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Erasmus+ für Studierende: 2 bis 12 Monate, Zuschuss

Mise à jour le 03/09/2026

Erasmus+ 2021–2027 Stand 2026

Erasmus+ ist kein Stipendium, das man in Brüssel beantragt. Es ist ein Programm, das über Ihre eigene Hochschule läuft: das International Office wählt aus, nominiert und zahlt. Wer direkt an die Europäische Kommission schreibt, bekommt keine Antwort — und wer zu spät im International Office fragt, hat die interne Frist verpasst, die niemand veröffentlicht.

2–12 MonateStudienaufenthalt je Studienzyklus
5–30 Tagekurzzeitige Mobilität, mit virtuellem Anteil
0 Studiengebühren an der Gasthochschule

Das Wichtigste

  • Der Studienaufenthalt dauert 2 bis 12 Monate je Zyklus — nicht 3 bis 12, wie es in älteren Broschüren steht. Bei einstufigen Studiengängen wie Medizin oder Architektur sind bis zu 24 Monate möglich.
  • Neben dem langen Aufenthalt gibt es die kurzzeitige Mobilität: 5 bis 30 Tage, verbunden mit einem virtuellen Anteil («blended mobility»). Doktorandinnen und Doktoranden haben dafür eine eigene Variante.
  • Die Gasthochschule erhebt keine Studien-, Einschreibe- oder Prüfungsgebühren. Kleine Beiträge für Versicherung oder Studierendenschaft können bleiben; Ihre Gebühren zahlen Sie weiter an Ihre Heimathochschule.
  • Der Weg führt immer über Ihre Heimathochschule. Sie muss die Erasmus-Charta besitzen, ein Abkommen mit der Zielhochschule haben, und ihr International Office nominiert Sie. Der Zuschuss kommt über die nationale Agentur, nicht aus Brüssel.
  • Es gibt Aufschläge für Teilnehmende mit geringeren Chancen und für umweltfreundliches Reisen. Die Sätze legt die nationale Agentur für jedes Jahr und jede Zielland-Gruppe fest — fragen Sie Ihr International Office nach der gültigen Tabelle, allgemeine Beträge im Netz sind oft veraltet.

Die Formen im Überblick

FormDauerAb wann
Studienaufenthalt2 bis 12 Monate je ZyklusAb dem zweiten Studienjahr im ersten Zyklus
Kurzzeitmobilität / blended5 bis 30 Tage, mit virtuellem TeilGrundsätzlich auch früher
Praktikum2 bis 12 MonateSchon im ersten Studienjahr — und bis 12 Monate nach dem Abschluss
DoktorandenmobilitätKurzzeit oder langIm dritten Zyklus
Die Frist, die niemand veröffentlicht. Erasmus+ hat keine europäische Bewerbungsfrist — jede Hochschule hat ihre interne Frist, meist ein Jahr oder ein Semester im Voraus, häufig im Winter für das folgende Studienjahr. Sie steht selten auf der Startseite. Fragen Sie im International Office nach, sobald Sie an einen Auslandsaufenthalt denken.

Damit die Anerkennung sitzt

  • Learning Agreement vor der Abreise, von Ihnen, Ihrer Hochschule und der Gasthochschule unterzeichnet. Es legt fest, welche Module angerechnet werden.
  • Jede Kursänderung nachziehen und neu unterschreiben lassen — sonst fällt sie aus der Anerkennung.
  • Transcript of Records am Ende anfordern: ohne dieses Dokument keine Anrechnung.
  • Vollständige Anerkennung ist Pflicht, nicht Gefälligkeit: die Heimathochschule hat sich verpflichtet, die vereinbarten ECTS anzurechnen, ohne zusätzliche Prüfungen.

Häufige Fragen

Kann ich zweimal mit Erasmus+ ins Ausland?
Ja — die Obergrenze von zwölf Monaten gilt je Studienzyklus. Bachelor, Master und Doktorat haben jeweils ihr eigenes Budget an Monaten.
Gilt Erasmus+ auch für das Vereinigte Königreich?
Nicht mehr wie früher: das Vereinigte Königreich nimmt seit dem Brexit nicht mehr als Programmland teil. Ein Studium dort ist möglich, aber mit Visum und internationalen Studiengebühren — und ohne Erasmus-Zuschuss.
Deckt der Zuschuss meine Kosten?
Er ist ein Beitrag zu den Mehrkosten des Auslandsaufenthalts, keine Vollfinanzierung. Prüfen Sie parallel die Beihilfen Ihres Wohnsitzlandes und, für Grenzgängerkinder, die luxemburgische AideFi mit ihrer Mobilitätskomponente.

Die Anlaufstellen

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Die interne Frist Ihrer Hochschule läuft früher, als Sie denken.Wir helfen Ihnen, den Aufenthalt rechtzeitig und mit gesicherter Anerkennung aufzusetzen.
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