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Rente in Frankreich und Beschäftigung in Deutschland kombinieren

30/09/2025
Clélia Guenin

Dieser Artikel konzentriert sich auf die Sozialversicherung. Bei Fragen zu Ihrer Besteuerung können Sie sich gerne an die Seite wenden:

Dieser Artikel konzentriert sich auf die Sozialversicherung. Bei Fragen zu Ihrer Besteuerung können Sie gerne die Seite besuchen: https://frontaliers-grandest.eu/accueil/salaries/france-allemagne/fiscalite/, unseren Chatbot nutzen (unten rechts auf Ihrer Seite) oder uns Ihre Frage direkt über das Kontaktformular stellen!

Welche Sozialversicherung?

Sie unterliegen den europäischen Sozialversicherungsregelungen EG 883/2004 und EG 987/2009, die ein einfaches, aber zwingendes Prinzip festlegen: Eine Person darf nur in einem einzigen Land versichert sein und muss Beiträge nur an ein Sozialversicherungssystem zahlen – jedoch auf alle ihre Einkünfte. Es wurden Prioritätsregeln eingeführt, um das zuständige Land zu bestimmen.

  • Im Falle der Kombination einer Rente in Frankreich mit einer Beschäftigung in Deutschland müssen Sie in dem Land Beiträge zahlen, in dem Sie erwerbstätig sind, also in Deutschland. Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf alle Ihre Einkünfte zu entrichten.

Krankengeld und Kombination mit einer vollen Rente

Die allgemeine Regel in Deutschland besagt, dass der Anspruch auf Krankengeld entfällt, sobald eine Person eine volle gesetzliche Rente bezieht. Dies gilt sowohl für deutsche Renten als auch für vergleichbare volle ausländische Renten.

  • Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wird eine Person im Ruhestand also nicht wie ein aktiver Arbeitnehmer behandelt, der sein Gehalt verliert, sondern wie ein Rentner. Das einzige Einkommen während der Krankheitszeit ist daher die Rente.

Krankengeld und Kombination mit teilweiser oder vorzeitiger Rente

In Deutschland ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig in Rente zu gehen. Wenn Sie neben Ihrer vorzeitigen oder teilweisen Rente eine berufliche Tätigkeit ausüben, gelten Sie für diese Tätigkeit in der Regel als aktive Arbeitnehmerin bzw. aktiver Arbeitnehmer.

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit haben Sie während der ersten sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach, falls Ihre Arbeitsunfähigkeit andauert, kann die Krankenkasse Krankengeld zahlen.

  • Zu beachten: Die Höhe des Krankengeldes richtet sich ausschließlich nach Ihrem Gehalt und nicht nach Ihrer Rente.

Kann ich einen Minijob ausüben?

Im Falle der Kombination einer Rente mit einem Minijob müssen Sie grundsätzlich in Deutschland (dem Arbeitsland) versichert sein. Das Problem ist, dass Sie nicht wie ein normaler Arbeitnehmer pflichtversichert sein können, da auf die Einkünfte aus einem Minijob keine Krankenversicherungsbeiträge erhoben werden.

Sie müssen sich daher freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die Sozialversicherungsbeiträge können jedoch einen erheblichen Betrag ausmachen und sogar die Einnahmen aus dem Minijob übersteigen.

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