Die Berufsqualifikation
Die Ausübung bestimmter Tätigkeiten in Frankreich erfordert die Erlangung einer gleichwertigen Berufsqualifikation oder eine zweijährige Berufserfahrung in einem der Länder des Europäischen Wirtschaftsraum. Dabei handelt es sich insbesondere um:
- die Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen und Maschinen;
- den Bau, die Instandhaltung und die Reparatur von Gebäuden (Rohbau-, Ausstattungs- und Endbearbeitungsberufe);
- die Einrichtung, Instandhaltung und Reparatur von Netzen und Ausrüstungen, die mit Flüssigmedien arbeiten, sowie der Ausstattungen und Ausrüstungen für die Gasversorgung, Heizung von Gebäuden und für elektrischen Anlagen;
- die Kosmetikpflege für Personen, die sich von medizinischen oder paramedizinischen Behandlung unterscheidet, und die ästhetischen Komfortbehandlungen, die nicht medizinisch gerechtfertigt ist;
- die Ausführung von Zahnprothesen;
- die Zubereitung oder die Fertigung von Frischprodukten in Bäckereien, Konditoreien, Fleischereien, Metzgereien und Fischläden sowie die Zubereitung oder Fertigung von Speiseeis;
- das Kehren von Schornsteinen;
- die Tätigkeit des Hufschmieds.
Um sich über die etwaigen einzuhaltenden Formalitäten zu unterrichten (Erklärung über die freie Erbringung von Dienstleistungen für reglementierte Tätigkeiten), empfehlen wir Ihnen, sich mit der Industrie- und Handelskammer oder den Handwerkskammern in der Region, in der Sie die Dienstleistung erbringen möchten, in Verbindung zu setzen.
Die Beantragung einer Umsatzsteuernummer
Die Beantragung einer Umsatzsteuernummer
Da die Leistung auf dem französischen Hoheitsgebiet erbracht wird, kann sich das entsendende Unternehmen veranlasst sehen, die französische Umsatzsteuer abzuführen.
Bitte vergessen Sie folglich nicht, per Einschreiben mit Rückschein eine Umsatzsteuernummer zu erfragen.
Der normale Umsatzsteuersatz in Frankreich beträgt 20 %. Es gibt auch einen Zwischensatz von 10 % und einen ermäßigten Steuersatz von 5,5 %.