EU-Bürger: keine Arbeitserlaubnis nötig
Als Grenzgänger mit einer EU-Staatsangehörigkeit genießen Sie die Personenfreizügigkeit: Sie dürfen ohne jede Genehmigung in Luxemburg arbeiten.
✅ Keine Arbeitserlaubnis erforderlich
Staatsangehörige der Europäischen Union, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis, um im Großherzogtum zu arbeiten — weder als Ortsansässiger noch als Grenzgänger.
Was Sie brauchen
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass;
- einen Arbeitsvertrag mit einem luxemburgischen Arbeitgeber;
- als Grenzgänger: keine besondere Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung.
Gleichbehandlung
Sie haben dieselben Rechte wie luxemburgische Arbeitnehmer: Zugang zur Beschäftigung, Vergütung, Arbeitsbedingungen und soziale Vergünstigungen. Ihre Familienangehörigen aus einem Drittstaat müssen ggf. eine Befreiung beantragen.
Muss ich mich als EU-Grenzgänger irgendwo anmelden?
Nein, für die Arbeitsaufnahme brauchen Sie keine Genehmigung. Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der Sozialversicherung (CCSS) an; steuerlich erhalten Sie eine Steuerkarte.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: EU-Personenfreizügigkeit (AEUV), guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.