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Sind Sie für den Statues eines deutschen Grenzgängers qualifiziert?

03/05/2024
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Julien DAUER

Sie leben in Frankreich und haben einen Job in Deutschland gefunden! Sie möchten uns dies während der Erklärungskampagne mitteilen, haben jedoch keine Steuernummer. Sie wissen nicht, ob Sie den Grenzgängerstatus haben? Wir erklären alles.

Was ist ein Grenzgänger?

Um den Grenzgängerstatus zu erhalten, müssen Sie:

  • Ihren Wohnsitz im Elsass (Departements 67 und 68) oder in Lothringen (57) haben und mindestens einmal pro Woche nach Hause in Frankreich zurückkehren. Wenn Sie mehr als 45 Nächte pro Jahr außerhalb der Grenzregion verbringen, gelten Sie nicht mehr als Grenzgänger und unterliegen dann dem deutschen Steuerregime.
  • In einem deutschen Privatunternehmen arbeiten und dass das Unternehmen sich in der Grenzregion befindet, das heißt, in einem Bereich von 30 km (Luftlinie) von der deutschen Grenze entfernt.

In Bezug auf Deutschland, sobald der Grenzgängerstatus anerkannt ist, liegt das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzland des Arbeitnehmers.

Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie den Grenzgängerstatus haben, in Deutschland arbeiten, aber in Frankreich leben, Einkommensteuer in Frankreich zahlen.

Bedeutet der Grenzgängerstatus, dass ich in Frankreich und in Deutschland Steuern zahle?

Wenn Sie als Grenzgänger anerkannt werden, sieht das deutsch-französische Steuerabkommen Prinzipien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkünften aus dem Ausland vor.

Es ist jedoch erforderlich, Ihre Situation beim französischen Finanzamt zu melden. Gemäß Artikel 4 A des allgemeinen Steuergesetzbuches unterliegen französische Steuerresidenten der Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen, auch wenn dieses bereits ausländische Steuern unterzogen hat.

Als Steuerzahler ist Ihr deutscher Arbeitgeber verpflichtet, eine Quellensteuer direkt vom Gehalt einzubehalten. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Sie als Grenzgänger eine Befreiung von der Quellenbesteuerung bei der deutschen Steuerbehörde beantragen.

Auf französischer Seite müssen Sie beim französischen Finanzamt das Formular 5011 einreichen (online verfügbar). Dieses Formular muss von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben werden. Dieses Dokument muss in 3 Exemplaren beim öffentlichen Finanzdienst eingereicht und von Ihnen unterschrieben werden, um Ihren Grenzgängerstatus zu bestätigen. Eine Kopie wird von den französischen Steuerbehörden aufbewahrt. Die beiden anderen Exemplare werden Ihnen zurückgegeben, eine Kopie ist für die deutsche Steuerbehörde bestimmt und die andere für Sie.

Wie fülle ich meine deutsche Steuererklärung aus?

Wenn Sie Ihre Erklärung zum ersten Mal einreichen, müssen Sie dies auf Papier tun. Anschließend erhalten Sie eine Steuernummer, mit der Sie Ihr persönliches Online-Konto auf impot.gouv.fr erstellen können.

Geben Sie in Ihrer Erklärung unbedingt Ihren Familienstand sowie Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer an, um die Sicherheit Ihres zu erstellenden persönlichen Kontos zu gewährleisten.

Welche Erklärung soll ich abgeben?

Im allgemeinen stehen je nach Art der ausländischen Einkünfte die folgenden Erklärungsformulare zur Verfügung.

  • Formular Nr. 2047: Einkünfte aus ausländischen Quellen und im Ausland eingegangene Einkünfte
  • 2042 und 2042-C: zur Erklärung der Einkünfte der Mitglieder des Steuerhaushalts

Für alle anderen komplexeren Einkünfte haben Sie die Möglichkeit, einen Termin beim für Sie zuständigen Finanzamt für Privatpersonen zu vereinbaren oder die online verfügbaren Informationen auf der Website impot.gouv.fr zu konsultieren.

Sie können sich auch telefonisch oder persönlich mit einem Beamten auf der Website impot.gouv.fr an das Finanzamt wenden, um eine mögliche Steuerfrage zu klären.

Die Einreichung Ihrer Papiererklärung muss bei Ihrem örtlichen Finanzamt erfolgen. In diesem Jahr ist der Stichtag für die Einreichung von Papiererklärungen für das Departement Moselle (57) der 21. Mai 2024. Setzen Sie Ihre Termine entsprechend fest.

Artikel erstellt von der Departementalen Direktion der öffentlichen Finanzen von Moselle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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