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Grenzgänger: Korrigieren Sie Ihre Steuererklärung im Zweifelsfall oder bei Vergessen

13/06/2024
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mathilde.menissier

Sie sind Grenzgänger und haben vergessen, eine Prämie, einen Vorteil oder etwas anderes anzugeben oder sind sich einfach unsicher? Keine Panik, die Korrekturfrist ist offen, wir erklären Ihnen alles!

Während der Steuererklärungskampagne müssen Sie Ihre im Vorjahr, also 2023, erzielten Einkünfte angeben. Hierfür gibt es den Online-Dienst zur Einkommenssteuererklärung. Während der Erklärungsfrist können Sie bis zur Abgabefrist so viele Berichtigungen wie nötig vornehmen. Wenn Sie diese Frist überschreiten, ist es dennoch möglich, Ihre Erklärung zu ändern. Deshalb gibt es einen Online-Dienst zur Einkommenssteuerkorrektur.

Bis zu welchem Datum kann man seine Steuererklärung ändern?

Online-Erklärung

Um Ihre Steuererklärung zu ändern, steht Ihnen ab dem 31. Juli 2024 bis einschließlich 4. Dezember 2024 ein Online-Dienst zur Einkommenssteuerkorrektur 2023 auf der Website impots.gouv.fr zur Verfügung. Falls Ihnen nach der Abgabe Ihrer Erklärung ein Fehler oder eine Auslassung auffällt, können Sie diese online korrigieren.

Sie können folgende Angaben korrigieren:

  • Ihre unterhaltsberechtigten Personen
  • Ihre Einkünfte
  • Ihre Ausgaben
  • Ihre Steuerermäßigungen und -gutschriften
  • Die Immobilienvermögenssteuer (IFI)

Folgende Angaben können Sie nicht ändern:

  • Zivilstandsdaten;
  • Familienstand (Heirat, eingetragene Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Todesfall);
  • Hinzufügen der Adresse des angegliederten Studenten;
  • Ernennung eines Vertrauensvertreters;
  • Postanschrift im Falle einer Korrektur durch einen Bevollmächtigten (Vormundschaft oder Betreuung);
  • Wohnsitzadresse am 1. Januar 2024.

Papiererklärung

Wenn Sie Ihre Erklärung in Papierform abgegeben haben, können Sie den Online-Dienst zur Korrektur nicht nutzen. Sie müssen Ihr Finanzamt per Post informieren oder eine neue Papiererklärung einreichen.

Einspruch

Es ist möglich, bis zum 31. Dezember des zweiten Jahres nach dem im Steuerbescheid angegebenen Jahr einen Einspruch einzulegen.

Beispiel: Die Einspruchsfrist endet am 31. Dezember 2025 für die Steuererklärung 2022.

Dieser Einspruch kann online oder per Post an Ihr Finanzamt eingereicht werden.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die entsprechende Seite auf der Website impots.gouv.fr

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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