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20/02/2025
Mobilität

Wohnsitzwechsel & Voraussetzungen für den Aufenthalt in Luxemburg

Mobilität · Luxemburg

Sie ziehen nach Luxemburg? Welche Schritte auf Sie zukommen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Hier das Wichtigste – aktuell 2026 und anhand offizieller Quellen geprüft.

8 TageAnmeldung bei der Gemeinde (EU)
3 MonateAnmeldebescheinigung
5 JahreDaueraufenthalt
6 MonateFahrzeug anmelden

Das Wichtigste

  • Die Schritte hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit (EU-/EWR-/Schweizer Bürger oder Drittstaatsangehörige) und der Aufenthaltsdauer (unter oder über 3 Monate) ab.
  • EU-Bürger: keine vorherige Genehmigung. Anmeldung bei der Gemeinde binnen 8 Tagen, danach Anmeldebescheinigung binnen 3 Monaten.
  • Drittstaatsangehörige zum Arbeiten: befristete Aufenthaltsgenehmigung, Visum D, dann Aufenthaltstitel. Anmeldung binnen 3 Tagen.
  • Nach 5 Jahren ununterbrochenem, rechtmäßigem Aufenthalt: Daueraufenthalt bzw. langfristige Aufenthaltsberechtigung.
  • Nach dem Umzug: Sozialversicherung (CCSS/CNS), Steuern, Führerschein und Fahrzeugzulassung binnen 6 Monaten.

Sie möchten sich in Luxemburg niederlassen. Für EU-Bürger gilt das Gesetz über die Freizügigkeit, für Drittstaatsangehörige das Einwanderungsgesetz. Dieser Leitfaden fasst Ihre Schritte zusammen; bei Einzelfragen steht Ihnen unser Rechtsdienst zur Verfügung.

EU-/EWR-/Schweizer Bürger

Freizügigkeit: keine vorherige Genehmigung. Nur Meldungen bei der Gemeinde, nach 5 Jahren Daueraufenthalt.

Drittstaatsangehörige

Visum je nach Dauer, befristete Aufenthaltsgenehmigung, dann Aufenthaltstitel. Arbeitserlaubnis meist im Titel enthalten.

Sie sind EU-, EWR- oder Schweizer Bürger

Staatsangehörige von Liechtenstein, Island, Norwegen (EWR) und der Schweiz sind EU-Bürgern gleichgestellt.

Aufenthalt unter 3 Monaten

Keine besonderen Formalitäten. Sie benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass – auch zum Arbeiten oder für ein Praktikum. Sie dürfen das luxemburgische Sozialhilfesystem nicht unangemessen belasten.

Aufenthalt ab 3 Monaten

Sie dürfen bleiben, wenn Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind, Student an einer anerkannten Einrichtung, oder nicht erwerbstätig mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung. Je nach Situation ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

SchrittFristWo
Anmeldung (déclaration d’arrivée)Binnen 8 Tagen nach AnkunftGemeindeverwaltung des Wohnorts
AnmeldebescheinigungBinnen 3 Monaten nach AnkunftGemeindeverwaltung des Wohnorts
DaueraufenthaltskarteNach 5 Jahren ununterbrochenem AufenthaltEinwanderungsbehörde (Direction de l’immigration)

Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach einem Vertrag unter einem Jahr bleibt Ihr Aufenthaltsrecht bestehen: Der Arbeitnehmerstatus wird nach Registrierung bei der Arbeitsverwaltung sechs Monate lang aufrechterhalten.

Sie sind Drittstaatsangehörige(r)

Die verlangten Dokumente hängen von der Dauer (unter/über 3 Monate) und dem Zweck des Aufenthalts ab.

Aufenthalt unter 3 Monaten: Visum C (Kurzaufenthalt)

Mindestens 15 Tage und höchstens 6 Monate vor der Abreise bei der luxemburgischen Botschaft/dem Konsulat im Wohnsitzland zu beantragen. Gültig 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Das Visum C berechtigt nicht zum Arbeiten: Zum Arbeiten und Niederlassen ist das Visum D erforderlich.

Aufenthalt über 3 Monate: Visum D (Langzeitvisum)

  • Schritt 1 — aus dem Herkunftsland
    Beantragen Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungsbehörde (Ministerium für innere Angelegenheiten). Bearbeitungszeit in der Regel höchstens 4 Monate; bei Zusage 90 Tage gültig.
  • Schritt 2 — binnen 90 Tagen
    Beantragen Sie das Visum D bei der diplomatischen Vertretung Ihres Herkunftslandes.
  • Schritt 3 — binnen 3 Tagen nach Ankunft
    Anmeldung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.
  • Schritt 4 — binnen 3 Monaten nach Ankunft
    Antrag auf Aufenthaltstitel bei der Einwanderungsbehörde.

Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis

Zum Arbeiten benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis; diese ist in der Regel im Aufenthaltstitel enthalten.

TitelDauerUmfang
Erster Titel „Arbeitnehmer“Höchstens 1 JahrEin Beruf, eine Branche – aber bei jedem Arbeitgeber
VerlängerungBis zu 3 JahreZugang zu allen Branchen und Berufen

Verlängerungsantrag 2 Monate vor Ablauf des Titels bei der Einwanderungsbehörde stellen.

Wie der Arbeitgeber die Genehmigung erhält (ADEM-Verfahren)

Um einen Drittstaatsangehörigen einzustellen, meldet der Arbeitgeber zunächst die freie Stelle bei der ADEM. Zwei getrennte Wege:

  • Beruf ohne Mangel: Die ADEM hat 7 Werktage Zeit, einen bevorrechtigten Bewerber (Gebietsansässiger oder EU-Bürger) vorzuschlagen. Andernfalls stellt sie eine Bescheinigung zur Einstellung eines Ausländers aus.
  • Mangelberuf: keine Arbeitsmarktprüfung; die Bescheinigung wird binnen 5 Werktagen ausgestellt.

Daueraufenthalt (langfristig Aufenthaltsberechtigte)

Nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt können Sie den Status „langfristig Aufenthaltsberechtigte“ beantragen – Voraussetzungen: stabile und ausreichende Mittel, angemessener Wohnraum, Krankenversicherung in Luxemburg, keine Gefahr für die öffentliche Ordnung. Antrag bei der Einwanderungsbehörde.

Ihre Behördengänge in Luxemburg

BereichWas zu tun ist
Soziale Sicherheit
SozialversicherungAls Arbeitnehmer meldet Sie Ihr Arbeitgeber binnen 8 Tagen bei der Gemeinsamen Sozialversicherungszentrale (CCSS) an. Sie erhalten dann die Leistungen der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) für den Privatsektor.
Steuern
EinkommensteuerAuf das Gehalt Gebietsansässiger wird eine Quellensteuer erhoben. Achtung: Diese ist eine Vorauszahlung und wird je nach Situation über eine Steuererklärung (Vordruck 100) oder einen Lohnsteuer-Jahresausgleich (Vordruck 163) ausgeglichen. Zuständig: Steuerverwaltung (ACD).
Alltag
BankkontoDringend empfohlen. Erforderlich: Ausweis, Arbeitsvertrag, Wohnsitznachweis, Steuernummer.
FührerscheinEin außerhalb des EWR ausgestellter Führerschein muss binnen eines Jahres nach Niederlassung umgeschrieben werden, frühestens nach 185 Tagen Aufenthalt (bei der SNCA). EWR-Führerscheine werden anerkannt.
FahrzeugzulassungBei Niederlassung mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug: Zulassung binnen 6 Monaten (SNCA). Ein als Gebietsansässiger gekauftes Fahrzeug ist unverzüglich zuzulassen. Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.

Angaben am 23.07.2026 anhand offizieller luxemburgischer Quellen geprüft. Regeln ändern sich häufig – bitte das Datum vor jedem Schritt prüfen.

Häufige Fragen

Brauchen EU-Bürger einen Aufenthaltstitel, um nach Luxemburg zu ziehen?

Nein. Als EU-/EWR-/Schweizer Bürger benötigen Sie keine vorherige Genehmigung. Sie müssen sich lediglich binnen 8 Tagen bei Ihrer Gemeinde anmelden und binnen 3 Monaten eine Anmeldebescheinigung beantragen.

Welche Frist gilt für die Anmeldung bei der Gemeinde?

8 Tage für EU-Bürger, 3 Tage für Drittstaatsangehörige, jeweils ab Ankunft, bei der Gemeindeverwaltung des Wohnorts.

Wie lange gilt der erste Aufenthaltstitel „Arbeitnehmer“?

Höchstens ein Jahr, für einen Beruf und eine Branche, aber bei jedem Arbeitgeber. Die Verlängerung gilt bis zu 3 Jahre und öffnet den Zugang zu allen Branchen und Berufen.

Bis wann muss ich mein Auto in Luxemburg anmelden?

Binnen 6 Monaten nach Ankunft, wenn Sie mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug einziehen. Ein als Gebietsansässiger gekauftes Fahrzeug ist unverzüglich anzumelden (SNCA).

Nach wie vielen Jahren gibt es einen Daueraufenthalt?

Nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger; Status „langfristig Aufenthaltsberechtigte“ für Drittstaatsangehörige).

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Weiterführendes

Offizielle Quellen (geprüft am 23.07.2026): guichet.public.lu – Einwanderung, SNCA, Steuerverwaltung (ACD). Der Inhalt dient nur zur Information und ersetzt nicht die geltenden Rechtstexte.

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