Seit dem 11. April ist die Online-Steuererklärung zugänglich. Sie haben bis zum 23. Mai oder 6. Juni, je nach Ihrem Wohnsitzdepartement, Zeit, sie auszufüllen.
Luxemburgische Grenzgänger: Auch wenn Sie Ihre Steuern in Ihrem Arbeitsland zahlen, müssen Sie Ihre Einkünfte in Frankreich angeben. Und vergessen Sie nicht, auch Ihre im Ausland gehaltenen Bankkonten anzugeben.
Alle Formulare zur Hilfe bei der französischen Steuererklärung finden Sie auf unserer Website unter:
Steuererklärung Luxemburg – Grenzgänger Grand Est (frontaliers-grandest.eu). Diese Hilfen sind immer aktuell und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre luxemburgischen Einkünfte je nach Art (Gehalt, Rente usw.) korrekt angeben.
Deutsche Grenzgänger: Ein Artikel mit einer Finanzübersicht wird in Kürze erscheinen.
Belgische Grenzgänger: Auch Ihnen wird in den nächsten Tagen ein Artikel gewidmet sein.
Los geht’s mit den Tastaturen (oder Stiften, wenn es Ihr erstes Mal ist 😉)!