Sie fragen sich nach Ihrem Arbeitsvertrag in der Schweiz und möchten die obligatorischen Angaben kennen? Entdecken Sie in unserem Artikel die wesentlichen Elemente, die Sie beim Abschluss Ihres Vertrags überprüfen sollten.
In der Schweiz unterliegt der Arbeitsvertrag keinen Formvorschriften, was bedeutet, dass er auch mündlich abgeschlossen werden kann. Es wird jedoch dringend empfohlen, ihn schriftlich festzuhalten, insbesondere aus Beweisgründen im Streitfall mit dem Arbeitgeber.
Das Schweizer Recht schreibt nur eine begrenzte Anzahl obligatorischer Angaben vor, sodass ein Vertrag in der Praxis ein kurzes Dokument sein kann, manchmal nur eine Seite lang.
Der Arbeitsvertrag muss folgende Angaben enthalten:
- Den Namen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers,
- Das Datum des Arbeitsbeginns,
- Die Art der ausgeübten Tätigkeit,
- Die vereinbarte Vergütung,
- Die Dauer der Probezeit (ohne vorgeschriebene Mindestdauer, jedoch auf drei Monate begrenzt), mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen während dieser Zeit,
- Die bei Kündigung geltende Kündigungsfrist.
Achtung: Wenn Sie in der Schweiz eine Tätigkeit aufnehmen und gleichzeitig in Frankreich wohnen, achten Sie darauf, die erforderlichen Schritte für den Erhalt der Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung) zu unternehmen. Weitere Informationen zu den Bedingungen und Verfahren finden Sie unter folgendem Link: Permis de travail en Suisse – Frontaliers Grand Est.
Für weitere Details lade ich Sie ein, unsere entsprechende Seite zu besuchen: Contrat de travail Suisse CDD, CDI, salaire, congés, période essai.