Studienbeihilfen

Nicht ansässige ausländische Studierende aus der Europäischen Union können eine Beihilfe für die Fortsetzung Ihres Hochschulstudiums in Luxemburg erhalten – vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Bedingungen:

  • sind zum Zeitpunkt der Antragstellung luxemburgischer Arbeitnehmer,
  • oder Kind eines Arbeitnehmers, der zum Zeitpunkt der Antragstellung von einem Bezugszeitraum von sieben Jahren mindestens fünf Jahre beschäftigt ist.

Die finanzielle Beihilfe setzt sich aus einem Darlehen sowie einem Zuschuss zusammen, der in verschiedene Kategorien untergliedert ist (Grundbeihilfe, Mobilitätsbeihilfe, Beihilfe nach sozialen Kriterien und Familienbeihilfe).

Anträge auf Beihilfen sind zu stellen beim : Dokumentations- und Informationszentrum für die Hochschulbildung (CEDIES), www.cedies.public.lu