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Rente und Umzug in ein Grenzland: Was Sie wissen müssen

Couple de retraités tenant les clés de leur nouvelle maison à l'étranger
17/08/2026
Mahaut Cremel

⏱ Lesezeit: 3 Min.

Planen Sie, sich im Ausland niederzulassen? Gute Nachricht: Sie können Ihre Rente auch in Ihrem neuen Wohnsitzland weiterhin beziehen, sofern Sie bestimmte Formalitäten erledigen. Rente, Krankenversicherung, Steuern – hier sind die wichtigsten Folgen dieses Wohnortwechsels.

📌 Das Wichtigste
  • Ihre Rente wird weiter ausgezahlt – sofern Sie Ihre Rentenkasse über Ihre neue Adresse informieren.
  • Ein Lebensbescheinigung muss jährlich eingereicht werden, sonst kann die Zahlung ausgesetzt werden (außer bei luxemburgischer Rente).
  • Das Formular S1, vor der Abreise zu beantragen, ermöglicht die Anmeldung bei der Krankenversicherung Ihres neuen Landes.
  • Die Finanzverwaltungen beider Länder müssen informiert werden: Ihre Besteuerung hängt vom geltenden Doppelbesteuerungsabkommen ab.
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Die Rente

Es ist möglich, Ihre Rente ohne Einschränkung im Ausland weiter zu beziehen. Dazu müssen Sie Ihre Rentenkasse schriftlich über Ihre neue Adresse sowie über jede Änderung Ihrer Bankverbindung informieren. Wohnsitznachweise können gegebenenfalls verlangt werden (Wohnsitzbescheinigung, Mietvertrag, Eigentumsurkunde usw.).

Außerdem müssen Sie Ihrer Rentenkasse jährlich eine Lebensbescheinigung übermitteln, um Ihre Rente weiter zu erhalten. Dieses Dokument, das bestätigt, dass Sie noch am Leben sind, muss von der zuständigen Behörde Ihres Wohnsitzlandes bestätigt oder über die Anwendung „Mon certificat de vie“ übermittelt werden. Erfolgt die Übermittlung nicht fristgerecht, kann die Rentenzahlung ausgesetzt werden.

💡 Ausnahme für die luxemburgische Rente: Die CNAP verlangt keine Lebensbescheinigung. Bei Ihrer Niederlassung im Ausland wird jedoch ein Nachweis Ihrer neuen Adresse mittels Wohnsitzbescheinigung oder eines anderen gleichwertigen amtlichen Dokuments verlangt.
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Die Krankenversicherung

Sie sollten Ihre Krankenkasse über Ihren Umzug ins Ausland sowie über Ihre neue Adresse informieren.

Vor Ihrer Abreise sollten Sie das Formular S1 bei Ihrer Rentenkasse in Ihrem derzeitigen Wohnsitzland beantragen. Dieses Dokument ermöglicht Ihnen, sich vor Ort bei der Sozialversicherung Ihres neuen Wohnsitzlandes anzumelden und Zugang zur Kostenübernahme Ihrer medizinischen Behandlungen zu erhalten.

Wenn Sie Mehrfachrentner sind – d. h. Sie beziehen sowohl eine Rente aus einem ausländischen Sozialversicherungssystem als auch eine Rente aus Ihrem neuen Wohnsitzstaat –, wird die Krankenversicherung durch Letzteren sichergestellt. In diesem Fall ist das Formular S1 nicht erforderlich.

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Die Besteuerung

Die Finanzverwaltungen Ihres Herkunfts- und Ihres Wohnsitzlandes müssen über Ihren Adresswechsel informiert werden. Es wird empfohlen, sie zu kontaktieren, damit sie Ihren steuerlichen Wohnsitz und die anwendbare Besteuerungsregelung bestimmen können, die unter Berücksichtigung des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens festgelegt wird. Die Abkommen berücksichtigen dabei die Art des Einkommens, das Wohnsitzland und das Land, das die Rente gewährt.

⚠ Wichtiger Hinweis

Vergessen Sie nicht, Ihre Lebensbescheinigung fristgerecht bei Ihrer Rentenkasse einzureichen: Andernfalls kann die Rentenzahlung ausgesetzt werden.

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