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Belästigung in Belgien und deren Schutz

17/11/2025
Mahaut Cremel

Sie sind mit einer Situation der Belästigung am Arbeitsplatz in Belgien konfrontiert oder kennen vielleicht jemanden, der davon betroffen ist?

Dieser Artikel hat zum Ziel, Ihnen auf klare Weise die verschiedenen Arten von Belästigung zu erklären, die nach belgischem Recht anerkannt sind, die Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer sowie die Möglichkeiten, um solche Verhaltensweisen zu stoppen.

Definition und Formen der Belästigung

Psychische Belästigung

Psychische Belästigung bezeichnet jedes unangemessene Verhalten (verbal oder körperlich), das über die Zeit wiederholt auftritt und darauf abzielt, die Würde einer Person zu verletzen oder ein einschüchterndes bzw. feindliches Arbeitsumfeld zu schaffen.

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung bezeichnet jedes Verhalten oder jede Äußerung mit sexueller Konnotation, wiederholt oder nicht, die die Würde einer Person beeinträchtigt oder ein einschüchterndes Umfeld schafft.

Prävention von Belästigung am Arbeitsplatz

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz zu verhindern sowie Schäden, die daraus entstehen könnten, zu vermeiden oder zu begrenzen. Belästigung wird in diesem Zusammenhang als eine Form dieser psychosozialen Risiken betrachtet.

Schutz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers vor Vergeltungsmaßnahmen

Arbeitnehmer, die Situationen von Gewalt, psychischer oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz melden, sind vor jeglicher Form von Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Wenn diese Vorfälle mit Diskriminierung zusammenhängen, ergibt sich der Schutz aus den Antidiskriminierungsgesetzen; wenn dies nicht der Fall ist, fällt er unter die Gesetzgebung zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Ich bin Opfer von Belästigung – was tun?

Beweise aufbewahren

Um psychische oder sexuelle Belästigung nachzuweisen, muss das Opfer konkrete Beweise sammeln, die zeigen, dass die erlittenen Handlungen nicht durch die Erfordernisse des Unternehmens gerechtfertigt sind, sondern ungerechtfertigte Angriffe darstellen.

Es ist entscheidend, jedes Ereignis detailliert zu dokumentieren und zeitlich einzuordnen, wobei alle relevanten Unterlagen aufbewahrt werden sollten, wie E-Mails, Zeugenaussagen, Verwarnungsschreiben oder Sanktionen, um eine solide Akte zur Unterstützung der Beschwerde oder Anfechtung zusammenzustellen.

Wen kontaktieren?

Darüber hinaus können Sie als betroffener Arbeitnehmer insbesondere Hilfe und Unterstützung bei verschiedenen Ansprechpartnern erhalten:

  • Ihre Vorgesetzte/Ihr Vorgesetzter oder Ihre Personalabteilung;
  • Die in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Verwaltung benannte Ansprechperson für Belästigungssituationen;
  • Der Präventionsberater für psychosoziale Aspekte (CPAP);
  • Die Personalvertretungen (insbesondere Personaldelegierte, Mitglieder des Ausschusses für Prävention und Arbeitsschutz usw.), die Arbeitnehmer beraten, begleiten und unterstützen;
  • Der Betriebsarzt, der befugt ist, die Situation zu beurteilen und Anpassungen am Arbeitsplatz zu empfehlen;
  • Eine Gewerkschaft oder ein Anwalt, für rechtliche Beratung und Unterstützung bei den weiteren Schritten;
  • Das Zentrum zur Kontrolle des Wohlbefindens am Arbeitsplatz (Arbeitsinspektion), um die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen zu überprüfen.

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