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20/02/2025
Mobilität

Wohnsitzwechsel & Voraussetzungen für den Aufenthalt in Deutschland

Mobilität · Deutschland

Sie ziehen nach Deutschland? Welche Schritte auf Sie zukommen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsdauer ab. Hier das Wichtigste – aktuell 2026 und anhand offizieller Quellen geprüft.

2 WochenAnmeldung des Wohnsitzes
1 JahrChancenkarte (Jobsuche)
4 JahreAufenthaltstitel „Arbeit“
5 JahreNiederlassung (3 J. beschleunigt)

Das Wichtigste

  • Die Schritte hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit (EU-/EWR-/Schweizer Bürger oder Drittstaatsangehörige) und der Aufenthaltsdauer ab.
  • EU-Bürger: keine vorherige Genehmigung. Anmeldung des Wohnsitzes binnen 2 Wochen; Daueraufenthalt nach 5 Jahren.
  • Drittstaatsangehörige: nationales Visum (Visum D), dann Aufenthaltstitel. Zur Jobsuche vor Ort die Chancenkarte (Punktesystem, bis zu 1 Jahr).
  • Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (2023–2024) hat beschleunigte Wege zur Niederlassungserlaubnis eröffnet.
  • Nach dem Umzug: Krankenversicherungspflicht, Steuer-ID, Führerschein und Kfz-Zulassung.
EU-/EWR-/Schweizer Bürger

Freizügigkeit: keine Genehmigung. Anmeldung beim Bürgeramt, Daueraufenthalt nach 5 Jahren.

Drittstaatsangehörige

Visum je nach Dauer/Zweck, dann Aufenthaltstitel. Zur Jobsuche: die Chancenkarte mit Punktesystem.

Sie sind EU-, EWR- oder Schweizer Bürger

Aufenthalt unter 3 Monaten

Keine aufenthaltsrechtliche Formalität: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt, auch zum Arbeiten oder für ein Praktikum. Bei einem Umzug müssen Sie Ihren Wohnsitz jedoch anmelden (siehe unten).

Aufenthalt ab 3 Monaten

Sie haben ein Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer/Selbstständiger, als Arbeitsuchender mit realen Chancen, oder als Nichterwerbstätiger/Student mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung. Eine gesonderte „EU-Aufenthaltskarte“ muss nicht mehr beantragt werden.

SchrittFristWo
Wohnsitzanmeldung (Anmeldung)Binnen 2 Wochen nach EinzugEinwohnermeldeamt / Bürgeramt
DaueraufenthaltsrechtNach 5 Jahren ununterbrochenem AufenthaltAusländerbehörde

Sie sind Drittstaatsangehörige(r)

Aufenthalt unter 3 Monaten: Schengen-Visum

Gültig 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, ohne Arbeitserlaubnis. Zum Arbeiten oder Niederlassen ist ein nationales Visum (Visum D) erforderlich.

Aufenthalt über 3 Monate: Visum D und Aufenthaltstitel

  • Vor der Abreise
    Beantragen Sie ein nationales Visum (Visum D) bei der deutschen Botschaft, für einen konkreten Zweck (Arbeit, Jobsuche, Studium, Ausbildung). Online möglich; Gebühr 75 €.
  • Nach der Ankunft
    Beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde, zum selben Zweck.

Aufenthaltstitel zur Beschäftigung

Ihr Abschluss muss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein (anerkennung-in-deutschland.de).

PunktRegel 2026
Dauer des Titels „Arbeit“Bis zu 4 Jahre (bzw. Vertragsdauer + 3 Monate)
Beschäftigte über 45 Jahre (Ersterteilung)Bruttojahresgehalt mind. 55 770 € (2026) oder Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge
Blaue Karte EUMindestgehalt 50 700 €; 45 934 € für Mangelberufe, Berufseinsteiger und IT (2026)

Jobsuche vor Ort: die Chancenkarte

Seit dem 1. Juni 2024 ermöglicht die Chancenkarte die Einreise zur Arbeitsuche, für bis zu 1 Jahr. Zwei Wege:

  • Voll anerkannter Abschluss (oder in Deutschland erworben): direkter Zugang, ohne Punktesystem.
  • Punktesystem: mindestens 6 Punkte (Mangelberuf, Erfahrung, Sprache, Alter …) mit anerkannter Qualifikation und Deutsch A1 oder Englisch B2.

Nachweis der Mittel: Sperrkonto von rund 1 091 €/Monat (2026) oder Verpflichtungserklärung. Eine Teilzeitbeschäftigung (≤ 20 Std./Woche) ist während der Suche erlaubt.

Niederlassungserlaubnis

Grundregel: 5 Jahre Aufenthaltstitel, ausreichende Mittel, 60 Monate Rentenbeiträge und Deutsch B1. Es gibt beschleunigte Wege:

SituationFrist bis zur Niederlassung
Fachkraft3 Jahre (36 Monate Beiträge, B1, Integrationstest, Wohnraum)
Blaue Karte EU27 Monate (Deutsch A1) bzw. 21 Monate (B1)
Nach Ausbildung/Studium in Deutschland2 Jahre (24 Monate Beiträge)

Ihre Behördengänge in Deutschland

BereichWas zu tun ist
Soziale Sicherheit
KrankenversicherungPflicht (gesetzlich oder privat). Als Arbeitnehmer übernimmt der Arbeitgeber die Anmeldung und den Beitragseinzug, Sie wählen jedoch Ihre Krankenkasse. Die Pflegeversicherung ist eingeschlossen.
Steuern
EinkommensteuerDie Steuer-Identifikationsnummer wird nach der Anmeldung automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und per Post zugeschickt. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten. Kirchensteuer fällt bei Kirchenmitgliedschaft an.
Alltag
BankkontoEmpfohlen für Gehalt und Alltag. Die Girocard (EC-Karte) ist verbreiteter als Visa/Mastercard.
FührerscheinEin außerhalb der EU/des EWR ausgestellter Führerschein berechtigt 6 Monate zum Fahren; danach ist er umzutauschen (je nach Land ggf. mit Prüfung).
Kfz-ZulassungZulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnorts, nach Hauptuntersuchung und Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Angaben am 23.07.2026 anhand offizieller deutscher Quellen geprüft. Beträge werden jährlich angepasst – bitte das Datum prüfen.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt für die Wohnsitzanmeldung in Deutschland?

Binnen 2 Wochen nach Einzug beim Einwohnermeldeamt / Bürgeramt Ihrer Gemeinde. Diese Frist ist bundeseinheitlich.

Was ist die Chancenkarte?

Die „Chancenkarte“ (seit Juni 2024) ermöglicht die Einreise zur Arbeitsuche für bis zu ein Jahr – entweder mit anerkanntem Abschluss oder über ein Punktesystem (mind. 6 Punkte) mit Deutsch A1 bzw. Englisch B2.

Welches Mindestgehalt gilt für einen Arbeitstitel ab 45 Jahren?

Bei Ersterteilung ein Bruttojahresgehalt von mindestens 55 770 € (Wert 2026, jährlich angepasst) oder der Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge.

Nach wie langer Zeit gibt es eine Niederlassungserlaubnis?

In der Regel 5 Jahre, aber 3 Jahre für Fachkräfte, 21–27 Monate mit Blauer Karte EU und 2 Jahre nach einer Ausbildung/einem Studium in Deutschland.

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt in Deutschland mit unserem Rechner

Weiterführendes

Offizielle Quellen (geprüft am 23.07.2026): make-it-in-germany.com, auswaertiges-amt.de, anerkennung-in-deutschland.de. Der Inhalt dient nur zur Information.

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