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Anerkennung der Diplome in Deutschland

Mise à jour le 03/09/2026

Deutschland anabin · ZAB · Kammern Stand 2026

In Deutschland hängt die Anerkennung von zwei Faktoren ab, die nichts miteinander zu tun haben: der Art Ihres Abschlusses — schulisch, akademisch oder beruflich — und dem Bundesland, in dem Sie ihn verwenden wollen. Bildung ist Länderhoheit, und das merkt man an jedem Schritt.

anabindie Datenbank, mit der jede Prüfung beginnt
16Bundesländer, teils eigene Zuständigkeiten
3 WegeSchulabschluss, Hochschulabschluss, Berufsabschluss

Das Wichtigste

  • Erster Schritt immer: die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Dort steht, wie Ihre Einrichtung und Ihr Abschluss in Deutschland eingeordnet werden. Das ist kostenlos und beantwortet die Hälfte der Fragen.
  • Schulabschluss: die Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslands prüft, ob Ihr Zeugnis eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Ohne diese Feststellung kein Studienplatz.
  • Hochschulabschluss: für nicht reglementierte Berufe genügt in der Regel eine Zeugnisbewertung der ZAB — sie ist keine Gleichstellung, aber der Nachweis, den Arbeitgeber kennen.
  • Berufsabschluss: zuständig sind die IHK (kaufmännische und industrielle Berufe) und die HWK (Handwerk). Sie entscheiden über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Ausbildungsberuf.
  • Reglementierte Berufe — Pflege, Medizin, Recht, Lehramt, Bauwesen: hier ist eine förmliche Anerkennung der Landesbehörde vorgeschrieben, bevor Sie arbeiten dürfen. Die Frist von vier Monaten läuft erst ab vollständigen Unterlagen.

Wer ist zuständig?

Ihr AbschlussStelleErgebnis
SchulzeugnisZeugnisanerkennungsstelle des BundeslandsFeststellung der Hochschulzugangsberechtigung
Hochschuldiplom, nicht reglementierter BerufZABZeugnisbewertung mit Niveauzuordnung
AusbildungsberufIHK oder HWKGleichwertigkeitsbescheid
Reglementierter BerufLandesbehörde des jeweiligen BerufsBerufszulassung — zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit
Studienplatz an einer bestimmten HochschuleDie Hochschule selbstZulassungsentscheidung, autonom
Das Bundesland entscheidet mit. Dieselbe Qualifikation kann im Saarland und in Rheinland-Pfalz unterschiedlich behandelt werden, weil die Zuständigkeit bei den Ländern liegt. Fragen Sie deshalb immer bei der Stelle des Bundeslands, in dem Sie tatsächlich arbeiten oder studieren wollen — nicht bei der nächstgelegenen.

Die Unterlagen

  • Abschlusszeugnis und Notenübersicht aller Studienjahre;
  • beglaubigte Übersetzung ins Deutsche durch einen öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer;
  • Nachweis der Regelstudienzeit sowie das Diploma Supplement, wenn vorhanden;
  • bei reglementierten Berufen zusätzlich: Berufserfahrungsnachweise und eine Bescheinigung, dass Ihnen die Berufsausübung im Herkunftsland nicht untersagt ist.

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