Fünf Bedingungen, nicht mehr. Die grenzüberschreitende Ausbildung zwischen Frankreich und Deutschland beruht auf einem bilateralen Abkommen, das seit dem 1. März 2025 in Kraft ist: wer die fünf Punkte erfüllt, kann den theoretischen Unterricht in einem französischen CFA und die Praxis in einem Betrieb der drei Grenz-Bundesländer absolvieren.
Die fünf Bedingungen
- Das Alter: zwischen 16 und 30 Jahren vollendet bei Unterzeichnung des Vertrags.
- Die Einrichtung: eingeschrieben — oder in Einschreibung — in einem CFA im französischen Mutterland, wo die theoretische Ausbildung stattfindet.
- Der Betrieb: ein anerkannter, im Saarland, in Rheinland-Pfalz oder in Baden-Württemberg niedergelassener Betrieb, wo die praktische Ausbildung stattfindet.
- Die Sprache: Deutschkenntnisse, die zum Arbeiten ausreichen. Deutsche Arbeitgeber sind hier oft anspruchsvoll; einige lothringische Partner-CFA bieten während der Ausbildung eine sprachliche Verstärkung an.
- Die Partnerschaft: eine zweisprachige Ausbildungsvereinbarung muss Ihr CFA und den deutschen Betrieb verbinden — sie legt den Wechselrhythmus und die zu erwerbenden Kompetenzen fest.
Die Mobilität funktioniert in beide Richtungen
Welche Abschlüsse sind betroffen?
Alle Berufsabschlüsse, die über den Weg der Ausbildung erreichbar sind: vom CAP (Niveau 3) über das bac professionnel (Niveau 4) und das BTS (Niveau 5) bis darüber hinaus. Seit 2025 sind auch die im französischen Verzeichnis RNCP eingetragenen berufsqualifizierenden Titel für die deutsch-französische Ausbildung zugelassen.
Rechnen Sie mit dem deutschen Kalender
Das ist die häufigste Falle: deutsche Betriebe stellen ihre Auszubildenden deutlich früher ein als in Frankreich. Große Unternehmen planen ein Jahr im Voraus oder mehr. Rechnen Sie damit, Ihre Bewerbungen ab Dezember zu versenden — während in Frankreich der Mai des Folgejahres üblich ist.
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