Arbeiten in einem anderen europäischen Land kann verschiedene Formen annehmen.
Sind Sie Grenzgänger oder entsandter Arbeitnehmer? Diese beiden Status haben unterschiedliche Auswirkungen auf Ihren Arbeitsvertrag, Ihre Steuern und Ihre soziale Absicherung. Wir erklären Ihnen den Unterschied.
Was ist ein Grenzgänger?
Im Sinne der sozialen Sicherheit gelten Sie als Grenzgänger, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit in einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich ausüben, während Sie täglich oder mindestens einmal pro Woche in Ihr Wohnsitzland zurückkehren.
Beispiel: Sie arbeiten in Belgien, kehren aber mindestens einmal pro Woche nach Frankreich (Ihr Wohnsitzland) zurück.
Dieser Status gilt für alle Arten von Arbeitnehmern, ob angestellt oder selbstständig, und unabhängig von der Art des Vertrags – sei es Zeitarbeit, befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag usw.
Was ist ein entsandter Arbeitnehmer?
Entsendung bedeutet, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend an einen anderen Arbeitsort schickt:
- an einen anderen als den im Vertrag festgelegten Arbeitsort,
- für eine begrenzte Dauer,
- unter Beibehaltung des Unterordnungsverhältnisses zum entsendenden Unternehmen.
Die Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland hat Auswirkungen in drei bestimmten Bereichen:
- Soziale Sicherheit: In welchem Land ist der Arbeitnehmer sozialversichert, und welche Formalitäten muss der Arbeitgeber erledigen?
- Arbeitsrecht: Welches Recht gilt während des Auslandseinsatzes für den Arbeitnehmer?
- Steuerrecht: In welchem Land ist der Arbeitnehmer steuerpflichtig?
Beachten Sie, dass die Begriffe der „Entsendung“ in diesen drei Bereichen voneinander unabhängig sind.
Ein Arbeitnehmer kann im Sinne der sozialen Sicherheit als entsandt gelten, ohne steuerrechtlich als solcher eingestuft zu werden.
Beispiel : Ein Grenzgänger wohnt in Frankreich, arbeitet in Luxemburg und wird für 7 Monate nach Deutschland entsandt:
| Arbeitsrecht | Soziale Sicherheit | Steuerrecht | |
| Grenzgänger | Luxemburg | Luxemburg | Luxemburg |
| Entsandter Arbeitnehmer | Luxemburg + zwingender deutscher Kern während der Entsendung | Luxemburg | Deutschland |
Achtung: Es können bestimmte Bedingungen und Schwellenwerte gelten.
Wir empfehlen, unsere Informationsseiten für weitere Details zu konsultieren (Link am Ende des Artikels).
Kann ein Grenzgänger zum Entsandten werden?
Ja. Wenn Ihr ausländischer Arbeitgeber Sie vorübergehend in ein anderes Land entsendet als das, in dem Sie gewöhnlich arbeiten, können Sie für diese Zeit als entsandt gelten.
Für weitere Informationen zum Entsendestatus von Grenzgängern empfehlen wir Ihnen unsere Rubrik:
„Entsendung von Arbeitnehmern – Luxemburg, Deutschland, Belgien, Frankreich“
Dort finden Sie alle relevanten Informationen und Bedingungen, insbesondere in den Bereichen Steuerrecht, soziale Sicherheit und Arbeitsrecht.