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20/02/2025
Mobilität

Wohnsitzwechsel & Voraussetzungen für den Aufenthalt in Belgien

Mobilität · Belgien

Sie ziehen nach Belgien? Welche Schritte auf Sie zukommen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsdauer ab. Hier das Wichtigste – aktuell 2026 und anhand offizieller belgischer Quellen geprüft.

10 TageMeldung bei der Gemeinde (EU, Kurzaufenthalt)
3 MonateAnmeldebescheinigung (EU)
8 TageMeldung (Drittstaaten, Langzeit)
5 JahreDaueraufenthalt

Das Wichtigste

  • Die Schritte hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit (EU-/EWR-/Schweizer Bürger oder Drittstaatsangehörige) und der Aufenthaltsdauer ab.
  • EU-Bürger: Meldung bei der Gemeinde binnen 10 Tagen (Kurzaufenthalt); zum Bleiben eine Anmeldebescheinigung binnen 3 Monaten.
  • Drittstaatsangehörige: Visum, dann Vorsprache bei der Gemeinde (bei Langzeitaufenthalt binnen 8 Werktagen) und Ausstellung eines Aufenthaltstitels.
  • Nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt: langfristige Aufenthaltsberechtigung (Karte L).
  • Nach dem Umzug: Krankenkasse (mutualité) obligatorisch, Steuern, Führerschein und Fahrzeugzulassung bei der DIV.
EU-/EWR-/Schweizer Bürger

Freizügigkeit: Meldung, dann Anmeldebescheinigung für einen dauerhaften Aufenthalt. Daueraufenthalt nach 5 Jahren.

Drittstaatsangehörige

Visum je nach Dauer/Zweck, Arbeitserlaubnis (Permit B oder Single Permit), dann Aufenthaltstitel (Karte A, B …).

Sie sind EU-, EWR- oder Schweizer Bürger

Aufenthalt unter 3 Monaten

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt – auch zum Arbeiten oder für ein Praktikum. Sie müssen Ihre Anwesenheit jedoch binnen 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung melden (außer bei Unterbringung im Hotel o. Ä.).

Aufenthalt ab 3 Monaten

Sie müssen zu einer der Kategorien gehören: Arbeitnehmer/Selbstständiger, Arbeitsuchender mit realen Einstellungschancen, Student (Krankenversicherung + Mittel) oder Nichterwerbstätiger mit ausreichenden Mitteln. Beantragen Sie binnen 3 Monaten eine Anmeldebescheinigung bei der Gemeinde; nach einer Wohnsitzkontrolle werden Sie ins Ausländerregister eingetragen.

Ausgestellt wird die Anmeldebescheinigung (Anhang 8, Papier); eine elektronische „Karte EU“ kann optional beantragt werden. Gültigkeit bis zu 5 Jahre.

Daueraufenthalt

Nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt. Die Frist läuft ab dem Datum Ihres Antrags auf Anmeldebescheinigung. Abwesenheiten unter 6 Monaten pro Jahr unterbrechen die Frist nicht (eine längere Abwesenheit bis 12 Monate ist aus wichtigem Grund zulässig).

Sie sind Drittstaatsangehörige(r)

Aufenthalt unter 3 Monaten: Visum C

Gültig 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Wenn Sie nicht im Hotel wohnen, müssen Sie binnen 3 Werktagen eine Ankunftsmeldung bei der Gemeinde machen.

Aufenthalt über 3 Monate: nationales Visum D

  • Vor der Abreise
    Beantragen Sie ein nationales Langzeitvisum (Visum D) bei der belgischen Botschaft/dem Konsulat für einen bestimmten Zweck (Arbeit, Studium, Familiennachzug).
  • Binnen 8 Werktagen nach Ankunft
    Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung. Nach der Wohnsitzprüfung werden Sie ins Ausländerregister eingetragen und erhalten eine Karte A.

Arbeitserlaubnis

  • Permit B: reine Arbeitserlaubnis für einen Vertrag unter 90 Tagen (und für Grenzgänger). Seit dem 1. Mai 2026 online über das Bundesportal „Working in Belgium“.
  • Single Permit (kombinierte Erlaubnis): Arbeit + Aufenthalt ab 90 Tagen. Antrag durch den Arbeitgeber; parallel beantragt der Arbeitnehmer ein Visum D.

Ihre Aufenthaltstitel

Seit der Reform 2021 tragen die belgischen Aufenthaltskarten neue Bezeichnungen (die Umbenennung ändert Ihre Rechte nicht):

KarteBedeutungGültigkeit
Karte Abefristeter Aufenthalt≤ 1 Jahr, verlängerbar
Karte Bunbefristeter Aufenthalt5 Jahre
Karte KNiederlassung10 Jahre
Karte Llangfristig Aufenthaltsberechtigte – EU10 Jahre
Karte HBlaue Karte EU (Hochqualifizierte)je nach Stelle
Karten EU / EU+Unionsbürger (Aufenthalt / Daueraufenthalt)5 Jahre / dauerhaft

Die Karte A wird zwischen dem 45. und 30. Tag vor Ablauf bei der Gemeinde verlängert.

Ihre Behördengänge in Belgien

BereichWas zu tun ist
Soziale Sicherheit
KrankenversicherungDer Beitritt zu einer Krankenkasse (mutualité) ist bei dauerhafter Niederlassung Pflicht. Als Arbeitnehmer meldet Sie Ihr Arbeitgeber an, die Wahl der Krankenkasse treffen aber Sie.
Steuern
SteuernLiegt Ihr Hauptwohnsitz in Belgien, sind Sie in Belgien steuerpflichtig. Keine gesonderte Anmeldung bei einem Finanzamt: Ihre Daten werden nach der Anmeldung bei der Gemeinde automatisch übermittelt; die Steuererklärung folgt im Jahr darauf.
Alltag
BankkontoReisepass und Ausweis genügen; ein Wohnsitznachweis ist von Vorteil.
FührerscheinEin Führerschein von außerhalb der EU berechtigt 185 Tage zum Fahren; danach Umtausch bei der Gemeinde. Ein EU-Führerschein ohne Ablaufdatum (z. B. franz. Führerscheine vor dem 16.09.2013) ist binnen 2 Jahren nach Anmeldung umzutauschen. Der belgische Führerschein gilt 10 Jahre.
FahrzeugzulassungAls Einwohner müssen Sie Ihr Fahrzeug über die Fahrzeugzulassungsbehörde (DIV) zulassen, auch wenn es bereits im Ausland zugelassen ist.

Angaben am 23.07.2026 anhand offizieller belgischer Quellen geprüft. Bitte das Datum vor jedem Schritt prüfen.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt für die Meldung bei der Gemeinde in Belgien?

EU-Bürger: 10 Tage (Kurzaufenthalt) und Anmeldebescheinigung binnen 3 Monaten (Aufenthalt über 3 Monate). Drittstaatsangehörige im Langzeitaufenthalt: Vorsprache binnen 8 Werktagen.

Wie heißen die belgischen Aufenthaltskarten seit der Reform?

Karte A (befristet), Karte B (unbefristet), Karte K (Niederlassung), Karte L (langfristig Aufenthaltsberechtigte – EU), Karte H (Blaue Karte EU) sowie Karten EU/EU+ für Unionsbürger.

Wie lange gilt ein belgischer Führerschein?

10 Jahre. Ein Führerschein von außerhalb der EU wird nach 185 Tagen umgetauscht; ein EU-Führerschein ohne Ablaufdatum binnen 2 Jahren nach Anmeldung.

Nach wie vielen Jahren gibt es einen Daueraufenthalt?

Nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt, gerechnet ab dem Datum Ihres Antrags auf Anmeldebescheinigung.

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Weiterführendes

Offizielle Quellen (geprüft am 23.07.2026): dofi.ibz.be (Ausländeramt), socialsecurity.be, finances.belgium.be, mobilit.belgium.be. Der Inhalt dient nur zur Information.

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