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Grenzgänger in Deutschland: das Wichtigste zu den Sommerferien

26/06/2025
Clélia Martin

Wenn Sie Grenzgänger sind und in Deutschland arbeiten, richten sich Ihre Urlaubsansprüche hauptsächlich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sowie nach eventuell geltenden Tarifverträgen oder Ihrem Arbeitsvertrag, die günstigere Regelungen vorsehen können.

Anspruch auf bezahlten Urlaub

Gesetzlicher Mindesturlaub: Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 20 Werktage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (der Samstag gilt als Werktag). Viele Tarifverträge oder Arbeitsverträge gewähren jedoch mehr Urlaubstage.

Erwerb des Urlaubsanspruchs: Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Sie nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung im Unternehmen. Endet das Arbeitsverhältnis vorher, haben Sie Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen gearbeiteten Monat.

Urlaubsnahme: Sie können anteilig Urlaub nehmen, auch bevor Sie den vollen Anspruch erworben haben. Der Arbeitgeber muss Ihre Urlaubswünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder soziale Vorrangregelungen sprechen dagegen. Der Arbeitgeber kann auch Betriebsferien vorschreiben. Nach deutschem Recht haben Sie Anspruch auf mindestens 12 zusammenhängende Urlaubstage.

Übertrag von Urlaubstagen

Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden.

Ausnahmsweise können nicht genommene Urlaubstage auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, müssen aber spätestens bis zum 31. März genommen werden. Ein Übertrag ist in der Regel nur möglich, wenn:

  • Sie den Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht nehmen konnten.
  • Sie im gesamten Jahr (oder bis Ende Dezember) krank waren. In diesem Fall verfällt der Urlaub nicht und kann nachgeholt werden – in der Regel bis zu 15 Monate nach Ende des betreffenden Jahres (also bis zum 31. März des übernächsten Jahres).

Krankheit während des Urlaubs

Wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden, zählen die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht als Urlaubstage. Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Krankheit informieren und ein ärztliches Attest vorlegen.

Feiertage

Die Feiertage in Deutschland unterscheiden sich je nach Bundesland. Zu den bundesweit verbreiteten Feiertagen zählen der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober).

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