Aufhebungsvertrag in Luxemburg
Der Aufhebungsvertrag in Luxemburg (einvernehmliche Vertragsauflösung): ein ausgehandeltes Vertragsende — aber gut abzusichern, vor allem für Ihr Arbeitslosengeld als Grenzgänger.
Aktualisiert am 22.07.2026Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber beenden gemeinsam den Vertrag.
- Die Vereinbarung muss schriftlich, in zwei Ausfertigungen, von beiden unterschrieben sein.
- Kein Kündigungsverfahren, keine vorgeschriebene Frist: das Enddatum ist frei.
- Keine gesetzliche Abfindung geschuldet (außer verhandelt).
- ⚠ Ein Aufhebungsvertrag kann Ihr Arbeitslosengeld gefährden (Sperrzeit): vor der Unterschrift prüfen.
Der Aufhebungsvertrag (résiliation amiable) setzt eine freie und aufgeklärte Zustimmung beider Parteien voraus. Rechtsgrundlage: Code du travail, Buch I, Titel II, Kapitel IV.
Aufhebungsvertrag in Luxemburg: die Form
Was Sie verhandeln sollten
- das Enddatum des Vertrags (sofort oder aufgeschoben);
- eine etwaige Abfindung (sie ist nicht automatisch);
- den Umgang mit nicht genommenem Urlaub und dem Zeitsparkonto;
- die Ausstellung des Arbeitszeugnisses und der Endabrechnung (reçu pour solde de tout compte).
Fallstricke, die Sie vermeiden sollten
Häufige Fragen
Wie wird ein Aufhebungsvertrag in Luxemburg formalisiert?
Habe ich bei einem Aufhebungsvertrag Anspruch auf eine Abfindung?
Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?
Ein Aufhebungsvertrag wird Ihnen vorgeschlagen? Lassen Sie ihn vor der Unterschrift von unseren Juristen prüfen.
Meine Frage stellenSiehe auch: die Eigenkündigung, die Kündigung mit Frist und die Kündigung des Arbeitsvertrags.