Sie sind Grenzgänger und ziehen um oder planen einen Umzug, wissen aber nicht, an welche Stellen Sie sich wenden müssen oder welche Schritte erforderlich sind?
Wenn Sie einen Umzug vorbereiten, müssen mehrere Behörden unbedingt informiert werden. Im Folgenden finden Sie einen klaren Überblick über die Verwaltungen und Ansprechpartner, die Sie kontaktieren sollten, um Ihre Situation abzusichern und die Folgen dieses Wechsels rechtzeitig zu berücksichtigen.
Achtung: Ein Wohnsitzwechsel kann sich auf Ihren Sozialversicherungsschutz, Ihre steuerliche Situation und gegebenenfalls auf den Erhalt Ihres Grenzgängerstatus auswirken. Es ist daher unerlässlich, sich vor der Umsetzung Ihres Projekts umfassend zu informieren.
In Frankreich ist es möglich, Ihre Adressänderung online und in einem einzigen Vorgang bei mehreren Stellen (Krankenversicherung, Finanzamt, Energieversorger, France Travail, Familienkasse usw.) über die offizielle Website zu melden:
https://demarches.service-public.gouv.fr/mademarche/JeChangeDeCoordonnees/demarche
Ihr Arbeitgeber
Dieser muss über Ihre Adressänderung und Ihr neues Wohnsitzland informiert werden. Wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, müssen Sie Ihre Verwaltung benachrichtigen.
Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde
In einigen Ländern sind Personen verpflichtet, ihren Wegzug bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Dies gilt insbesondere für Luxemburg und Belgien, wo der Wegzug spätestens am Tag vor der Abreise angezeigt werden muss. In Deutschland muss sich jede Person, die ihre Wohnung verlässt, ohne eine neue zu beziehen, innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden. Die Abmeldung kann bereits eine Woche vor dem Umzug erfolgen.
In jedem Fall wird dringend empfohlen, sich bei der Gemeindeverwaltung des Landes, das Sie verlassen möchten, über die geltenden Verfahren zu informieren.
Anmeldung bei der neuen Gemeinde
Sie müssen sich innerhalb einer bestimmten Frist nach Ihrer Ankunft bei der Gemeinde Ihres neuen Wohnortes anmelden: In Deutschland muss die Anmeldung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt erfolgen. In Belgien und Luxemburg beträgt diese Frist acht Tage.
Die Eintragung in das Melderegister ist verpflichtend und setzt voraus, dass Sie tatsächlich in der Gemeinde wohnen.
Kontakt mit den Steuerbehörden
Es ist wichtig, Ihren Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes sowohl der Steuerverwaltung Ihres bisherigen Landes als auch der Ihres neuen Wohnsitzlandes mitzuteilen, damit Ihre Situation bei künftigen Steuererklärungen korrekt berücksichtigt wird. Darüber hinaus kann sich durch den Wohnsitzwechsel auch das Land ändern, das für die Besteuerung Ihrer Einkünfte zuständig ist.
Hier finden Sie die Kontakte der verschiedenen Steuerverwaltungen:
- Frankreich : Contact et prise de rendez-vous | impots.gouv.fr
- Luxemburg : Contact – Personnes physiques — Administration des contributions directes – Luxembourg
- Belgien : Contact SPF Finances | Aide pour les particuliers
- Deutschland : BZSt – Finanzamtsuche
Die Krankenversicherungsträger
Auch die Sozialversicherungsträger müssen über Ihre Adressänderung informiert werden. Denken Sie daher daran, Ihre Krankenkasse vor dem Umzug zu benachrichtigen und Ihre neue Situation nach Ihrer Anmeldung am neuen Wohnort zu bestätigen.
Die Familienkassen
Je nach Ihrer familiären Situation kann es erforderlich sein, die Familienkassen der verschiedenen Länder zu kontaktieren, um festzustellen, welche Stelle für die Zahlung der Leistungen zuständig ist
- Frankreich : CAF – Ma Caf – Contacter ma Caf
- Luxemburg : Formulaire de contact Prestations familiales / CSA — Caisse pour l’avenir des enfants (CAE) – Luxembourg
- Belgien : Allocations familiales et de naissance | Belgium.be
- Deutschland : Familienkassen in Deutschland | Kontakt, Adresse + Öffnungszeit
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, unsere thematischen Broschüren zu konsultieren:
• Wohnsitzwechsel und Aufenthaltsbedingungen in Deutschland
• Wohnsitzwechsel und Aufenthaltsbedingungen in Luxemburg
• Wohnsitzwechsel und Aufenthaltsbedingungen in Frankreich
• Wohnsitzwechsel und Aufenthaltsbedingungen in Belgien