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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.
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Sie ziehen nach Frankreich? Für Unionsbürger ist es das unkomplizierteste Land der Großregion – kein Aufenthaltstitel, keine Meldung beim Rathaus. Hier das Wichtigste, aktuell 2026 und anhand offizieller Quellen geprüft.
Das Wichtigste
Freizügigkeit: kein Aufenthaltstitel, keine Meldung beim Rathaus. Daueraufenthalt nach 5 Jahren.
Langzeitvisum (VLS-TS), binnen 3 Monaten nach Ankunft online über ANEF zu bestätigen.
Keine Formalität: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt, auch zum Arbeiten oder für ein Praktikum.
Der Aufenthalt über 3 Monate ist nicht völlig frei: Sie müssen Arbeitnehmer oder Selbstständiger, Student oder Nichterwerbstätiger mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung sein. Ein Aufenthaltstitel ist für EU-Bürger nicht verpflichtend (auf Wunsch aber möglich). Eine Ankunftsmeldung beim Rathaus ist nicht erforderlich.
Nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt erwerben Sie ein Recht auf Daueraufenthalt. Es erlischt bei einer Abwesenheit von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Jahren.
| Bereich | Was zu tun ist |
|---|---|
| Soziale Sicherheit | |
| Krankenversicherung | Bei stabilem und regelmäßigem Wohnsitz (über 3 Monate) Anschluss an die Krankenversicherung (PUMa) über Ihre CPAM. Erwerbstätige und Rentner, die einem anderen Staat unterliegen (Grenzgänger, Rentner), bleiben über die EU-Koordinierung (Formular S1) abgesichert – siehe cleiss.fr. |
| Steuern | |
| Einkommensteuer | Sie werden in Frankreich steuerpflichtig, wenn dort Ihr steuerlicher Wohnsitz liegt (Haushalt, Hauptaufenthalt, Tätigkeit, wirtschaftlicher Mittelpunkt), mit jährlicher Steuererklärung. Für Grenzgänger hat das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Beschäftigungsland Vorrang. |
| Alltag | |
| Bankkonto | Empfohlen (Gehalt, Miete, Lastschriften). Ausweis und Wohnsitznachweis erforderlich. |
| Führerschein | Ein EU-/EWR-Führerschein ist ohne Formalität gültig. Ein außerhalb des EWR ausgestellter Führerschein ist binnen eines Jahres nach Wohnsitznahme umzutauschen. |
| Kfz-Zulassung | Ein eingeführtes Fahrzeug ist binnen eines Monats nach Niederlassung zuzulassen (Zulassungsbescheinigung / carte grise), online über die ANTS. |
Angaben am 23.07.2026 anhand offizieller französischer Quellen geprüft. Bitte das Datum vor jedem Schritt prüfen.
Nein. Für EU-/EWR-/Schweizer Bürger ist keine Aufenthaltskarte vorgeschrieben, und es gibt keine Ankunftsmeldung beim Rathaus. Zu erfüllen sind lediglich die Aufenthaltsbedingungen ab 3 Monaten (Tätigkeit oder Mittel + Krankenversicherung).
Ihr Langzeitvisum (VLS-TS) binnen 3 Monaten nach Ankunft online über das ANEF-Portal bestätigen und die Gebühr entrichten. Die Verlängerung erfolgt später ebenfalls über ANEF.
Nicht automatisch. Die Sozialversicherung Erwerbstätiger und Rentner, die einem anderen Staat unterliegen, folgt der EU-Koordinierung (Formular S1); die Besteuerung richtet sich nach dem bilateralen Abkommen, das Vorrang hat. Im Einzelfall zu prüfen.
Binnen eines Monats nach Niederlassung für ein eingeführtes Fahrzeug, online über die ANTS. Ein Führerschein von außerhalb des EWR ist binnen eines Jahres umzutauschen.
Offizielle Quellen (geprüft am 23.07.2026): service-public.fr, france-visas.gouv.fr, ANEF (interieur.gouv.fr), ameli.fr, impots.gouv.fr. Der Inhalt dient nur zur Information.
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