Deutschland
BAföG · Stipendien
Stand 2026
In Deutschland kostet das Studium selbst in den meisten Bundesländern nichts — die Frage ist also nicht, wie Sie Gebühren bezahlen, sondern wovon Sie leben. Vier Wege kommen in Betracht, und für Grenzgänger hängt der wichtigste davon ab, wo Ihre Eltern arbeiten.
BAföGdie staatliche Ausbildungsförderung
300 €/MonatDeutschlandstipendium, leistungsabhängig
0 €Studiengebühren in den meisten Bundesländern
Die vier Wege
- BAföG — die staatliche Ausbildungsförderung, einkommensabhängig, zur Hälfte Zuschuss und zur Hälfte zinsloses Darlehen. Unionsbürger sind nicht automatisch ausgeschlossen: der Zugang hängt von der Erwerbstätigkeit oder dem Aufenthalt ab. Genau hier lohnt eine Prüfung.
- Deutschlandstipendium — 300 € pro Monat, unabhängig vom Einkommen, nach Leistung und Engagement vergeben. Die Hälfte kommt von einem privaten Förderer, die Hälfte vom Bund. Beantragt wird es direkt bei der Hochschule, die ihre eigenen Fristen setzt.
- Stiftungen und Begabtenförderungswerke — ein großes, wenig genutztes Feld. Die Stipendiendatenbank des Bundesbildungsministeriums bündelt die Angebote; viele Programme haben mehr Plätze als Bewerber.
- Studienkredit — als Ergänzung, nicht als Basis. Prüfen Sie Zinsbindung und Rückzahlungsbeginn, bevor Sie unterschreiben.
Was zählt und was nicht
| Förderung | Kriterium | Wo beantragen |
|---|---|---|
| BAföG | Einkommen der Eltern und eigenes; Zugang für Unionsbürger an Erwerbstätigkeit oder Aufenthalt gebunden | Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks |
| Deutschlandstipendium | Leistung und Engagement — nicht das Einkommen | Direkt bei der Hochschule, eigene Fristen |
| Stiftungen | Je Werk unterschiedlich: Leistung, Fachrichtung, Herkunft, Engagement | Beim jeweiligen Förderwerk |
| Semesterbeitrag | Kein Stipendium, aber eine Ersparnis: er enthält meist ein Semesterticket für den Nahverkehr | Wird mit der Einschreibung fällig |
Der Punkt, der über alles entscheidet — und den kein Portal beantwortet. Ob Sie als Grenzgänger BAföG erhalten können, hängt nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit ab, sondern von einer Kombination aus Erwerbstätigkeit (Ihrer oder der Ihrer Eltern) und Aufenthalt. Zugleich kann eine Förderung im einen Land Ansprüche im anderen berühren — Familienleistungen etwa. Diese Doppelprüfung machen wir kostenlos, und sie ist der Grund, hier nicht auf gut Glück zu beantragen.
Die Anlaufstellen
- Deutschlandstipendium300 €/Monat, Antrag bei der Hochschule
- Stipendienlotse (BMBF)Stipendiendatenbank des Bundes
- StudierendenwerkeBAföG-Ämter, Wohnheime, Beratung
- DAADFörderprogramme für internationale Studierende
Weiter zum Thema
- Studium in DeutschlandZulassung, NC, Semesterbeitrag, duale Hochschule
- Die EinschreibungFristen, Verfahren, Semesterbeitrag
- Studienbeihilfen LuxemburgDie AideFi, auch für Grenzgängerkinder
Haben Sie als Grenzgänger Anspruch auf BAföG?Das hängt von Erwerbstätigkeit und Aufenthalt ab, nicht von der Staatsangehörigkeit. Wir prüfen es kostenlos.
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