligen Berufs | Berufszulassung — zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit |
| Studienplatz an einer bestimmten Hochschule | Die Hochschule selbst | Zulassungsentscheidung, autonom |
Das Bundesland entscheidet mit. Dieselbe Qualifikation kann im Saarland und in Rheinland-Pfalz unterschiedlich behandelt werden, weil die Zuständigkeit bei den Ländern liegt. Fragen Sie deshalb immer bei der Stelle des Bundeslands, in dem Sie tatsächlich arbeiten oder studieren wollen — nicht bei der nächstgelegenen.
Die Unterlagen
- Abschlusszeugnis und Notenübersicht aller Studienjahre;
- beglaubigte Übersetzung ins Deutsche durch einen öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer;
- Nachweis der Regelstudienzeit sowie das Diploma Supplement, wenn vorhanden;
- bei reglementierten Berufen zusätzlich: Berufserfahrungsnachweise und eine Bescheinigung, dass Ihnen die Berufsausübung im Herkunftsland nicht untersagt ist.
Im Detail
- Bescheinigungen für die VergleichbarkeitZeugnisbewertung der ZAB: Antrag und Wirkung
- Zugang zum ersten StudienzyklusHochschulzugangsberechtigung und Numerus clausus
- Hochschulstudien fortsetzenAnrechnung von Leistungen und Zugang zum Master
- SprachtestsTestDaF und DSH: welches Niveau die Hochschulen verlangen
Weiter zum Thema
- Anerkennung der DiplomeDie drei Wege und die Vier-Monats-Frist
- Studium in DeutschlandZulassung, TestDaF, Semesterbeitrag
ZAB, Kammer oder Landesbehörde — wer ist für Sie zuständig?Ein Antrag bei der falschen Stelle kostet Monate. Wir ordnen Ihren Fall kostenlos ein.
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