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EU-Bürger

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitserlaubnis · EU-Bürger

EU-Bürger: keine Arbeitserlaubnis nötig

Als Grenzgänger mit einer EU-Staatsangehörigkeit genießen Sie die Personenfreizügigkeit: Sie dürfen ohne jede Genehmigung in Luxemburg arbeiten.

✅ Keine Arbeitserlaubnis erforderlich

Staatsangehörige der Europäischen Union, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis, um im Großherzogtum zu arbeiten — weder als Ortsansässiger noch als Grenzgänger.

Was Sie brauchen

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass;
  • einen Arbeitsvertrag mit einem luxemburgischen Arbeitgeber;
  • als Grenzgänger: keine besondere Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung.

Gleichbehandlung

Sie haben dieselben Rechte wie luxemburgische Arbeitnehmer: Zugang zur Beschäftigung, Vergütung, Arbeitsbedingungen und soziale Vergünstigungen. Ihre Familienangehörigen aus einem Drittstaat müssen ggf. eine Befreiung beantragen.

Muss ich mich als EU-Grenzgänger irgendwo anmelden?

Nein, für die Arbeitsaufnahme brauchen Sie keine Genehmigung. Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der Sozialversicherung (CCSS) an; steuerlich erhalten Sie eine Steuerkarte.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: EU-Personenfreizügigkeit (AEUV), guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

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