Sie wohnen in Frankreich und haben gerade Ihren ersten Arbeitsvertrag in Luxemburg unterschrieben? Herzlichen Glückwunsch – Sie gehören nun zu den Grenzgängern. Sie fragen sich jedoch, welche Schritte Sie unternehmen müssen?
Frontaliers Grand Est unterstützt Sie kostenlos bei allen Themen rund um die grenzüberschreitende Arbeit: Steuern, Arbeitsrecht, Rente, Besteuerung, Krankenversicherung, Familienleistungen und vieles mehr.
Welche administrativen Schritte sind für eine ersten Job in Luxemburg erforderlich?
Keine Sorge! Die Schritte sind ziemlich einfach, wenn man einen ersten Job in Luxemburg beginnt.
Gesundheitsversorgung
Ihr Arbeitgeber muss Ihre Anmeldung innerhalb von acht Tagen nach Beginn Ihres Arbeitsvertrags vornehmen. Auf diese Weise werden Sie beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) registriert und dem luxemburgischen Sozialversicherungssystem zugeordnet.
Ohne weitere Schritte erhalten Sie anschließend per Post Ihre luxemburgische Sozialversicherungskarte, die Ihnen den Zugang zu medizinischer Versorgung in Luxemburg ermöglicht.
Wenn Sie jedoch weiterhin Ihren Arzt in Frankreich aufsuchen möchten, ist dies möglich. Sie müssen bei der Caisse Nationale de Santé (CNS) in Luxemburg das Formular S1 anfordern und dieses nach Ausfüllen an Ihre französische Krankenkasse weiterleiten.
Dieses Dokument ermöglicht es Ihnen, Ihre Ansprüche zu übertragen und in Frankreich medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, wobei die Erstattung nach französischen Tarifen erfolgt.
Steuern
Die luxemburgische Sozialversicherung übermittelt dem Finanzamt die Informationen zu Ihrer neuen Beschäftigung im Land. Anschließend erhalten Sie automatisch, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen, eine Steuerkarte. Dieses Dokument dient als steuerliche Identifikation und muss Ihrem Arbeitgeber vorgelegt werden. Mithilfe dieser Karte kann Ihr Arbeitgeber Ihre Steuern berechnen und direkt von Ihrem Gehalt einbehalten.
In bestimmten Fällen sind Sie außerdem verpflichtet, eine Steuererklärung in Luxemburg abzugeben.
Achtung: Wenn Sie in Frankreich wohnen, müssen Sie jedes Jahr Ihre in Luxemburg erzielten Einkünfte sowie Ihre im Ausland gehaltenen Bankkonten deklarieren.
Vertiefen Sie Ihr Wissen über Ihre Rechte
Rente
Sie können eine luxemburgische Rente erhalten, sobald Sie ein Jahr in Luxemburg gearbeitet haben. Das Gesetz verlangt 120 Monate Versicherungszeiten, um einen Rentenanspruch zu eröffnen, wobei sowohl die im Luxemburg als auch die im Ausland zurückgelegten Zeiten angerechnet werden.
Familienleistungen
Die Prioritätsregeln legen fest, welches Land für die Auszahlung Ihrer Leistungen zuständig ist. Ein Differenzbetrag seitens Luxemburgs kann gewährt werden, wenn die luxemburgischen Leistungen höher sind als die von Frankreich gezahlten.
Arbeitslosigkeit
Wenn Sie vollständig arbeitslos sind, das heißt, wenn Ihr Arbeitsvertrag endgültig beendet wurde, erhalten Sie die Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Frankreich.
Zögern Sie nicht, unseren Rechtsservice bei weiteren Fragen zu kontaktieren Kontakt – Frontaliers Grand Est Metz